Kann die Schule das Ziel einer Klassenfahrt vorgeben?

  • Hallo,


    bei uns an der Schule sollen die Ziele und Klassenstufen für Klassenfahrten durch die Schulleitung bzw. GLK und Schulkonferenz festgelegt werden. So ist z.B. angedacht, dass die achten Klassen immer verbindlich nach Berlin fahren.
    Geht das rein rechtlich oder kann ich trotzdem ein anderes Ziel mit den Schülern festlegen?


    Danke für eure Hilfe!

  • Entscheidend ist immer die Gesamtkonferenz. Daher würde ich mich bemühen mit den Eltern zusammen ein gemeinsames Ziel zu finden und dann diese Entscheidung der Gesamtkonferenz vorlegen.
    Hab ich auch schon mal gemacht und war kein Problem, wenn sich die Eltern gegen den einen Vorschlag entscheiden und ein anderes Ziel auswählen. (Kommt auch darauf an, wie man auf die Eltern und auch auf die Schüler einwirkt.)

  • Ich denke das kommt auch immer auf das Gesamtkonzept der Fahrten an.
    Wenn z.b. mit der Berlinfahrt ein direkter curricularer Zusammenhang zu Politik/Geschichte besteht mit Besuch des Bundestages/der Mauer/... wird es schwer dagegen sinnvoll zu argumentieren.
    Bei uns sind 2 von 3 Fahrten vorgegeben, bei der 3.Fahrt ist zumindest der Schwerpunkt ebenfalls festgelegt.

  • Hallo,


    bei uns an der Schule sollen die Ziele und Klassenstufen für Klassenfahrten durch die Schulleitung bzw. GLK und Schulkonferenz festgelegt werden. So ist z.B. angedacht, dass die achten Klassen immer verbindlich nach Berlin fahren.
    Geht das rein rechtlich oder kann ich trotzdem ein anderes Ziel mit den Schülern festlegen?


    Danke für eure Hilfe!


    Ich denke, das kann eine Schule "unverbindlich festlegen", will sagen, z.B. zu einer Tradition machen. Aber dass das irgendwo festgeschrieben ist, dass die Schulleitung das Ziel der Klassenfahrten festlegt, glaube ich nicht. Auf "Umwegen" aber doch, denn muss nicht die Schulleitung eine Klassenfahrt genehmigen? Dann tut sie es eben einfach nicht, wenn du dich querstellst und die Tradition nicht mitmachst. Gibt es eine Ursache, finden sich auch Gründe.

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • Die GLK beschließt, die Schuko bestätigt, der SL genehmigt. Wenn du mit Gewalt nicht mit achten Klassen nach Berlin willst, kannst du a) gut in der GLK argumentieren oder b) Elternrat für die Schuko bequatschen, dagegen zu stimmen.


    Da der SL genehmigen muss, kannst du natürlich nicht einfach irgendwo hinfahren. Wenn ich mir diese Fahrt mit einer bestimmten Klasse nicht zutraue, würde ich allerdings auch nicht fahren. Zwingen genau diese Tour zu machen kann dich wiederum niemand.


    http://www.landesrecht-bw.de/j…bsbawueprod.psml&max=true

  • Bei uns werden die Fahrten (mit Zielen) jedes Jahr von der Gesamtkonferenz fest gelegt und dann wenn sie anstehen von der SL genehmigt. Die Teilnahme an solchen Fahrten gehört in Bayern zu den Dienstpflichten - ein vernünftiger Chef wird aber niemanden zu einer Fahrt mit einer Klasse zwingen, mit der er/sie nicht fahren will (und wahrscheinlich gar nicht zwingen, solange es Freiwillige gibt).

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