Ao-SF Abschlussgespräch

  • Hallo,


    ich bin derzeit im Referendariat an einer Förderschule in NRW und habe noch nicht ganz, wie nun das Abschlussgespräch für ein AO-SF und auch das Ao-SF Gutachten im Allgemeinen ablaufen. Wenn ich ein Gutachten schreibe und bei dem Kind Förderbedarf feststelle, muss ich ja sowohl Regelschule als als Förderschule vorschlagen. Kann ich denn im Gutachten schreiben, dass ich die Förderschule als geeigneter ansehe, z.B. weil es dort kleinere Lerngruppen gibt etc.?
    Im Gespräch erläutere ich dann den Eltern mein Gutachten, frage welche Schule (also Regel- oder Förderschule) in Frage kommt und kreuze diese dann an, richtig? Wenn die Eltern eine Regelschule ankreuzen, heißt dies dann automatisch, dass das Kind auch auf eine Regelschule kommt? Irgendwie steige ich bei dem ganzen Vorgang noch nicht ganz durch.


    Vielleicht kann mich ja jemand aufklären..


    viele Grüße und vielen Dank
    Maya

  • Hallo,
    nein, du musst nicht Regelschule und Förderschule vorschlagen.
    In der Regel wird nur eine Schulform vorgeschlagen.
    Es gibt allerdings auch Ausnahmen, z.B. wenn sich die beiden Gutachter nicht einigen können (auch wenn ein einheitlicher Vorschlag das Ziel sein sollte) oder wenn es Argumente für beide Schulformen gibt.
    Die Eltern äußern ihren Wunsch und wenn der Wunsch Regelschule heißt, kommt das Kind auch auf die Regelschule. Das letzte Wort hat allerdings die Schulaufsicht, die das entscheidet. Um ein Kind gegen den Willen der Eltern auf eine Förderschule zu schicken, muss meiner Erfahrung nach schon sehr viel zusammenkommen, also ein wirklich sehr auffälliges Kind im emotional-sozialen Bereich beispielsweise.
    LG

  • Dankeschön!
    Ich habe in AO-SF Beispielen diese Formulierung gefunden:


    Unter Berücksichtigung des örtlichen/regionalen Angebotes können folgende Förderorte erwogen werden:


    1. Allgemeine Regelschule


    2. Förderschule
    Da werden ja dann beide Schulformen vorgeschlagen.
    Den Wunsch äußern die Eltern aber nur auf diesem Ankreuzbogen, oder? Oder schreibt man in das Gutachten noch explizit hinein, dass die Eltern das Kind auf der Förderschule/Regelschule haben wollen?

  • Den Wunsch äußern die Eltern aber nur auf diesem Ankreuzbogen, oder? Oder schreibt man in das Gutachten noch explizit hinein, dass die Eltern das Kind auf der Förderschule/Regelschule haben wollen?


    Du führst ja während des Gutachtens in der Regel schon ein Gespräch mit den Eltern. Kann zu Beginn sein, oder auch im Laufe des Gutachtens (damit meine ich jetzt nicht das Abschlussgespräch). In diesem Gespräch befrage ich bspw. die Eltern nach deren Wünschen - auch was die Schulform betrifft. Das führe ich dann im Gutachten an ansprechender Stelle aus.


    Alternativ kann man das aber auch in den Punkt "Ergebnis des abschließenden Elterngespräches packen".


    Soweit ich weiß ist das nicht obligatorisch, so dass der Protokollbogen auch reichen kann. Das bietet sich ggf. dann an, wenn (wie Shadow bereits anmerkte) "alle Parteien" einig sind. (Gutachter empfehlen Beschulung im Gemeinsamen Lernen, Eltern wünschen dies ebenso).

  • Danke für die Antwort.
    An welcher Stelle im Gutachten führe ich das aus? Gibt es eine einheitliche Gliederung für das AO-SF?
    Die Bezirksregierung in Münster bietet z.B. dieses Gliederung an: http://www.bezreg-muenster.nrw…H-Gutachtengliederung.pdf, aber Beispiele, die mir vorliegen, sind schon wieder ganz anders gegliedert...


    Wie ist das, wenn man nicht konform geht mit dem Wunsch der Eltern? Wo trägt man dies dann ein?


    viele Grüße
    Maya

  • Ich bin in einem anderen Bula mit anderen Formularen aber was überall gleich sein sollte:
    1. Es gibt Vorgaben des Ministeriums, die sind einzuhalten.
    2. An jeder Schule gibt's Leute, die für die Diagnostik verantwortlich sind: die sollte man fragen.


    Unter Punkt 6 und 7 in der von dir verlinkten Handreichung ist es erklärt: du machst den Vorschlag, die Eltern geben ihren Senf dazu, bei Uneinigkeit wird Gespräch auf den Schulamt gewünscht. Ob das in der Praxis so gehandhabt wird, weiß wie gesagt euer "Chefdiagnostiker" oder auf jeden Fall die Schulleitung.


    Als Referendar sollte man nicht sein eigenes Ding machen, v.a. bei Gutachten reagieren Chefs empfindlich, weil sie unterschreiben und somit vertreten müssen, was du schreibst.

  • An welcher Stelle im Gutachten führe ich das aus? Gibt es eine einheitliche Gliederung für das AO-SF?
    Die Bezirksregierung in Münster bietet z.B. dieses Gliederung an: bezreg-muenster.nrw.de/zentral…H-Gutachtengliederung.pdf, aber Beispiele, die mir vorliegen, sind schon wieder ganz anders gegliedert...


    Wie ist das, wenn man nicht konform geht mit dem Wunsch der Eltern? Wo trägt man dies dann ein?


    Es gibt keine einheitliche Gliederung. Das ist zuallererst einmal abhängig davon, an welche Schulaufsicht das Gutachten geschickt werden muss (obere Schulaufsicht - Bezirksregierung; untere Schulaufsicht - zB. Schulamt des jeweiligen Kreises). Auf deren Seiten finden sich in der Regel auch Leitfäden und Beispielgliederungen.
    Ansonsten kenne ich das allerdings auch nur so, dass man als Referendar ein Gutachten begleitet - jedoch nicht eigenverantwortlich durchführt. Dementsprechend sollte es auch an eurer Schule Kolleg/Innen geben, die dir da behilflich sein sollten.


    Grundsätzlich: Wenn du nicht konform gehst mit den Wünschen der Eltern.... dann musst du das nirgendwo ausführen. Du bist für die sonderpädagogische Überprüfung zuständig und nicht dafür, die Entscheidung zu treffen, auf welche Schulform das Kind zu gehen hat. Das entscheidet die Schulaufsicht dann und darauf sollte man die Eltern spätestens im Abschlussgespräch auch hinweisen, dass man als Sonderpädagoge nicht derjenige ist, der die Entscheidungen trifft.

  • Vielen Dank euch! Ich werde auch noch ein Gutachten begleiten, hatte aber jetzt auch schon einmal Kollegen diesbezüglich befragt und die waren sich auch nicht immer einig. Scheint alles gar nicht so einfach zu sein...


    vielen Dank für die Aufklärung :)
    Maya

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