Frage zur Ermittlung der Jahresarbeitsentgeldgrenze

  • Hallo an alle Forenmitglieder,


    ich weiß nicht, ob ihr mir helfen könnt. Aber vielleicht hat einer von euch schon Erfahrungen zu dem Thema gesammelt.


    Mein Mann ist selbständig und freiwillig gesetzlich versichert. Ich bin in der PKV. Bisher waren unsere Kinder über meinen Mann familienversichert. Wir haben Post von der GKV bekommen, dass das nicht mehr ginge, weil ich über der Jahresarbeitsentgeldgrenze liegen würde. Bisher hatte ich angenommen, dass das nicht der Fall wäre da ich davon ausging, dass der Familienzuschlag nicht eingerechnet wird. Laut der GKV wird er das aber zu 100% (Begründung der KK: wäre SV-pflichtig).


    Ich habe etwas im Internet recherchiert und da überall gelesen, dass er nicht berücksichtigt wird?! Jetzt frage ich mich gerade ob ich oder die Krankenkasse zu doof ist? :angst: Hat einer von euch da bereits Erfahrungen gemacht? Bundesland ist übrigens NRW.


    Danke im voraus :rose:
    flecki


    Ach ja: Wie sieht es aus mit Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung? Auch da bekomme ich immer verschiedene Aussagen zur Anrechenbarkeit.

  • Zuschläge zählen nicht zur regelmäßigen JAEG
    https://dejure.org/gesetze/SGB_V/6.html


    1) Versicherungsfrei sind

    1. Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach den Absätzen 6 oder 7 übersteigt; Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, bleiben unberücksichtigt,


    Wobei die GKV sich an den 1. Satz hängt (Arbeiter und Angestellte).


    Auch Einkünfte aus V&V dürften nicht zählen

  • Danke für deine Antwort. So sehe ich das auch, die GKV meinte aber, dass sich das nur auf die eigene Versicherungspflicht beziehe und nicht auf die Familienversicherung...

  • Danke auch dir für die Info.


    Sie bleiben beharrlich bei der Aussage, dass das nicht für die Familienversicherung gelte ... Mein Mann hat heute mehrfach mit denen telefoniert. Werden das Ganze jetzt Montag einem Fachmann vorlegen. Ist halt ärgerlich, dass solche Briefe zum Wochenende eintrudeln.


    Leider wurden die Kinder von der PKV abgelehnt, da unser Finanzberater bei der Antragsstellung einen Fehler gemacht hat. Und da man ja immer ankreuzen muss, ob man bereits einmal abgelehnt wurde ... keine Chance mehr.


    Wie gesagt, Danke für eure Mühen :aufgepasst:

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