Wenn du kein "bewährter" Nutzer hier wärst, würd ich spätestens jetzt denken, dass du uns verarschst. Das gibt's doch nicht!
Natürlich gehst du zum Anwalt und bleibst auch beim SL an der Sache.
Glaub mir, wäre mir auch lieber, wenn es so wäre...
Wenn du kein "bewährter" Nutzer hier wärst, würd ich spätestens jetzt denken, dass du uns verarschst. Das gibt's doch nicht!
Natürlich gehst du zum Anwalt und bleibst auch beim SL an der Sache.
Glaub mir, wäre mir auch lieber, wenn es so wäre...
Ich sehe den Gang zur Polizei positiv - zumindest wird der Vater wohl inoffiziell von seinen Kollegen informiert und sich nun genau überlegen ob der Einsatz für seinen Sohn auch mal Grenzen haben sollte...
Naja...insgesamt ein sehr schlechtes WE für dich. In einer Woche kann zum Glück schon wieder alles anders aussehen. Dafür drück ich dir einfach mal die Daumen...
Positives daran: Jetzt muß dein SL reagieren, weil die Sache aktenkundig ist, und kann nicht alles runterspielen.
Noch ein Hinweis von meiner Tochter (die deutlich mehr Ahnung von Whatsapp hat als ich). Sie empfiehlt einen Screenshot von den betreffende Nachrichten, da man diese als Absender auch nachträglich noch löschen könne (könnte ja sein, dass der Vater kalte Füße bekommt, wenn er mitbekommt, das du schon bei seinen Kollegne warst).
Danke. Mache ich sofort.
WA schreiben und anrufen sei ja nun nicht verboten...
Man beachte, dass dies alles nur möglich ist, weil dort unrechtmäßig (oder auch nur versehentlich) erlangte private Daten verwendet werden. Dem Vater als Polizisten hätte das von Anfang an klar sein sollen (und er hätte gar nicht erst nach den privaten Daten fragen dürfen). Spätestens, nachdem die Eltern darauf hingewiesen wurden (durch SL und dich), hätten sie es unterlassen müssen. Tun sie nicht.
(Analog gedacht: Wenn ich unrechtmäßig an Informationen gelange - z.B. in der Abi-Prüfung - und diese nutze, obwohl ich weiß, dass das nicht so durch den Besitzer der Daten gewollt ist, dann ist das nicht verboten???)
Du hast vorhin sicherlich von deinem freundlichen Polizisten seine private Handy- und Telefonnummer erhalten, damit du ihn gegen Mitternacht nochmal über deine aktuelle Befindlichkeiten informieren kannst. (Nein, hast du nicht? Dann hatte da wohl bei der Aufnahme deines Anliegens wieder jemand nicht den Unterschied erkannt zwischen dienstlich (= Schultelefonnummer) und privat (= privat)).
Heißt das, du wolltest den anzeigen, die haben im PC nachgeschaut, festgestellt, dass es ein Polizist ist und das dann alles nicht für schlimm befunden? Das gibt's nicht! Geh noch woanders hin.
Ich meine damit, ich würde es noch bei einer anderen Polizeidienststelle versuchen, die reagieren vllt. anders.
Mach es online:
https://www.polizei-bw.de/internetwache_formular/
Dann ist dein Anliegen automatisch registriert und wird vom Landeskriminalamt an die zuständige Polizeidienststelle weitergeleitet. Anwalt würde ich trotzdm ebenfalls einschalten.
Heißt das, du wolltest den anzeigen, die haben im PC nachgeschaut, festgestellt, dass es ein Polizist ist und das dann alles nicht für schlimm befunden? Das gibt's nicht! Geh noch woanders hin.
Ich habe das so verstanden, daß MrsPace die Anzeige erstattet und gefragt hat, was jetzt denn passiert. Auf die Frage kam dann die Antwort "erstmal nichts".
Wenn man eine Anzeige erstattet, bekommt man diese in Kopie als Bestätigung des Eingangs bei der Polizei. Dieses Schreiben beim SL vorgelegt und man gucken, was dann in der Schule entschieden wird.
Mit der Onlineanzeige schrieb ich ja schon weiter oben: du hast eine Bestätigung, dass die Anzeige erstattet wurde.
Kann erstmal praktisch sein, bearbeitet ist die aber dann nicht, man muss also eh aufs Revier, das geht dann eine Weile bis zum Termin...
Bei einer Weiterbildung wurde uns gesagt, dass ein Screenshot nicht ausreicht. Das würde vor Gericht nicht mehr ausreichen, weil man das zu leicht manipulieren kann. Exportiere den Chatverlauf. Das ist sicher.
Noch was aus einer ganz anderen Richtung. Selbst wenn der Filius zum zweiten Mal durch das Abitur fällt, hat er nach einer Frist von zwei Jahren, in denen er Arbeits-, Familien- oder entsprechende andere Zeiten nachweisen muss, die Möglichkeit, das Abitur im 2. Bildungsweg zu erwerben.
Das ist ja eine unglaubliche Story!! Kann nur wiederholen, was schon gesagt wurde: exportiere den Chatverlauf schnell. Dann hast Du ihn sicher. Screenshots von chats sind nicht aussagekräftig, da man einen solchen Chatverlauf leicht fälschen kann.
Außerdem finde ich, dass die Polizei es sich etwas leicht macht: Die Daten hätten nicht in den Besitz der Eltern kommen dürfen, dementsprechend ist die Benutzung der Daten unrechtmäßig. Und da "kann man nichts machen"? Kein Wunder, dass zB belästigte Frauen ungern zur Polizei gehen.
Du hast bisher alles genau richtig gemacht. Lass Dich bloß nicht unterkriegen! Ich finde es so dermaßen bescheuert, wenn mir Schüler oder Eltern sagen: "Wegen IHNEN bekomme ich den Abschluss/die Ausbildung/den Studienplatz nicht." Wie kann man die eigene Verantwortung nur so auf den Lehrer abwälzen? Da fehlen mir echt die Worte.
wobei dir der Polizist auch nicht sagen dürfte, dass der Vater Polizist ist, oder?
Ich würde das mit der Telefonnummer auch noch klären. Sprechstunde hin oder her. Man kann auch eine Nachricht hinterlassen und zurückrufen.
Naja, ich bin da erstmal abgeblitzt... WA schreiben und anrufen sei ja nun nicht verboten... Solange nichts „passiert“ ist, können sie nichts machen.
Noch ein Tipp: Wenn Du den Eindruck oder die Befürchtung hast, dass die Polizei die Sache nicht ernst nimmt oder gar (Kollege!) unter den Tisch zu kehren versucht, kannst Du Dich auch direkt an die Staatsanwaltschaft wenden und dort Anzeige erstatten. Die Auskunft, die Du bei der Polizei erhalten hast, ist schlicht falsch. Es ist längst etwas "passiert", siehe § 238 StGB (besonders übrigens zu beachten Abs. 4 - Du musst Strafantrag stellen, sonst passiert nichts, außer der StA erkennt auf öffentliches Interesse, was im vorliegenden Fall allerdings nicht ganz unwahrscheinlich ist). Du kannst der Staatsanwaltschaft einfach alle Vorkommnisse schildern (schriftlich) und dann schreiben: "Ich stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte."
Dazu allerdings noch zwei Anmerkungen:
1. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Bevor Du irgendetwas von den weiteren Vorgängen merkst, wird die Prüfung längst rum sein. Die entsprechenden Tipps (Prüfung ablehnen wegen Befangenheit) gelten also trotzdem.
2. Bitte lass Dich nicht abspeisen mit dem lapidaren "Ist nix passiert, können wir nix machen" eines unfähigen und/oder desinteressierten und/oder überlasteten Polizeibeamten. Du kannst davon ausgehen, dass der betreffende Vater massivsten Ärger bekommt. Auf den Verdacht von Kungelei und Vetterleswirtschaft bei der Polizei reagieren Staatsanwälte sehr, sehr allergisch.
Noch was aus einer ganz anderen Richtung. Selbst wenn der Filius zum zweiten Mal durch das Abitur fällt, hat er nach einer Frist von zwei Jahren, in denen er Arbeits-, Familien- oder entsprechende andere Zeiten nachweisen muss, die Möglichkeit, das Abitur im 2. Bildungsweg zu erwerben.
Muss er doch nicht. Er kann doch Polizist werden.
Eine neue Telefonnummer insb. Handy ist extrem lästig,
Würd' ich mir trotzdem holen. Wwenn man mit solchen Arschlöchern zusammenarbeiten muss, muss man auf Nummer sicher gehen. Die neue Nummer bekommt dann an der Schule niemand. Wozu auch? Die können geren die alte Nummer 'rausgeben, oder die hier:
Danke dir. Ich weiß auch nicht, woher die Schulleitung diese Fehlinformation hat. Der Personalrat wird nichts unternehmen. „Die Schulleitung wird es schon wissen...“ ist deren Devise.
Der Schulleiter hat aich 'nen Vprgesetzten und die seine Erfüllungsgehilfin im Büro auch. Ich würd' da dann doch das grobe Besteck auspacken.
Danke euch!!!
Werde mich morgen wie gesagt um alles kümmern. Kann ja dann nochmal berichten. Das mit der Online-Anzeige werde ich machen. Und Frank geht ran ist ja genial. Kannte ich bisher nicht.
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