Hallo zusammen,
ich bin mir nicht so sicher und hoffe auf Hinweise, denn mehrfach wurde ein Versetzungsantrag im Rahmen des Ländertauschs bzw. eine allgemein Freigabe abgelehnt.
Zur Situation: seit 2015 habe ich eine Planstelle an einer Berufsbildenden Schule in Niedersachsen, Englisch, Geschichte, Politik, ich war vorher in NRW mit diversen Vertretungsstellen beschäftigt. Da NRW aber damals kaum Stellen hatte, die interessant war oder auf die ich mich bewerben konnte (Abschlussnote!), hatte ich letztlich die Stelle in NDS angenommen. Seither fahre ich jedes WE heim, wegen Eltern, Freunden etc., die Stunden sind auch reduziert. Seit 2017 auf Lebenszeit.
Direkt danach habe ich einen Antrag auf Versetzung gestellt, Landesversetzung. Der ist von der Schulleitung erstmal nicht befürwortet worden und auch die Landesschulbehörde hat abgelehnt (war zum Halbjahr). Ok... dann zum Sommer wieder gestellt, diesmal zusätzlich eine allgemeine Freigabe erbeten, um mich auch direkt auf die im Mai für das im August startende Schuljahr ausgeschriebenen Stellen bewerben zu können. Beides ist wieder abgelehnt worden. Begründet waren die Anträge jeweils mit der Betreuung von Eltern (kranke Mutter), Zusammenziehen mit dem Partner. Begründung der Schule: die Unterrichtsversorgung kann nicht gewährleistet werden. Zusatzinfo von mir: von ca. 80 Lehrkräften läuft aktuell bei rd. 12 ein Versetzungsantrag.
Dann bin ich zum Chef gegangen nach der 2. Ablehnung. Seine Aussage war, dass man mittelfristig plane, wenn es nach ihm ginge, sollte ich im nächsten Sommer gehen können, aber leider wäre er dann ja nicht mehr Chef und was die Nachfolge macht, könne er nicht entscheiden. Man würde für die Region schlecht Personal finden, an Berufsschulen wollten eh weniger fertige Assessoren als an Gymnasien. Ich hielt ihm entgegen, dass man sich bei so einer unflexiblen Arbeitssituation doch nicht wundern müsse, grade jetzt in Zeiten guter Konjunktur. Wo Leute, die flexibel sind und ggf. Karriere machen wollen, in der freien Wirtschaft besser aufgehoben sind und auch besser bezahlt würden als im Staatsdienst, zudem seien sie da recht frei sich nach Marktwert zu bewerben, wo sie wollen.
Er meinte, so könne man das nicht sehen, das Land würde ne Absicherung bieten (wer wisse schon, was die Zukunft mit Digitalisierung etc. bringen würde), zudem eine gute Pension und flexible Arbeitszeiten (halbjährliche Änderung der gewünschten Unterrichtsverpflichtung). Ich könne mich ja entlassen lassen, wenn ich glauben würde, dass ich mit Geschichte, Politik und Englisch in der freien Wirtschaft eine bessere Stelle bekommen würde. Damit war die Diskussion für ihn beendet.
Ich habe mich so geärgert.... vor allem, als ich erfahren habe von 2 Freunden unabhängig voneinander, dass es in anderen Bereichen des Staatsdienstes keineswegs so schwierig ist, den Arbeitsplatz zu wechseln. Einer arbeitet bei der Berufsfeuerwehr in einer Großstadt in NRW und meinte, durchaus hätten Kollegen gewechselt und da hätte keiner 2-3 Jahre gewartet oder auf Freigaben hoffen müssen. Ein anderer (Abteilungsleiter bei einer städtischen Behörde in NRW) meinte, dass sie Kollegen nicht davon abhalten könnten, sich auf andernorts ausgeschriebene Beamtenstellen zu bewerben, allerdings den Weggang dann um maximal 1/2 Jahr aufhalten können.
Tatsächlich ist es so, dass z.B. Geschichte nur noch 2 weitere Kolleginnen bei uns unterrichten dürfen, allerdings gibt es auch meist nur 4-5 Kurse bzw. Klassen (nur im Gymnasium 11 und 12), also 8-10 Stunden. Das könnten die fein machen.
In Englisch gibt es auch genügend Kollegen, auch wenn einige ungern im Gymnasium unterrichten wollen und lieber die Berufsschulklassen machen. Also, aus meiner Sicht besteht da aktuell (!) kein Mangel, daher verstehe ich die Ablehnung nicht.
Allerdings: eine von den beiden anderen Geschichtskolleginnen ist schwanger und geht vermutlich nach den Herbstferien, bei der anderen könnte es auch bald soweit sein. Dann wäre ich zum nächsten Sommer (2 Jahre nach dem ersten Versetzungsantrag) der einzige Geschichtslehrer an der Schule.
Daher meine Fragen:
1) Kann die Gewährung der Freigabe so sehr vom Zufall (Schwangerschaft/Krankheit von Kollegen) abhängen?
2) Warum dürften Beamte z.B. in der Verwaltung oder sogar der Feuerwehr recht bald gehen, nur in der Schule nicht?
3) Lohnt es sich ggf. nach der 3. Ablehnung mal zum Anwalt für Verwaltungsrecht zu gehen?
Zu 3): ich denke, die Schulleitung müsste schon nachweisen, sich aktiv nach Ersatzlehrkräften umgeschaut zu haben, oder? Sonst wäre es ja auch denkbar, die ausfallenden Lehrerinnen durch Vertretungslehrkräfte zu ersetzen.
In jedem Fall finde ich es sehr unverschämt, wie mit der Freiheit des Personals umgegangen wird und frage mich insgesamt, wie ich am besten vorgehe? Umso ärgerlicher, als NRW aktuell wieder recht gut ausschreibt und im Mai durchaus einige interessante Stellen im Angebot waren, mit wenigen Bewerbern, auf die ich mir (bei Vorhandensein einer allgemeinen Freigabeerklärung) sicher gute Chancen hätte ausrechnen können.
Danke im Voraus für Tipps.