Hallo liebes Forum,
bezüglich des Datenschutzes stellen sich meine Kolleginnen und ich die Frage, ob es erlaubt ist, Fotos von den Schülern mit dem Smartphone zu machen (z.B. bei Ausflügen oder Bundesjugendspielen).
Der Knackpunkt sei wohl, dass die Fotos, wenn sie auf dem Smartphone gespeichert sind, in die Cloud hochgeladen werden können (???) und das sei datenschutztechnisch verboten, eben im Gegensatz zu Fotos auf einer regulären Kamera.
Andererseits befinden sich die Fotos im Smartphone ja ohne die Schülernamen dabei. Also jetzt mal im Gegensatz zu einer Notenliste, die per Mail versendet wird, bzw. nicht mehr versendet werden darf.
Ich habe schon im Internet gesucht, aber bezüglich dieser speziellen Frage noch keine Antwort gefunden. Weiß da jemand etwas ganz Genaues?