Halle alle zusammen,
Ich muss über Gebühr häufig vertreten (es gab mehrere Wochen mit über 10 Vertretungsstunden, selbst objektiv betrachtet vertritt kein anderer so viel). Die Situation ist sehr belastend für mich, da ich sehr selten Materialien der zu vertretenden Kollegien erhalte und durch die für mich fremde Schulart (Sondermaßnahme) nicht einfach so spontan eine Stunde zu einem Fach aus dem Ärmel schütteln kann, das ich teilweise nicht mal kenne.
Da ich mehrfach schon zwei oder mehr Stunden länger bleiben musste, um zu vertreten und mir dadurch Arzttermine etc. zerschossen wurden (darauf habe ich hingewiesen), brauche ich die gesetzliche Grundlage, ob man dazu überhaupt verpflichtet werden kann. Erkrankte Kollegen müssen natürlich spontan vertreten werden, aber Vertretungen wegen korrekturfrei sind eindeutig länger zu planen. In meinem konkreten Fall sollte ich gestern zwei Stunden später kommen (dafür zwei länger bleiben) und wurde um 9 angepflaumt, dass ich nicht zur ersten Stunde da war, da hatte man mich spontan zur Vertretung eingetragen (stand Donnerstagnachmittag natürlich nicht im Vertretungsplan).
Versetzung ist beantragt, aber wie kann ich mich in den verbleibenden Wochen noch wehren? Personalrat ist eingeschaltet.
Danke!