Kollege mischt sich in Noten ein

  • Ja, es gibt ein BVJ.
    "inoffiziell" ist das ein Jahr "Abstellgleis", durch das die betreffenden SuS eben noch nicht in der Arbeitslosenstatistik auftauchen. Also ist der Name "BerufsVorbereitendes Jahr" sehr irreführend...


    (nein, das ist jetzt nicht politically correct, aber dafür leider wahr. Und ersteres ist mir scheissegal.)

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Ich bin im BVJ eingesetzt und sehe es nicht als Abstellgleis, sondern als Chance für schwache Schüler mit oft schwieriger Vita, einen Abschluss zu bekommen.
    Wenn von zehn Schülern auch nur einer die Berufsreife erlangt, hat sich das Ganze doch schon gelohnt! (in Wirklichkeit schafft es mehr als einer von zehn)


    Mir persönlich sind die bescheidenen BVJ-Schüler tausend Mal lieber als faule Fachabiturienten, die eine 2 verlangen nur dafür, dass sie anwesend sind und einen Stift dabei haben.

  • Mit der Bitte um einen guten Ratschlag von euch

    ... um vielleicht darauf nochmal zurück zu kommen:
    Ich würde nie, niemals eine Note, die ich als Fachlehrerin gemacht habe, abändern, wenn mir irgendjemand Externes rein quatscht!
    Ich bin der Fachlehrer, ich kenne meine Schüler, ich mache die Noten.


    Einziger Fall: Ich müsste mich in der Notenkonferenz einem Mehrheitsbeschluss beugen.


    Die Kollegin soll sich auf keinen Fall unterbuttern lassen und sich gegen derlei Einmischerei mit möglichst vielen Rechtsquellen wehren.

  • Ich finde das völlig absurd.
    Aber: Würde sich denn durch eine weitere Klassenarbeit etwas ändern?
    Ich hatte ja auch schon Klassen, wo fast kollektiv 5en und 6en geschrieben wurden. Die hättem dann halt eine weitere Arbeit in den Sand gesetzt. (Sogar dann, wenn man exakt die gleiche Arbeit zuvor geschrieben und besprochen hätte.)
    In so einem Fall wäre die zusätzliche Arbeit ja eine gute Gelegenheit zu zeigen, dass die Noten numal am Arbeitsverhalten der Schüler liegen.


    (Es sei denn, es geht um was ganz anderes. Einem Exkollegen von mir würde ich durchaus zutrauen, seine Schüler eine Arbeit für mein Fach schreiben zu lassen. Mit Vorsagen. Und zur Not mit Stifte austeilen an die Schüler, die keinen dabei haben.)


  • (Es sei denn, es geht um was ganz anderes. Einem Exkollegen von mir würde ich durchaus zutrauen, seine Schüler eine Arbeit für mein Fach schreiben zu lassen. Mit Vorsagen. Und zur Not mit Stifte austeilen an die Schüler, die keinen dabei haben.)

    So einen hatte ich auch... da reicht es dann, wenn man eine Arbeit korrigiert ;)

  • Einziger Fall: Ich müsste mich in der Notenkonferenz einem Mehrheitsbeschluss beugen.

    Selbst wenn das formal so vorgesehen wäre, wäre es schon ein ziemlicher Affront gegen den Fachkollegen. Die Unterstellung, dass dieser nicht in der Lage sei, die Noten korrekt zu geben, ist ein nicht unerheblicher Vorwurf. "Die haben ja alle 'ne Fünf, achgottenee, wie schlümm." reicht da irgendwie nicht.


    Als Überstimmter schaute ich mir in Folgejahr nochmals und genau die Vorschriften an. Steht da etwas, dass der Fachlehrer eine Note vorschlägt? Nö? Dann macht er das auch nicht. Er möchte dem hochherrlichen Gremium ja nichts vorwegnehmen. Also legte er nur die Teilleistungen vor (die womöglich ohnehin schon dokumentiert sind, wir haben z. B. Beihefte zum Klassenbuch, in denen wir Klassenarbeiten und (zusammengefasste) sonstige Leistungen eintragen). Dann sollen "die" daraus schlau werden und und eine Note beschließen. Nöö, da habe ich doch gar kein Problem mit, nicht für die Note verantwortlich zu sein.


    "Fool me once, shame on you. Fool seven or more times, shame on me." (Amy Wong)

  • O. Meier, ich weiß nicht, wie es in deinem Bundesland ist, aber unsere Schulordnung erlaubt (leider!), dass die Konferenz die Note des Fachlehrers ändern kann.

    An den nordrhein-westfälischen Berufskollegs kann sie das nicht. Aber wenn das bei euch so ist, dann ist das so. Je nachdem, wie das genau in den Vorschriften geregelt ist, ergibt sich, was man daraus macht (s. o.).

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

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