Hallo miteinander,
ich habe da mal eine Frage, die kurz vor den Sommerferien so oder ähnlich wohl alle Jahre wieder von uns Neulingen gestellt wird:
Mein Ref habe ich am 30.04. beendet, am 28.05. konnte ich dann mit einer Vertretungsstelle als Elternzeitvertretung an einer anderen Schule starten (eigtl. hätte der Vertrag früher in Kraft treten sollen, die BezReg Köln hat da aber offenbar etwas geschludert). Mein neuer SL hat die Vertragslaufzeit direkt auf das Ende der Sommerferien (28.08.) gesetzt und meinte, dass die BezReg da meist mitspielen würde. Tatsächlich steht auch in meinem Vertrag, den ich dann letztendlich bekommen habe, dass dieser bis zum 28.08. läuft.
Lange Rede, kurzer Sinn: Kann ich damit davon ausgehen, dass ich die Ferien auch komplett bezahlt bekomme (immerhin sollte doch sonst der Vertrag mit dem letzten Schul- und nicht mit dem letzten Ferientag enden, oder)?
Ich frage, weil man ja - zumindest für einen gesetzlichen Anspruch auf Bezahlung in den Sommerferien - entweder (a) ohne unnötige Unterbrechung durchgehend seit einem Zeitpunkt vor dem 01. Februar eines Jahres im Schuldienst sein müsste (was bei mir ja nicht der Fall ist, es sei denn, die Lücke im Mai wäre "nötig"...) oder (b) direkt einen Anschlussbeschäftigung für die Zeit nach den Sommerferien bräuchte. Das verunsichert mich etwas... aber wenn im Vertrag der 28.08. steht, müsste ich doch auch bis dahin bezahlt werden, oder?
Falls ich nicht davon ausehen kann, über die Sommerferien bezahlt zu werden: ich habe kurz nach Vertragsabschluss das Rennen um eine Planstelle an einer weiteren Schule gemacht (der entsprechende Vertrag gilt ab dem 24.08.), gilt dies dann als Anschlussbeschäftigung, die zur Bezahlung der Sommerferien führt?
Vielen Dank für eure Hilfe!