? Versetzung, Schulwechsel, Bundeslandwechsel

  • Hallo zusammen,


    ich bin mir nicht so sicher und hoffe auf Hinweise, denn mehrfach wurde ein Versetzungsantrag im Rahmen des Ländertauschs bzw. eine allgemein Freigabe abgelehnt.


    Zur Situation: seit 2015 habe ich eine Planstelle an einer Berufsbildenden Schule in Niedersachsen, Englisch, Geschichte, Politik, ich war vorher in NRW mit diversen Vertretungsstellen beschäftigt. Da NRW aber damals kaum Stellen hatte, die interessant war oder auf die ich mich bewerben konnte (Abschlussnote!), hatte ich letztlich die Stelle in NDS angenommen. Seither fahre ich jedes WE heim, wegen Eltern, Freunden etc., die Stunden sind auch reduziert. Seit 2017 auf Lebenszeit.
    Direkt danach habe ich einen Antrag auf Versetzung gestellt, Landesversetzung. Der ist von der Schulleitung erstmal nicht befürwortet worden und auch die Landesschulbehörde hat abgelehnt (war zum Halbjahr). Ok... dann zum Sommer wieder gestellt, diesmal zusätzlich eine allgemeine Freigabe erbeten, um mich auch direkt auf die im Mai für das im August startende Schuljahr ausgeschriebenen Stellen bewerben zu können. Beides ist wieder abgelehnt worden. Begründet waren die Anträge jeweils mit der Betreuung von Eltern (kranke Mutter), Zusammenziehen mit dem Partner. Begründung der Schule: die Unterrichtsversorgung kann nicht gewährleistet werden. Zusatzinfo von mir: von ca. 80 Lehrkräften läuft aktuell bei rd. 12 ein Versetzungsantrag.


    Dann bin ich zum Chef gegangen nach der 2. Ablehnung. Seine Aussage war, dass man mittelfristig plane, wenn es nach ihm ginge, sollte ich im nächsten Sommer gehen können, aber leider wäre er dann ja nicht mehr Chef und was die Nachfolge macht, könne er nicht entscheiden. Man würde für die Region schlecht Personal finden, an Berufsschulen wollten eh weniger fertige Assessoren als an Gymnasien. Ich hielt ihm entgegen, dass man sich bei so einer unflexiblen Arbeitssituation doch nicht wundern müsse, grade jetzt in Zeiten guter Konjunktur. Wo Leute, die flexibel sind und ggf. Karriere machen wollen, in der freien Wirtschaft besser aufgehoben sind und auch besser bezahlt würden als im Staatsdienst, zudem seien sie da recht frei sich nach Marktwert zu bewerben, wo sie wollen.
    Er meinte, so könne man das nicht sehen, das Land würde ne Absicherung bieten (wer wisse schon, was die Zukunft mit Digitalisierung etc. bringen würde), zudem eine gute Pension und flexible Arbeitszeiten (halbjährliche Änderung der gewünschten Unterrichtsverpflichtung). Ich könne mich ja entlassen lassen, wenn ich glauben würde, dass ich mit Geschichte, Politik und Englisch in der freien Wirtschaft eine bessere Stelle bekommen würde. Damit war die Diskussion für ihn beendet.


    Ich habe mich so geärgert.... vor allem, als ich erfahren habe von 2 Freunden unabhängig voneinander, dass es in anderen Bereichen des Staatsdienstes keineswegs so schwierig ist, den Arbeitsplatz zu wechseln. Einer arbeitet bei der Berufsfeuerwehr in einer Großstadt in NRW und meinte, durchaus hätten Kollegen gewechselt und da hätte keiner 2-3 Jahre gewartet oder auf Freigaben hoffen müssen. Ein anderer (Abteilungsleiter bei einer städtischen Behörde in NRW) meinte, dass sie Kollegen nicht davon abhalten könnten, sich auf andernorts ausgeschriebene Beamtenstellen zu bewerben, allerdings den Weggang dann um maximal 1/2 Jahr aufhalten können.


    Tatsächlich ist es so, dass z.B. Geschichte nur noch 2 weitere Kolleginnen bei uns unterrichten dürfen, allerdings gibt es auch meist nur 4-5 Kurse bzw. Klassen (nur im Gymnasium 11 und 12), also 8-10 Stunden. Das könnten die fein machen.
    In Englisch gibt es auch genügend Kollegen, auch wenn einige ungern im Gymnasium unterrichten wollen und lieber die Berufsschulklassen machen. Also, aus meiner Sicht besteht da aktuell (!) kein Mangel, daher verstehe ich die Ablehnung nicht.


    Allerdings: eine von den beiden anderen Geschichtskolleginnen ist schwanger und geht vermutlich nach den Herbstferien, bei der anderen könnte es auch bald soweit sein. Dann wäre ich zum nächsten Sommer (2 Jahre nach dem ersten Versetzungsantrag) der einzige Geschichtslehrer an der Schule.


    Daher meine Fragen:


    1) Kann die Gewährung der Freigabe so sehr vom Zufall (Schwangerschaft/Krankheit von Kollegen) abhängen?
    2) Warum dürften Beamte z.B. in der Verwaltung oder sogar der Feuerwehr recht bald gehen, nur in der Schule nicht?
    3) Lohnt es sich ggf. nach der 3. Ablehnung mal zum Anwalt für Verwaltungsrecht zu gehen?


    Zu 3): ich denke, die Schulleitung müsste schon nachweisen, sich aktiv nach Ersatzlehrkräften umgeschaut zu haben, oder? Sonst wäre es ja auch denkbar, die ausfallenden Lehrerinnen durch Vertretungslehrkräfte zu ersetzen.


    In jedem Fall finde ich es sehr unverschämt, wie mit der Freiheit des Personals umgegangen wird und frage mich insgesamt, wie ich am besten vorgehe? Umso ärgerlicher, als NRW aktuell wieder recht gut ausschreibt und im Mai durchaus einige interessante Stellen im Angebot waren, mit wenigen Bewerbern, auf die ich mir (bei Vorhandensein einer allgemeinen Freigabeerklärung) sicher gute Chancen hätte ausrechnen können.


    Danke im Voraus für Tipps.

  • Nur einmal kurz zur Info: Die Schule kann 5 Jahre lang eine Versetzung mit dem Hinweis auf Probleme bei der Unterrichtsabdeckung verhindern. Danach müssen sie Dich gehen lassen, egal ob sie einen Mangel haben oder nicht.


    Hast Du Dich schon in deiner Zielregion nach einer Schule umgesehen, die Dich haben will?


    Zumindest innerhalb eines Bundeslandes gibt es noch die Möglichkeit sich auf eine Beförderungsstelle (auch an einer anderen Schule) zu bewerben. Wenn Du also jetzt Studienrat bist und du irgendwo an einer anderen Schule Oberstudienrat werden kannst, muß die Schule dich SOFORT gehen lassen. So haben sich schon einige Kollegen hier verabschiedet, bei denen sich die Schulleitung quergestellt hat. Da gab es dann den Schulwechsel auch mitten im Schulhalbjahr, da war wirklich alles egal. Die Schulleitung hat da keine Handhabe mehr.


    Ob so ein Schulwechsel im Rahmen einer Beförderung allerdings auch bundeslandübergreifend funktioniert, weiß ich nicht.

  • Ich hielt ihm entgegen, dass man sich bei so einer unflexiblen Arbeitssituation doch nicht wundern müsse, grade jetzt in Zeiten guter Konjunktur. Wo Leute, die flexibel sind und ggf. Karriere machen wollen, in der freien Wirtschaft besser aufgehoben sind und auch besser bezahlt würden als im Staatsdienst, zudem seien sie da recht frei sich nach Marktwert zu bewerben, wo sie wollen.
    Er meinte, so könne man das nicht sehen, das Land würde ne Absicherung bieten (wer wisse schon, was die Zukunft mit Digitalisierung etc. bringen würde), zudem eine gute Pension und flexible Arbeitszeiten (halbjährliche Änderung der gewünschten Unterrichtsverpflichtung). Ich könne mich ja entlassen lassen, wenn ich glauben würde, dass ich mit Geschichte, Politik und Englisch in der freien Wirtschaft eine bessere Stelle bekommen würde.

    Diese Diskussion ist wohl an der Stelle nicht zielführend. Insbesondere bestimmt dein SL nicht die Personalpolitik in deinem Bundesland. Er schaut lediglich, dass er mit den vorhandenen Ressourcen und Möglichkeiten, genug Leute am Start hat. Wie gut er das macht, kann ich nicht beurteilen.


    Aber messen wir es mal am Markt. In NRW gab es keine Stelle für dich. Soweit. Machtse nix. Du hättest weiter suchen und abwarten können, dich weiter qualifizieren, etwas anderes arbeiten, Vertretungen machen. Das ist alles nicht attraktiv und man wird auch nicht jünger. Wollkommen verständlich.


    Wie wär's denn mit einer festen Stelle im Nachbarland? Ja, da hätte ich wohl auch schnapp gemacht. Aber geh' doch mal davon aus, dass die dich genommen haben, weil sie dich brauchen können, die Fächerkombi passt etc. Meinst du wirklich, dass es wahrscheinlich ist, dass sie dich nach zwei Jahren wieder wegschicken? Du bist da halt jetzt eingeplant. Vielleicht heißt es ja deshalb Planstelle. Die Gründe, aus denen sie dich damals genommen haben, dürften sich durchaus mit denen übersschneiden, dich jetzt nicht gehen zu lassen.


    Die Regeln, nach denen man die "Freiheit des Personals" einschränkt, dürften damals schon die gleichen gewesen sein. Damals haben sie dich nicht davon abgehalten, dich in den Dienst des Landes Niedersachsen zu begeben. Dass das Land sich jetzt darauf beruft, erscheint mir nicht absurd.


    Dass die Ersatzbarkeit in anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung leichter gegeben ist, mag ja sein. Aber das nützt dir nichts.


    Das mag alles insgesamt frustierend sein. Letztendlich warst du bei deienr Entscheidung für Niedersachsen in einer Zwickmühle, die du so nicht wahrgenommen hast. Keine Stelle oder wo sein, wo man nicht sein möchte. Die ist jetzt in die eine Richtung zugeschnappt.


    Wie die Umstände auch immer sein mögen, du kannst nur versetzt werden, wenn es eine Schule gibt, die dich nimmt. Also könntest du aktiv nach einer solchen suchen, wie schon geraten wurde. Ich würde nicht daruf hoffen, dass die Personalstellen, mir meine Traumschule finden.


    Viel Erfolg.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Zumindest innerhalb eines Bundeslandes gibt es noch die Möglichkeit sich auf eine Beförderungsstelle (auch an einer anderen Schule) zu bewerben. Wenn Du also jetzt Studienrat bist und du irgendwo an einer anderen Schule Oberstudienrat werden kannst, muß die Schule dich SOFORT gehen lassen. So haben sich schon einige Kollegen hier verabschiedet, bei denen sich die Schulleitung quergestellt hat. Da gab es dann den Schulwechsel auch mitten im Schulhalbjahr, da war wirklich alles egal. Die Schulleitung hat da keine Handhabe mehr.
    Ob so ein Schulwechsel im Rahmen einer Beförderung allerdings auch bundeslandübergreifend funktioniert, weiß ich nicht.


    Genau das würde mich auch interessieren. Funktioniert eine Beförderung z.B. von A13 in die A14 in ein anderes Bundesland ohne Freigabe? Hat dazu jemand belastbare Informationen oder zumindest persönliche Erfahrungen? Würde mich freuen, wenn dazu jemand etwas sagen könnnte.

  • Hallo nochmal,


    nun ist der Fall eingetreten, dass ein Kollege kurzfristig eine Freigabe bekommen hat mit der Begründung Familie und Haus etc, jeden Tag 50 Minuten pro Strecke fahren.. und: das Bundesland, wo er hin möchte, hatte ausgeschrieben und da war es so, dass die Freigabe nur der Bewerbung beigelegt bzw. elektronisch hochgeladen werden muss.


    Ich hingegen kann eigentlich nur alte Eltern (etwas krank) anführen, aber keine Familie, Kind etc. Zumal in meinem Zielland die Freigabe bis zum Ende der Bewerbungsfrist vorliegen muss, schriftlich bei der Bezirksregierung. Deshalb bin ich auch nicht wieder zur SL gegangen, obwohl diesmal auch wieder reichlich passende Stellen in der Ausschreibung waren. Der Kollege hats gemacht und "Glück" gehabt.


    Sein Vorgehen war, der SL einige ausgeschriebene Stellen vorzulegen, in seiner Heimatregion, auf die er sich gerne bewerben möchte. Begründung Kind, Haus, Familie, tägliche Pendelei etc. Wurde dann statt gegeben.


    Ich habe mich gar nicht getraut, mit den Ausschreibungen da vorstellig zu werden.


    Aber vermutlich kann man da wieder keine Ansprüche raus ableiten für den Sommer bzw. die nächste Runde, weil die SL dann wieder sagen kann:
    - "Kollegin X mit Ihrem Zweitfach ist schwanger und kommt nach den Ferien nicht mehr, Sie sind dann der einzige Lehrer für dieses Fach an unserer Schule"
    - "Kollegen A, B, C gehen alle in Ruhestand und wir haben eine Unterversorgung, da können wir Sie nicht gehen lassen."
    ???

  • Schon mehrmals geschehen.
    Aber was gilt als pflegebedürftig? Einfach ein paar altersbedürftige Krankheiten und evtl Einsamkeit dürfte, so hart es klingt, vermutlich immer noch nicht reichen?

  • Genau das würde mich auch interessieren. Funktioniert eine Beförderung z.B. von A13 in die A14 in ein anderes Bundesland ohne Freigabe? Hat dazu jemand belastbare Informationen oder zumindest persönliche Erfahrungen? Würde mich freuen, wenn dazu jemand etwas sagen könnnte.

    Genau dieses Thema interessiert mich gerade... Kann mir hier jemand etwas dazu sagen?


    Vielen Dank im Voraus!

  • Also ich weiß das ein solcher Versuch (von BW nach Hessen) gescheitert ist, als sich jemand bei uns bewerben wollte. Er musste seine Bewerbung zurückziehen wegen mangelnder Freigabe.

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