Ich habe im gegensätzlichen Fall - bei extremer Kälte - schon Unterricht abgebrochen. War Abendschule, also hab ich die Klasse heimgeschickt. Wenn sich unser Schulträger weiterhin um seine diesbezüglichen Pflichten drückt, werde ich nächstes Jahr auch morgens die Klassen in den Flur verfrachten, damit die Aufsichtspflicht gewährleistet ist, und das war's.
Natürlich mit offizieller Info an den Chef mit der Bitte um Weiterleitung an die zuständigen Stellen.
@Arbeitsstättenverordnung: Es gibt ein Urteil, das Schule mit "leichter, sitzender Tätigkeit" gleichsetzt. Für die braucht man mindestends 20°. Das Maximum kenne ich nicht, das war für mich nicht relevant.