Datenschutzverordnung - Fotos?

  • Hallo liebes Forum,


    bezüglich des Datenschutzes stellen sich meine Kolleginnen und ich die Frage, ob es erlaubt ist, Fotos von den Schülern mit dem Smartphone zu machen (z.B. bei Ausflügen oder Bundesjugendspielen).


    Der Knackpunkt sei wohl, dass die Fotos, wenn sie auf dem Smartphone gespeichert sind, in die Cloud hochgeladen werden können (???) und das sei datenschutztechnisch verboten, eben im Gegensatz zu Fotos auf einer regulären Kamera.
    Andererseits befinden sich die Fotos im Smartphone ja ohne die Schülernamen dabei. Also jetzt mal im Gegensatz zu einer Notenliste, die per Mail versendet wird, bzw. nicht mehr versendet werden darf.


    Ich habe schon im Internet gesucht, aber bezüglich dieser speziellen Frage noch keine Antwort gefunden. Weiß da jemand etwas ganz Genaues?

  • Danke, das hatte ich auch schon gefunden, trotzdem bleiben offene Fragen:


    - wenn ich auf Ausflügen Fotos mache, dann lasse ich sie für ein Erinnerungsalbum für die Schüler entwickeln (das sind keine privaten Zwecke, wie der Artikel vermutet) oder sie werden im Schulhaus aufgehängt. Fotoerlaubnis der Schüler liegt natürlich vor.


    - hier wird nicht wirklich das Smartphone als Kamera-Ersatz verboten, sondern nur darauf hingewiesen, dass Eltern Fotos etc. auf sozialen Netzwerken teilen könnten und das ein Problem sein könnte. Klar, sehe ich auch so. Würde ich als Lehrer natürlich sowieso nicht tun.



    Also: Smartphone okay oder nicht? Ich bin immer noch unsicher. Vielleicht stehe ich aber auch auf dem Schlauch.

    • Offizieller Beitrag

    Bzgl dem Punkt "Fotoerlaubnis liegt natürlich vor". Denkt dran, dass es eine Erlaubnis für den konkreten Fall sein muss. Gemeinhin versteht man derzeit darunter, dass für den konkreten Ausflug die entsprechende Erlaubnis vorliegen muss.


    Die Fotos kannst du dann aber mit dem Smartphone machen. Vorausgesetzt du hast eine entsprechende Genehmigung des Schulleiters für die Datenverarbeitung auf privaten Geräten. (Ich nehme mal an, dass es sowas auch in Bayern gibt. In NRW wäre es zumindest so.)


    Kl.gr.Frosch

  • Antwort auf deine Frage weiß ich leider auch nicht. Ich finde es aber gerade wieder grundsätzlich unglaublich, dass die Schulen mit diesem ganzen Themenkomplex komplett allein gelassen werden. Sagt ja auch der verlinkte Artikel sehr schön, Zitat:


    "Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine eindeutige Vorgehensweise, die einerseits die Rechte der Betroffenen berücksichtigt und andererseits dem nachvollziehbaren Wunsch, Erinnerungsfotos und -videos zu fertigen, nicht vorgegeben werden kann.
    Es wird geraten, diese Fragestellung im Rahmen der Schulkonferenz intensiv zu diskutieren und dort im Rahmen eines Beschlusses die Vorgehensweise festzulegen."


    Das sagt eine Stelle die sich mit der Rechtslage auskennt!!!! Heißt also die "Experten" wissen es auch nicht (sonst könnten sie ja konkrete rechtssichere Verhaltensweisen empfehlen) aber die Schulkonferenz (also eine Ansammlung von Laien!), soll per Diskussion
    (auf der Grundlage von Halbwissen) zu einer Lösung kommen und dann bitte schön auch die Verantwortung übernehmen. Gruselig.
    Ich "durfte" für eine kurze Zeit auch mal den Posten der (stellvertretenden) Datenschutzbeauftragten übernehmen. Nach nur einer Fortbildung war mir bereits klar, dass ich mich nicht in der Lage sehe, diese Aufgabe seriös zu erfüllen. Habe das dann ganz schnell wieder abgegeben und weigere mich seitdem diese oder ähnliche Aufgaben, von denen ich letztlich keine Ahnung habe (aber trotzdem einen Berg Verantwortung) zu übernehmen.

    "Die Wahrheit ist ein Zitronenbaiser!" Freitag O'Leary

  • Haha, ja, da stimme ich dir zu. Gruselig trifft es schön. Man soll bitte alles beachten und sich rechtskonform verhalten, aber genaue Anweisungen, was nun erlaubt oder verboten ist, gibt es irgendwie nicht.


    Am besten, man macht gar keine Fotos mehr, dann hat man dieses Problem nicht.

  • Das sagt eine Stelle die sich mit der Rechtslage auskennt!!!! Heißt also die "Experten" wissen es auch nicht (sonst könnten sie ja konkrete rechtssichere Verhaltensweisen empfehlen) aber die Schulkonferenz (also eine Ansammlung von Laien!), soll per Diskussion auf der Grundlage von Halbwissen) zu einer Lösung kommen und dann bitte schön auch die Verantwortung übernehmen. Gruselig.

    Ist das nicht quasi das Standardvorgehen der Ministerialbürokratie? Immer schöne die Verantwortung nach unten wegdelegieren.


    Und dann gibt es da noch die Kolleginnen und Kollegen, die leichtfertig besagte 11-seitige Datenschutzerklärung unterschreiben...


    Gruß !


    ps: Cool, habe gerade festgestellt, dass man seine eigene Beiträge liken kann...

  • ps: Cool, habe gerade festgestellt, dass man seine eigene Beiträge liken kann...

    Oh ja, das ist mir auch mal passiert (war mir dann aber peinlich, konnte man zum Glück rückgängig machen...).

    "Die Wahrheit ist ein Zitronenbaiser!" Freitag O'Leary

    • Offizieller Beitrag

    Bzgl dem Punkt "Fotoerlaubnis liegt natürlich vor". Denkt dran, dass es eine Erlaubnis für den konkreten Fall sein muss. Gemeinhin versteht man derzeit darunter, dass für den konkreten Ausflug die entsprechende Erlaubnis vorliegen muss.


    Die Fotos kannst du dann aber mit dem Smartphone machen. Vorausgesetzt du hast eine entsprechende Genehmigung des Schulleiters für die Datenverarbeitung auf privaten Geräten. (Ich nehme mal an, dass es sowas auch in Bayern gibt. In NRW wäre es zumindest so.)


    Kl.gr.Frosch

    Hallo!
    Hast du bitte (sorry) eine Quelle für diesen Hinweis "für den konkreten Fall"?
    Wir hatten heute eine Arbeitsgruppe, das Thema kam auf (komplett was Anderes, wir wollen einen "Werbefilm" für eine Profilklasse und dafür brauchen wir nunmal ein paar SchülerInnen), da meinte jemand, wir hätten eh die Einwilligung bei der Anmeldung, ich habe gesagt, falsch, es reiche nicht aus, weil man es für die jeweilige Veranstaltung / Veröffentlichung bräuchte, eine Kollegin meinte, es stimme nicht, ihr Freund hätte gesagt, blablalba... der Schulleiter hat sich gar nicht dazu geäussert und meinte, wir könnten es so machen, dass wir jetzt diese Zustimmung jährlich einholen.
    Chili

  • Hallo!Hast du bitte (sorry) eine Quelle für diesen Hinweis "für den konkreten Fall"?
    Wir hatten heute eine Arbeitsgruppe, das Thema kam auf (komplett was Anderes, wir wollen einen "Werbefilm" für eine Profilklasse und dafür brauchen wir nunmal ein paar SchülerInnen), da meinte jemand, wir hätten eh die Einwilligung bei der Anmeldung, ich habe gesagt, falsch, es reiche nicht aus, weil man es für die jeweilige Veranstaltung / Veröffentlichung bräuchte, eine Kollegin meinte, es stimme nicht, ihr Freund hätte gesagt, blablalba... der Schulleiter hat sich gar nicht dazu geäussert und meinte, wir könnten es so machen, dass wir jetzt diese Zustimmung jährlich einholen.
    Chili


    Ich bin mal so frei und mische mich ein:


    "Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist generell verboten, so lange sie nicht durch ein Gesetz ausdrücklich erlaubt ist oder der Betroffene in die Verarbeitung eingewilligt hat. Durch die Einwilligung des Betroffenen in die Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten, wird der Betroffene in die Lage versetzt, über sein Grundrecht zu verfügen.
    Die grundsätzlichen Anforderungen an die Wirksamkeit einer rechtsgültigen Einwilligung sind in Art. 7 DSGVO festgehalten und in Erwägungsgrund 32 weiter spezifiziert. Diese muss freiwillig, für einen konkreten Fall, nach ausreichender Information des Betroffenen und unmissverständlich abgegeben werden. Damit eine Einwilligung freiwillig ist, muss der Betroffenen eine echte Wahl haben. Zusätzlich gilt das sog. „Kopplungsverbot“. So darf ein Vertragsabschluss nicht von der Einwilligung zur Verarbeitung weiterer personenbezogener Daten abhängig gemacht werden, die für die Durchführung des Geschäftes nicht nötig sind. Zudem muss die Einwilligung an einen oder mehrere bestimmte Zwecke gebunden sein, die dann ausreichend erläutert sind. Soll die Einwilligung die Verarbeitung von besonderen personenbezogenen Daten legitimieren, muss sie sich ausdrücklich auf diese beziehen. Der Betroffene muss in allen Fällen über die Möglichkeit zum Widerruf seiner Einwilligung aufgeklärt werden. Der Widerruf muss dabei genauso leicht möglich sein, wie die Abgabe der Einwilligungserklärung selbst."



    Die einfache Grundregel lautet: Alles ist verboten, was nicht vom Betroffenen ausdrücklich genehmigt wurde.


    https://dsgvo-gesetz.de/themen/einwilligung/

  • Der Knackpunkt sei wohl, dass die Fotos, wenn sie auf dem Smartphone gespeichert sind, in die Cloud hochgeladen werden können (???) und das sei datenschutztechnisch verboten, eben im Gegensatz zu Fotos auf einer regulären Kamera.

    Es inzwischen auch etliche "reguläre" Kameras, die mit Apps bespeilt werden können, die WLAN haben und die die Bilder auch irgendwohin hochladen können (sofern es eine digitale Kamera ist).


    Denkt dran, dass es eine Erlaubnis für den konkreten Fall sein muss. Gemeinhin versteht man derzeit darunter, dass für den konkreten Ausflug die entsprechende Erlaubnis vorliegen muss.

    Ich würde zusätzlich Verwendungszweck/Veröffentlichungsart der Bilder mit in die Erlaubnis aufnehmen. Also soll das Bild z.B. in der Schülerzeitung gedruckt werden, soll es auf die Schulwebseite oder soll es auf einer anderen Plattform im Netz veröffentlicht werden etc.


    Ich habe in meiner Institution um eine rechtlich verbindliche Auskunft gebeten, und angekündigt, dass ich bis zum Vorliegen keine Fotos mehr machen werde. Dies wurde dann auf dem Dienstweg weitergeleitet. Bisher gibt es keine Antwort.





    Falls ich also Fotos machen soll, werde ich von meinem Vorgesetzten eine schriftliche Anweisung verlangen und remonstrieren.


    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

    Einmal editiert, zuletzt von SteffdA ()


  • Danke!
    Das wird dann wahrscheinlich dazu führen, dass viele Lehrer keine Fotos mehr machen. Denn vor jedem Ausflug gesondert eine Erlaubnis einzuholen, ist ein wahrer Zeitfresser. Wenn also die Einwilligung in "Fotos auf Schulveranstaltungen", die am Schuljahresbeginn ausgefüllt wird, nicht mehr ausreicht - was sie wahrscheinlich nicht tut, denn sie muss sich ja auf den konkreten Fall beziehen - dann wars das mit Fotos für mich...

  • Das wird dann wahrscheinlich dazu führen, dass viele Lehrer keine Fotos mehr machen.

    Und? Was wäre damit verloren?


    Ich hab' noch nie Photos aus Veranstaltrungen oder Ausflügen gemacht. Wozu auch? Sie Schüler weise ich darauf hin, dass sie untereinander klären müssen, ob sie sich voneinader fotographieren lassen wollen, und dass sie eine Einwilligung des Fotographierten brauchen, wenn sie die Bilder online stellen wollen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Das ist in der Grundschule halt schon anders, da fotografiert kein Schüler den anderen. Das Album zum Schuljahresende war immer eine sehr nette Erinnerung und die Kinder und Eltern haben sich darüber sehr gefreut. Wenn man nochmal sieht, was man in seinem ersten Schuljahr so erlebt hat:
    - erster Ausflug zum Zebrastreifen
    - Besuch beim Puppentheater
    - Weihnachtsbasar
    - die Klasse verkleidet sich zu Fasching
    ...


    Aber ich persönlich kann auch gut ohne Fotos leben, ist weniger Arbeit und wenn ich mich dazu auch noch rechtlich auf dünnes Eis begeben würde, dann ist es das nicht wert.

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