Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit - RLP/DBU

  • Hallo zusammen!


    Kurze Frage: Meine Lebenszeitverbeamtung steht an.
    Da ich an der neuen Schule erst seit einem Jahr bin, stellt sich mir die Frage, ob meine Tätigkeiten an der Schule zuvor, auch Berücksichtigung in der Dienstlichen Beurteilung meines Schulleiters finden kann.
    Hat da jemand vielleicht Erfahrungen gemacht, die mir weiterhelfen können.


    Ich war an meinen vorherigen Schule außerschulisch sehr aktiv und habe z.B. AGs, Fachleitungen etc. inne gehabt. An meiner jetzigen Schule (neue Kollegen/neuer Ort/neues System) habe ich binnen eines Jahres gar nicht so die Möglichkkeit gehabt mich zu bewähren...zumindest nicht so wie vorher.


    Danke für Eure Rückmeldungen :)

  • Anderes Bundesland aber vielleicht hilft es dir weiter:
    Wir haben damals einen Zettel mit Tätigkeiten im Beurteilungszeitraum abgegeben. Da standen zum Teil auch Tätigkeiten drauf, die wir an anderen Schulen hatten.


    Hast du schon mal darüber mit deinem Chef geredet? Vielleicht kannst du ihm auch eine Auflistung geben.

  • So einen zettel musste ich auch abgeben. Schreib einfach alles drauf, kürzen können die immer noch.


    Da es ja aber um alle Tätigkeiten seit der letzten DBU geht, wüsste ich nicht, was dagegen sprechen sollte.


    Gruß,
    DpB

  • Ich habe diesbezüglich eine - leider nur mündliche -Auskunft von der ADD erfragt, weil ich dasselbe Problem hatte. Die Antwort war: Die DBU soll die letzten vier Jahre abbilden. Der aktuelle Schulleiter, der die DBU schreibt, muss, wenn nötig, Kontakt mit dem vorherigen aufnehmen, um zu erfahren, ob die Angaben zur vorherigen Schule stimmen. Wenn sie stimmen, kommen die Sachen auch in die DBU mit hinein.
    Auf meine Frage, wo das denn stehen würde (man hats ja doch lieber schriftlich), kam die Antwort, dass man das nicht wisse, es aber so Usus sei. Tja,...

  • Hallo!
    Laut Telefonat mit Trier (ADD) und Rücksprache mit meiner Schulleitung ist es tatsächlich so, dass alle Tätigkeiten vor der eigentlichen Einsatzschule aus dem Bewertungszeitraum wegfallen. D.h. es werden nur jene Tätigkeiten berücksichtigt, die an der jeweiligen Schule im jeweiligen Zeitraum absolviert wurden - bei mir also insgesamt nur ein Jahr. :(


    Dies widerspricht demnach allen zuvor getätigten Aussagen. Und schwarz auf weiß gibt es da natürlich auch nichts...


    Echt ärgerlich! Da dadurch fünf Jahre Arbeit an anderen Schulen einfach mal so unbewertet bleiben. Schlecht, wenn man sich da - sogar per Zeugnis zertifiziert - den Allerwertesten aufgerissen hat.

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