Aber ein Buch ist sicher etwas anderes als ein Zettel, oder?
Natürlich. Aber es kann auch als unerlaubtes Hilfsmittel dienen; ebenso wie ein Mobiltelefon oder die Mitschüler. Solange ein Schüler sich dieser Hilfsmittel nicht bedient, kann ich ihn nicht belangen.
Und zum Ursprungsthema: Jeder Referendar hat vor dem Examen andere Entwürfe gelesen. Manche sogar gezwungenermaßen in einer Seminarsitzung.
So wie auch die meisten, die eine wissenschaftliche Arbeit verfassen, vorher andere wissenschaftliche Arbeiten gelesen haben (sollten sie zumindest). Allerdings gibt niemand an, dass er sich dieser Arbeiten bedient hat, solange er nicht aus ihnen zitiert. Keiner schreibt, dass seine Arbeit in Form und Struktur der hunderter anderer Arbeiten entspricht.
Ob ich den Entwurf jetzt von einem Kollegen nehme, ihn bei 4teachers herunterlade oder ihn schreiben lasse, solange ich ihn regelkonform als Quelle behandle (und entsprechend angebe), habe ich den Vorgaben entsprochen.
Damit will ich nicht das Verhalten der Referendarin legitimieren. Allerdings finde ich es schon bemerkenswert, wie einige hier die Möglichkeit eines Vergehens mit einem vollzogenen Vergehen gleichsetzen.