Telefon-Terror durch Helikopter-Eltern...

  • Hallo zusammen,


    ich erlebe seit dieser Woche echt den blanken Horror und wollte mal nachfragen, was ihr an meiner Stelle tun würdet... Es geht um einen Jungen in meiner 13. Klasse. Er ist Wiederholer und ich unterrichte ihn in meinen beiden Fächern...


    Am Montag gab es bei uns die Ergebnisse des schriftlichen Abis. Ergebnis bei diesem Schüler: Gerade einmal 60 Punkte aus vier schriftlichen Prüfungen... (100 Punkte sind nötig um zu bestehen...) Sprich: Er ist hochgradig gefährdet. In der Präsentationsprüfung muss er quasi zweistellig abliefern. Zusätzlich muss er einen der drei Unterkurse wegbekommen.


    Seit Montag „belagern“ mich nun seine Eltern... Erster Anruf am Montag kam noch über das Sekretariat. Ich habe bereits da ganz deutlich gemacht, dass ich nun weder für die Präsentationsprüfung in meinem einen Fach noch für die Zusatzprüfung in meinem anderen Fach irgendwelche Hilfestellung geben darf. Die Eltern meinen, ich hätte ihren Sohn „benachteiligt“, weil ich ihn im Vorhinein nicht beraten hätte... Nun, wer nicht da ist, den kann man nicht beraten... (Am Tag der Themenabgabe für die Präsentationsprüfung stand er 1,5 Stunden vor Ablauf der Deadline mit einem Fresszettel da. Er wolle mit mir die Themen besprechen. Da ich Unterricht hatte, ging das aber nicht mehr und so habe ich ihn in den Computerraum geschickt, damit er das wenigstens noch abtippen kann...)


    Dienstag erfolgte der zweite Anruf auf dem Sekretariat, das dann blöderweise (erneut, obwohl ich schon mehrfach gesagt hatte, dass ich das nicht möchte) meine Privatnummer und meine Handynummer rausgegeben hat... Es wäre so dringend und ich war ja nicht mehr in der Schule um die Zeit... Die Eltern wollten „nur“ nochmal die Lage schildern und mitteilen, welche Noten ihr Sohn nun bräuchte... Ich will ihm doch sicher nicht die Zukunft verbauen... Ich habe da ehrlich gesagt sehr abweisend reagiert... Es sind mündliche Abiturprüfungen und kein Wunschkonzert! Er wird die Noten bekommen, die wir kommende Woche anhand seiner Leistung feststellen... (In Mathe braucht er 11NP um aus dem Unterkurs rauszukommen... Ihr könnt euch ausrechnen, was er geschrieben hat... Und wie realistisch es ist, dass er diese 11 NP erreicht...)


    Seit Mittwoch werde ich nun bombardiert mit Whatsapp-Nachrichten (!!!!) und Anrufen, auch mit unterdrückter Nummer. Ich traue mich mittlerweile gar nicht mehr ans Handy zu gehen. Mittlerweile sind das Handy aus und das Festnetz ausgesteckt... Es wurde heute im 10 Minuten-Takt angerufen... Der Schulleitung habe ich Bescheid gegeben. Sie hat auch bei den Eltern angerufen, ist aber wohl auf taube Ohren gestoßen... Es wurde wie gesagt munter weiter gemacht... Ich möchte nicht wissen, wie viele Nachrichten und Anrufe schon aufgelaufen sind seit mein Handy aus ist...


    Die Nachrichten an sich sind sehr deutlich... Ich werde verantwortlich gemacht für das schulische Scheitern ihres Sohnes und wenn er nun „wegen mir“ sein Abi endgültig nicht besteht, „kann ich mich auf was gefasst machen“.


    Ich bin mittlerweile fix und fertig... Die Eltern wollen den Sohn kommende Woche zu den Prüfungen begleiten... Kann man ihnen das irgendwie verbieten? Mein Mann drängt darauf, dass ich damit zur Polizei gehe... Die Frage ist, ob das was bringt. Noch ist ja nichts „passiert“...


    Was würdet ihr tun? Hab echt nen Horror vor den Prüfungen kommende Woche...


    Help!

  • Das ist eine Drohung und glücklicherweise hast du alles gut dokumentiert mit Anruflisten und den Nachrichten der Eltern. Kann jetzt aber auch nach hinten losgehen und dir ein Schuh daraus gedreht werden, im Sinne: die Frau Lehrerin hat den mit Absicht durchfallen lassen, weil die Eltern sie bedrängt haben. Du musst das unbedingt nochmal offen mit dem SL besprechen!


    Und ganz ehrlich...Die Sekretärin gehört abgemahnt. Das regt mich jetzt sehr auf!!

  • Das hört sich mehr als grausig an!
    Wichtig ist eine lückenlose Aufzeichnung der Gespräche und Kommunikationsversuche, die es mit allen Akteuren gab, also besonders natürlich mit bzw. der Eltern, des Schülers und der Schulleitung. Letztere hat nämlich zumindest in NRW eine Verpflichtung Ihrem Personal ggü., ihre Gesundheit und ihr Wohlergehen in allen Belangen der Arbeit zu schützen.
    Ich würde daher die Schulleitung mit meiner Auflistung konfrontieren (die der Gespräche bzw Kontaktversuche der Eltern und des Schülers) und die Dringlichkeit klarmachen. Dabei würde ich die Überlegung, die Polizei informieren zu wollen, einfügen. Die Polizei erkennt solche Drohungen, wie du sie erlebst, bereits als Tatbestand an (Stichwort Stalking, Einschüchterung einer Amtsperson).
    Im schlimmsten Fall musst du aus der Prüfung herausgezogen werden, weil du emotional eingeschüchtert (durch Bedrohung) wurdest. Das muss die SL aber ganz klar mit der oberen Behörde abklären und diese Annahme muss u. U. mit einem Protokoll der Polizei und einem ärztlichen Attest untermauert werden.
    Ich wünsche dir noch viel Kraft!

  • Hallo Mrs Pace, ich würde das wohl auch der Polizei zeigen. Ob’s was bringt, weiß ich nicht. Vor allem würde ich den SL bitten, die Schulbehörde einzuschalten oder es im Zweifel selbst tun. Du wirst persönlich bedroht, das sollte m.E. dringend an eine öffentliche Ebene, den Arbeitgeber abgegeben werden.


    Ansonsten kann ich dir nur mein Mitgefühl aussprechen. Ich habe immer mal psychisch kranke Familien im und um den Unterricht und weiß ganz gut, wie sich verbale Attacken und Angst vor potentiellen Übergriffen anfühlen :(

  • Das ist eine Drohung und glücklicherweise hast du alles gut dokumentiert mit Anruflisten und den Nachrichten der Eltern. Kann jetzt aber auch nach hinten losgehen und dir ein Schuh daraus gedreht werden, im Sinne: die Frau Lehrerin hat den mit Absicht durchfallen lassen, weil die Eltern sie bedrängt haben. Du musst das unbedingt nochmal offen mit dem SL besprechen!


    Und ganz ehrlich...Die Sekretärin gehört abgemahnt. Das regt mich jetzt sehr auf!!

    Die Schulleitung sagt, die Nummern dürfen rausgegeben werden, da ich keine regelmäßige Sprechstunde anbiete...


    Ich werde am Montag nochmal mit der Schulleitung sprechen. Irgendwie kann ich in diesem Szenario doch nur verlieren. Am liebsten wäre es mir echt, wenn jemand Anderes die Prüfungen abnimmt. Zumindest hat die SL zugesagt, dass sie zusätzlich zur Prüfungskommission bei den Prüfungen anwesend sein wird.


    Danke euch allen für eure Ratschläge!

  • Die Schulleitung sagt, die Nunmern dürfen rausgegeben werden, da ich keine regelmäßige Sprechstunde anbiete...

    hä? Wenns nicht so übel wäre, wärs fast schon lustig...

  • Die Schulleitung sagt, die Nummern dürfen rausgegeben werden,...

    Wer meine (private) Rufnummer bekommt, das bestimme ich und nicht die Schulleitung!
    Wenn die was anderes will, soll sie ein Diensttelefon stellen.


    Ansonsten... kann man da rechtlich nichts machen wegen Belästigung, Nötigung oder versuchter Nötigung?

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

    Einmal editiert, zuletzt von SteffdA () aus folgendem Grund: Rechtschreibfehler beseitigt.

    • Offizieller Beitrag

    Die privaten Telefonnummern der Lehrer sind Teil des Datenschutzes und dürfen NICHT an Dritte ohne Zustimmung der jeweiligen Lehrräfte weitergegeben werden. Schon gar nicht die Handynummer.
    Was sich die Sekretärin da geleistet hat, ist ein absolutes Unding. Da die Sekretärinen Angestellte des Schulträgers sind, zumindest in NRW, könntest Du hier auch über den Arbeitgeber entsprechend auf so einen Vertrauensbruch reagieren. (Oder wahlweise die Weiterleitung auf die Privatnummer der Sekretärin einstellen...)


    Was die Eltern da tun, ist ebenfalls schon jenseits von grenzwertig, im Falle des "sich auf etwas gefasst machen" in der Tat strafrechtlich relevant.
    Die Eltern dürfen ihr Kind zur Prüfung, d.h. bis vor den Prüfungsraum begleiten, dann ist aber eben Schluss. Prüfungen sind keine öffentlichen Veranstaltungen.
    Ich nehme an, bei Euch gibt es auch dreiköpfige Prüfungskommissionen, so dass eine unterstellte Befangenheit Deinerseits ja durch den Entscheid der Kommission als Ganzes nicht durchkäme.


    Wenn es sich um einen Wiederholer handelt, der jetzt zum letzten Mal die Chance hatte, sein Abitur zu bestehen und es im zweiten Anlauf anhand der Ergebnisse ja sehr deutlich nicht geschafft hat bzw. schaffen würde, dann sollte so etwas auch eventuellen Widersprüchen standhalten.


    Die Drohung der Eltern würde ich andererseits nicht zu hoch hängen, da Eltern in solchen Fällen selten rational sind und immer denken, die Lehrer würden ihren Kindern den Abschluss versauen. Ich habe einem Schüler vier LK-Defizite nacheinander gegeben. Das waren seine einzigen Defizite - er hat die Zulassung nicht bekommen. Er hat aber auch buchstäblich um die Nichtzulassung gebettelt. Hinweise auf "ich möge doch mal menschlich sein" gab es seitens des Schülers und des Vaters ebenfalls. Aber davon habe ich mich nicht beeindrucken lassen.


    Ich würde an Deiner Stelle etwaige Informationen, die Du geben musst, dem Schüler bzw. den Eltern schriftlich übermitteln und ansonsten wie Du es schon getan hast, jeglichen Kontakt zu Schüler oder Eltern konsequent meiden.
    Sollte Deine Schulleitung hier nicht hinter Dir stehen, wäre das eine grobe Verletzung der Fürsorgepflicht gegenüber den KollegInnen. Hier könnte auch der Personalrat weiterhelfen.


    Abschließend wünsche ich Dir ein dickes Fell und gute Nerven. Letztlich kann Die niemand etwas. Bei 60 Punkten ist der Schüler doch so krachend gescheitert, dass da genug andere Dinge vorher im Argen gewesen sein müssen.

  • Oh Mann, ich hoffe, das beruhigt sich bald wieder. Das wäre zwar ein schweres Geschütz, aber wenn du bedroht wirst, hast du schon einmal über eine einstweilige Verfügung nachgedacht?
    Eine schnelle Recherche im Netz sagt mir, dass die Hürden da wohl nicht sehr hoch sind und sie innerhalb weniger Tage erlassen wird, wenn es klappt.


    Und wenn du aus den Prüfungen abgezogen wirst, sollte allen relevanten Personen klar gemacht werden, dass die Nummern der Ersatzlehrkraft nicht herausgegeben werden.


    Die Eltern können ihren Jugen sicher zur Prüfung begeleiten, es sollte mich aber sehr wundern, wenn es in BW zugelassen wäre, dass sie mit IN die Prüfung gehen. Und eine Schulleitung hat Hausrecht, könnte also herauskomplimentieren, wenn die Eltern schon so eine Vorgeschichte haben.

  • Die Nachrichten an sich sind sehr deutlich... Ich werde verantwortlich gemacht für das schulische Scheitern ihres Sohnes und wenn er nun „wegen mir“ sein Abi endgültig nicht besteht, „kann ich mich auf was gefasst machen“.

    Na,
    da würde ich mal zur örtlichen Polizeidienststelle gehen und eine Strafanzeige erstatten. Selbst, wenn es bisher noch relativ nett war, läuft das unter Stalking. Jedenfalls sollte die Polizei mal die Eltern zuhause aufsuchen und denen erklären, was da gerade so abgeht. Bei uns läuft so eine Gefährderansprache so, daß die Polizei darauf hinweist, daß jetzt, wo die Sachlage bekannt ist, die entsprechenden Gefährder sofort in U-Haft fahren, sollte der gefährdeten Person auch nur irgendetwas passieren.

  • Jetzt weiß ich wieder, warum ich
    - mein Handy nur einschalte, wenn ICH es brauche
    - ich zwei Telefonnummern für das Festnetz habe (eigentlich sogar drei): eine davon hat meine Schule, sie steht im Telefonbuch etc - und da ist immer der Anrufbeantworter dran. Die andere Nummer haben Freunde und Verwandte.


    Ich würde jetzt noch einmal ans Telefon gehen und den Eltern ganz klar sagen, dass ich mir weitere Anrufe zu dem Thema verbitte, das Ganze mindestens schon an der Grenze zur strafrechtlichen Relevanz ist und sie sich bei weiterem Gesprächsbedarf an die Schulleitung wenden sollen, da diese - (zumindest bei uns) die oberste Prüfungsleitung ist (und ja auch anwesend sein wird).


    Eine Möglichkeit wäre auch, der SL mitzuteilen, dass Du durch den - von der Schule verantwortenden - Telefonterror die Prüfung nicht mehr abnehmen kannst, da Du fürchtest, befangen zu sein.


    Als nächstes würde ich die Schule - und insbesondere die Sekretärinnen - darauf hinweisen, dass massiv gegen das Datenschutzgesetz verstoßen wurde.


    Darüber hinaus: wenn möglich neue Handy-Nr., welche der Schule nicht mitgeteilt wird ...

  • Ist der Schüler nicht bereits 18 Jahre alt? Hat das vielleicht nicht auch Auswirkungen? Eigentlich ist er ja selbst verantwortlich und muss alles selbst regeln.

  • 1. Anzeige des Schulträgers beim Landesdatenschutzbeauftragten.
    2. Information des Schulträgers darüber.
    3. Anfrage beim Schulträger welche Daten über dich gespeichert sind und warum.
    4. Anzeige der Eltern
    5. Information der SL über die Anzeige


    Fertig!


    Im besten Fall bist du dann auch aus der Prüfung raus.


    EDIT: Interessant wird übrigens die Frage wie der Schultäger (=Tippse) an deine Daten rangekommen ist.

  • Ich kann mich den Vorrednern nur anschließen.
    Davon abgesehen, wer im Endeffekt die Prüfungen abnimmt:
    Ich weiß nicht genau, wie das an den Beruflichen Gymnasien ist, aber beim Allgemeinbindenden Gymnasium hat ja nicht die eigene Schule den Prüfungsvorsitz, sondern es kommt eine Kommission einer anderen Schule und deren Schulleiter ist der Verantwortliche, der dann ja auch die Abizeugnisse unterschreibt.
    Bei jedem Schüler, der noch potentiell gefährdet ist, MUSS ein Mitglied wahlweise deiner Schulleitung oder eben dieser Prüfungsvorsitzende der anderen Schule anwesend sein. In dem Fall würde ich ganz stark darauf drängen, dass es beide sind bzw. wichtiger als die eigene Schulleitung ist die "fremde". Notfalls im Vorfeld noch um Änderung im Prüfungsplan bitten, so dass nicht mehrere Gefährdete gleichzeitig geprüft werden und sichergestellt ist, dass der "Fremde" da auch Zeit hat.
    Die Eltern dürfen nicht mit in die Prüfung. Hier ist es auch wichtig darauf zu achten, dass der Schüler kein Handy o.ä. mit im Raum hat, mit dem er evtl. die Prüfung aufzeichnen könnte. Das gilt natürlich für jeden Schüler, aber hier würde ich lieber zweimal hinschauen.


    Gute Nerven wünsche ich dir!

  • Ich habe heute morgen mal in aller Früh mein Handy angemacht und das Festnetz eingestöpselt. Bei Whatsapp sage und schreibe 15 Nachrichten und zusätzlich sieben Anrufe auf dem Festnetz... Der letzte Anruf erfolgt um 23.34 Uhr! Das ist doch echt krank!


    Ich gehe morgen nach dem Unterricht direkt zur Polizei und werde auch nochmal mit meiner Schulleitung sprechen. In Mathe ist zufällig schon eine Fachberaterin fürs Protokoll eingeteilt. Für Englisch werde ich mich am Montag noch drum kümmern. Die Prüfungskommission ist in der Tat dreiköpfig mit einem Vorsitzenden von einer anderen Schule. Ich werde schauen, dass ich den "fremden" Schulleiter auch noch rein bekomme.


    Meinen Schulleiter werde ich fragen, ob er den Eltern nicht vorbeugend ein Hausverbot aussprechen kann? Ganz ehrlich, ich möchte die nicht vor dem Prüfungszimmer stehen haben... Selbst wenn er die Woche jetzt noch was gemacht hat... In Mathe war er immer im Unterkurs... Wie sollen da nun plötzlich 11NP bei rum kommen?


    Der Schüler wird übrigens dieses Jahr noch 21...


    Das Sekretariat ist über die Kollegenliste an meine Nummer gekommen... Die habe ich für INTERNE Zwecke rausgegeben. Dass die Nummer einfach so weitergegeben wird an Eltern... Dem habe ich nie zugestimmt. Die Sekretärin sagt, sie setzt nur die Anweisungen der Schulleitung um und danach darf die Nummer rausgegeben werden, wenn man keine wöchentliche Sprechstunde anbietet.


    Danke euch nochmals für eure Ratschläge!

  • Falls du internetbasiertes Telefon hast, das über einen Router läuft, kannst du da im Menü normalerweise einstellen, dass bestimmte Rufnummern oder Anrufe ohne Nummernübermittlung nicht durchgestellt werden. So könntest du von den Anrufen der Eltern verschont und für den Rest der Welt trotzdem erreichbar bleiben.

  • Falls du internetbasiertes Telefon hast, das über einen Router läuft, kannst du da im Menü normalerweise einstellen, dass bestimmte Rufnummern oder Anrufe ohne Nummernübermittlung nicht durchgestellt werden. So könntest du von den Anrufen der Eltern verschont und für den Rest der Welt trotzdem erreichbar bleiben.

    Danke für diesen Tipp. :top: Wird mein Mann gleich mal versuchen. :grimmig:

  • Nunja... WA lässt sich netterweise ja auch blocken. Würde ich aber nicht machen, da es so schön als Dokumentation taugt.



    Das Sekretariat ist über die Kollegenliste an meine Nummer gekommen... Die habe ich für INTERNE Zwecke rausgegeben.

    Es sind also Daten des Landes die durch den Schulträger bearbeitet werden - also de facto eine externe Stelle *g*.


    Mach dir den Spaß mit der Anzeige beim Datenschutzbeauftragten und der Info des Schulträgers. Die haben derzeit wegen der DSGVO so viel Schiss das sich da dann datenmäßig nichts mehr bewegt.



    Übrigens... die Polizei hat heute auch auf.

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