Sind derartige Vertretungen rechtens?

  • Halle alle zusammen,


    Ich muss über Gebühr häufig vertreten (es gab mehrere Wochen mit über 10 Vertretungsstunden, selbst objektiv betrachtet vertritt kein anderer so viel). Die Situation ist sehr belastend für mich, da ich sehr selten Materialien der zu vertretenden Kollegien erhalte und durch die für mich fremde Schulart (Sondermaßnahme) nicht einfach so spontan eine Stunde zu einem Fach aus dem Ärmel schütteln kann, das ich teilweise nicht mal kenne.


    Da ich mehrfach schon zwei oder mehr Stunden länger bleiben musste, um zu vertreten und mir dadurch Arzttermine etc. zerschossen wurden (darauf habe ich hingewiesen), brauche ich die gesetzliche Grundlage, ob man dazu überhaupt verpflichtet werden kann. Erkrankte Kollegen müssen natürlich spontan vertreten werden, aber Vertretungen wegen korrekturfrei sind eindeutig länger zu planen. In meinem konkreten Fall sollte ich gestern zwei Stunden später kommen (dafür zwei länger bleiben) und wurde um 9 angepflaumt, dass ich nicht zur ersten Stunde da war, da hatte man mich spontan zur Vertretung eingetragen (stand Donnerstagnachmittag natürlich nicht im Vertretungsplan).


    Versetzung ist beantragt, aber wie kann ich mich in den verbleibenden Wochen noch wehren? Personalrat ist eingeschaltet.


    Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Die Hauptschullehrer haben doch eine der höchsten Deputatszahlen und Hauptschulen seltenst 12 Stunden pro Tag auf, wie kommst du auf 10 Stunden Vertretung?!
    Ich bin leider nicht aus Bayern, kann also keine Grundlage geben, allerdings ist so ein Verfahren ziemlich teuer für die Schule, wäre günstiger, immer unterschiedliche Personen zu nehmen, die erst ab der zb 4. Stunde abrechnen dürfen.
    Sind es komplett unterschiedliche Klassen? Bei uns in NRW zählt eine Vertretung über 2 Wochrn als regelmässig und somit als zustimmungspflichtig.
    Frage mal deinen Personalrat!!
    (Und solange: über das ganze Geld freuen)


    Übrigens: wichtige Arzttermine würde ich nicht (noch mal) ausfallen lassen, sondern ‚krank‘ verabschieden und am nächsten Tag die Krankschreibung abgeben.

  • Danke für deine Antwort. Ich meinte 10 Vertretungen pro Woche und nicht pro Tag ;)


    Es geht bei mir selten um richtige Überstunden, meist werde ich aus vorbereitetem Unterricht abgezogen (wenn zwei Lehrer für eine Klasse gesteckt sind) und kann den vorbereiteten Unterricht nicht mehr verwenden. Entweder nutzt der Kollege die Materialien oder sie passen nicht mehr zum Stoff (habe meine eine Klasse z.b. Seit Weihnachten dreimal gehabt, die sind im Stoff also weiter). Zusätzliches Geld gibt es also nicht, das Ganze kostet mich nur mein Nervenkostüm.


    Bei den Arzttermine ging es um Vorsorgetermine und es wurde klar kommuniziert, dass es meine Dienstpflicht sei, dennoch zu vertreten. Der Personalrat weiß um die Situation seit Jahren, es ändert sich vor Ort nur eben nichts.

  • Ich vemute (!) dass es keine genaue rechtliche Regelung gibt, sondern vage Formulierungen, wo im Fall der Fälle Gerichte entscheiden müssen.


    So oder so: die Gesundheit und damit auch dringende Arzttermine gehen vor.
    Wenn so viele Vetretungen bei Dir häufiger vorkommen, macht das krank.
    Wer während des Schultags nicht mehr kann, sagt Bescheid und geht nachhause und bleibt dort ggfs. so lange, bis es wieder geht.


    Viele wollen sich partout nicht krankmelden, obwohl sie krank sind. Mach das nicht.

  • Ich merke tatsächlich, dass mir die Sache gesundheitlich zusetzt, habe aber auch Angst, nächstes Jahr nur wegen zu vieler Fehltage zum Amtsarzt zu müssen. Deshalb setze ich auch alles auf die Versetzung. Es geht mir grade nur drum, wie ich mich wehren kann, damit z.b. die Aktion gestern nicht als "fehlte unentschuldigt und übernahm verpflichtende Vertretungsstunden nicht" in meiner Akte landet und ich mich dadurch unnötig rechtfertigen muss.

  • Ich merke tatsächlich, dass mir die Sache gesundheitlich zusetzt, habe aber auch Angst, nächstes Jahr nur wegen zu vieler Fehltage zum Amtsarzt zu müssen. Deshalb setze ich auch alles auf die Versetzung. Es geht mir grade nur drum, wie ich mich wehren kann, damit z.b. die Aktion gestern nicht als "fehlte unentschuldigt und übernahm verpflichtende Vertretungsstunden nicht" in meiner Akte landet und ich mich dadurch unnötig rechtfertigen muss.

    Wo wär das Problem?


    Dringende Facharzttermine darf man außerdem wahrnehmen. Da wartet man mitunter ja eh schon ein halbes Jahr drauf.


    Lass dich nicht kirre machen wegen der Arzttermine.


    Wie oft man vertreten muss/darf weiß ich nicht. Die Vorgehensweise klingt allerdings unverschämt. Du bereitest laufend für die Doppelbesetzung Unterricht vor und dann wirst jedes Mal du abgezogen?? Da würd ich dem Chef mitteilen, dass er das flugs gerecht verteilen möge, da die Überlastungsanzeige schon druckfrisch daliegt.


    Ansonsten würde ich nicht fachgerecht vertreten. Buche den Filmraum und lade einen Stick mit Unterrichtsfilmrn voll.

  • Ich kann jetzt nur für das Gymnasium sprechen:
    - als Vollzeitkraft musst Du 3 Vertretungsstunden IM MONAT umsonst machen (dagegen werden Stunden gerechnet, die Dir ausfallen, weil die Klasse z.B. auf Exkursion ist). Ab einschließlich der 4. Stunde muss ein Ausgleich erfolgen: Freizeit oder Geld. Allerdings hat die Schule drei Monate Zeit, diesen Freizeitausgleich zu schaffen, Du kannst also nicht gleich nach dem Monat mit den 4 Überstunden Geld verlangen.
    - Mehrarbeit (und dazu zählen Vertretungsstunden, in denen "Unterricht" gehalten wird (reine Aufsichten sind also keine)) darf nur angeordnet werden, wenn es sonst keine Möglichkeit gibt, den Unterrichtsausfall zu verhindern
    - die Belastung ist auf das ganze Kollegium gleichmäßig (auch unter Berücksichtigung Vollzeit / Teilzeit) zu verteilen.


    Daneben gibt es noch andere Regelungen ... ich tu mich hier sehr, sehr schwer, das, was Du schilderst, als rechtens zu sehen.


    Der Personalrat Deiner Schule muss, wenn er seine Arbeit richtig macht, Dir ein KMS bzgl. der Mehrarbeit zeigen können, wo die Punkte oben drin stehen. ... Bzw. hier ist es:
    https://www.google.com/url?sa=…Vaw3dmblMsl_t6Joie9bl6wjI


    Edit: das gleiche KMS gilt für Realschulen, ich denke, dass es auch für Hauptschulen so oder sehr ähnlich gilt.

  • Mit gymnasialen Arbeitsethos an der Hauptschule unterrichten?


    Das führt garantiert zum Burnout. Und wird vom "System" natürlich gnadenlos ausgenutzt.


    Gruß !

    • Offizieller Beitrag

    Danke für deine Antwort. Ich meinte 10 Vertretungen pro Woche und nicht pro Tag ;)

    Ich auch. bei einer Vollzeit von geschätzt 28 Stunden und einem möglichen Stundenraster von geschätzt maximal (!) 5 mal 8 Stunden (40 Stunden) sind 10 Überstunden (28+10=38) nicht wenig ;)


    aber wenn es "Statt-Stunden" sind, wirst du wohl wenig machen können...


    Andererseits: dann bereite einfach nicht mehr vor... ;)



    Egal ob Vorsorge oder nicht: wenn mein Facharzt weiß, dass ich normalerweise 6 Monate im Voraus den Termin nehme, dann würde er mir sicher bescheinigen, dass ich 1) einen unverschiebbaren Termin hatte oder 2) krank war, wenn ich ihm die Situation schildere. und es hat nicht mit Betrügen zu tun. (Ich gehe davon aus, dass du nicht den Arzttermin um 12uhr genommen hast, an einem Tag, wo du normalerweise bis 14uhr Unterricht hast.)

  • Ich kann mir übrigens kaum eine Situation vorstellen, in der es rechtens wäre dieselbe Person mit 10 Vertretrungsstunden PRO WOCHHE zu belasten. Wenn ein Gespräch mit dem Schulleiter nichts bringt würde ich mich an den Dezernenten wenden (Remonstration, natürlich auf dem Dienstweg).


    Auf jeden Fall hat der SL seine Schule nicht im Griff, wenn er zu solchen Maßnahmen greifen muss...


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    • Offizieller Beitrag

    Er schreibt ja inzwischen, dass es nicht 10 Überstunden sind. Die wären mehr als kritisch zu sehen. 10 Vertretungsstunden im Sinne von "Doppelbesetzungen auflösen". Hm. Wenn du das Material für die Doppelbesetzung vorbereitet hast - warum geht dann nicht der Kollege in die Vertretung?
    Darauf sollte man schon achten. (Wobei der Unterricht in den Klassen, aus denen du abgezogen wirst, ja zumindest nicht ausfällt.) Das Auflösen von Doppelbesetzungen im Vertretungsfall ist aber Routine, normal und sinnvoll. Ich denke auch nicht, dass es da in Bayern Einschränkungen für gibt.


    kl. gr. frosch


    @Mikael - wenn er entsprechend oft in Doppelbesetzungen ist, macht das schon Sinn. Die Frage ist und bleibt aber, warum er so oft abgezogen wird und nicht der jeweilige Kollege. Aber das solltest du, Englisch_Edition, einmal mit dem Schulleiter (bzw. dem Vertretungsplan-Macher) besprechen. Vielleicht weiß er gar nicht, wer den Unterricht in den Doppelbesetzungs-Stunden vorbereitet hat. Woher sollte er das auch wissen. (Ich würde in dem Fall aber die Doppelbesetzung auflösen und den beiden Kollegen sagen "Einer muss in Klasse X. Wer sollte sinnvoller in der Klasse Y bleiben? Was denkt ihr." Reden ist immer gut. ;)

  • Ok, wenn es keine echten Überstunden sind, sondern nur ein Einsatz "anstelle von", dann wird es schon schwieriger, daegegen anzugehen.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Ok, wenn es keine echten Überstunden sind, sondern nur ein Einsatz "anstelle von", dann wird es schon schwieriger, daegegen anzugehen.

    nö, ist es nicht. Völlig egal, wie die Stunden heißen, es kann nicht sein, dass immer derselbe aus der Doppelbesetzung herausgelöst wird. Es sei denn, derjenige lässt es mit sich machen.

  • Danke für eure zahlreichen Antworten. Es tut gut, dass ihr die Situation ähnlich daneben findet. Danke auch für die Tipps und das KMS!


    Tatsächlich werde in mindestens 80% der Fälle ich und nicht der Kollege zum Vertreten eingeteilt (ich habe Buch geführt). Gerade erst zu Beginn der Woche habe ich die Schulleitung darauf hingewiesen und eben auch auf den Umstand, dass ich meinen vorbereiteten Unterricht dann in die Tonne kloppen kann. Tags drauf musste endlich jemand anderes ran (und ich dessen Klasse gemeinsam mit meiner unterrichten) und dann gestern eben wieder ich, obwohl ich da offiziell ausgeplant war. Mittlerweile macht mich die Handhabung so wütend, dass mir die Worte fehlen. Hilft halt keinem, mir selbst am allerwenigsten. Ich versuche jetzt einfach, die vier Wochen noch zu überstehen ohne zu explodieren.

  • Das Thema habe ich mehrfach beim Vertretungsplaner und im Direktorat angesprochen. Standardaussage "das ist Ihre Dienstpflicht". Sieht man ja auch an der Aussage gestern. Mehr als mich versetzen lassen geht im Moment nicht. Schulamt und Personalrat sind ja informiert und wissen, dass die Situation seit mindestens 5 Jahren dort so ist. Scheint halt eben nichts zu ändern.

  • Mich wundert noch am meisten, dass es Doppelbesetzungen gibt. Wo habt ihr die Stunden und die Lehrer her?

  • Bei uns sind die Doppelbesetzungen so geregelt, dass es immer einen Erstlehrer und einen Zweitlehrer gibt. Der Zweitlehrer kann im Vertretungsfall abgezogen werden. Bei uns an der Schule darf aber auch der Erstlehrer zur Vertretung gehen, wenn zum Beispiel der Zweitlehrer die Stunde vorbereitet hat. Das ist meiner Schulleitung wurscht (müssen nur Bescheid sagen).

  • Bei uns ist es auch an der Tagesordnung, dass Differenzierungen wegen Vertretungen aufgelöst werden. Das ist für die Betroffenen zwar ärgerlich, aber noch schlimmer wäre es, wenn alle Vertretungen mit Überstunden gestemmt werden müssten. Im Mittelschulbereich werden diese nämlich leider nicht erfasst und dementsprechend auch nicht vergütet.


    Da immer nur du statt des Kollegen aus der Differenzierung genommen wirst, gehe ich davon aus, dass deine Stunde als Diff im Stundenplan steht und seine als reguläres Fach. Somit wäre dieses Vorgehen ganz normal.


    Aufgrund deiner zahlreichen Differenzierungsstunden vermute ich, dass du im 1. Jahr der Sondermaßnahme bist. Im 2. Jahr ist Klassleitung Pflicht und es besteht wesentlich weniger Gefahr, aus deinem Unterricht abgezogen zu werden. Dieses Schuljahr musst du nur noch 4 Wochen durchhalten, dann sind auch in Bayern Sommerferien.

  • Nein, sowohl meine Stunde als die des Kollegen wird als Diff. geführt. Teilweise hab ich sogar die a-Klasse, er die b-Klasse (gleiches Fach, dann sogar regulär ohne Diff) und ich muss vertreten, während er beide Klassen in ein Zimmer steckt und seinen regulären Unterricht hält. Dass ständig ich abgezogen werde, ist nicht nachvollziehbar und sachlich auch nicht begründbar.


    Die Idee mit Erst- und Zweitbesetzung finde ich super, das werde ich für das nächste Schuljahr vorschlagen, auch wenn ich dann hoffentlich weg bin.

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