Diese Hitze...

  • Ich habe im gegensätzlichen Fall - bei extremer Kälte - schon Unterricht abgebrochen. War Abendschule, also hab ich die Klasse heimgeschickt. Wenn sich unser Schulträger weiterhin um seine diesbezüglichen Pflichten drückt, werde ich nächstes Jahr auch morgens die Klassen in den Flur verfrachten, damit die Aufsichtspflicht gewährleistet ist, und das war's.
    Natürlich mit offizieller Info an den Chef mit der Bitte um Weiterleitung an die zuständigen Stellen.


    @Arbeitsstättenverordnung: Es gibt ein Urteil, das Schule mit "leichter, sitzender Tätigkeit" gleichsetzt. Für die braucht man mindestends 20°. Das Maximum kenne ich nicht, das war für mich nicht relevant.

  • In der Tat, hab ich überlesen. Wenn das "Kälteurteil" analog auch für Wärme gilt, dürften wir also ab 35° den Raum verlassen.

  • Gilt die Arbeitsstättenverordnung/Arbeitsschutzgesetz nicht für Lehrer?

    Meines Wissens nach gilt sie für "Beschäftigte", worunter eben auch Lehrer fallen. Schüler sind wohl keine Beschäftigten.


    Als Lehrer könnte man sich deshalb meiner Meinung nach darauf berufen, aber eben im EIGENEN Interesse, nicht im Interesse der Schüler. Und ich nehme an, dass damit doch viele Kolleginnen (und Kollegen) Schwierigkeiten haben... eigene Interessen durchsetzen, dafür sind die meisten Lehrkräfte nicht gemacht...


    Gruß !

    • Offizieller Beitrag

    Gilt das nicht für Schulen?

    Doch, interessiert nur keinen.


    Und ich verbringe ja öfter Zeit mit Betriebsräten: auch in der freien Wirtschaft(tm) kommt es trotz anderslautender Gerüchte nie/so gut wie nie in der Realität vor, dass Beschäftigte einfach heim gehen dürfen oder es sich trauen einfach zu tun, nur weil es brutal heiß ist. Leider.
    Die hätten dann nicht mal ne Horde zu beaufsichtigender Kiddies an der Backe, die, wenn sie den halben Sommer zu Hause ab 10 Uhr aufschlagen würden, das Arbeitsleben der Eltern gehörig durcheinander bringen würden.
    Aber viele haben schlicht Klimaanlagen.


    Hier in der Gegend gibt es, nachdem letztes Jahr die Krankenwägen ein paar Mal pressewirksam unterwegs waren in Schulen, wo zu der Hitze noch schlechte Lüftung und Giftstoffe kamen, diverse heftige Kampagnen zu Re-sanierung von Schulen in Bezug auf (u.a.) Hitze.


    Bei einem Sanierungsstau von 1,4 Milliarden für den Bezirk ist das aber.... naja. Weit in der Zukunft.

  • Mein Mann ist im ÖD beim Land und durfte mal 2 Tage wegen der kaputten Lüftung/Klimaanlage von zu Hause aus arbeiten. (Macht er eh 2 Tage pro Woche)


    In Schule kenne ich das nur aus meiner eigenen Schulzeit. Aber gut zu wissen wo die Grenzen wären.
    Wobei stimmt nicht. Einen Tag ging die Heizung nicht und da durften wir im Winter die Klassen gehen lassen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Naja... SuS sind aber "Schutzbefohlene".
    Und wenn deren Gesundheit in Gefahr ist, dann hast du da auch as Lehrkraft "Möglichkeiten".


    Problem bei solchen Dingen wie "Hitzefrei" ist oftmals, wo diese Temperatur wann gemessen wird - das kann innerhalb eines Schulgebäudes schon gewaltig variieren.

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung besagen hier ziemlich eindeutiges.
    Erreicht die Raumtemperatur 26 C, so sind schon Schutzmaßnahmen nach den einschlägigen Vorschriften angeraten.
    Bei 30Grad wird aus der Empfehlung eine gesetzliche Verpflichtung. Dazu gehören bauliche Maßnahmen (Vordach, Sonnenschutzfolie etc). Den Lehrerräten rate ich dringend, bei regelmäßiger Überschreitung der 30 Grad Grenze in div. Räumen die Schulleitung schriftlich aufzufordern hier aktiv zu werden. Aktiv werden heisst:
    Schritt 1: Schriftliche Aufforderung an Träger zur Ergreifung geeigneter baulicher Massnahmen unter Fristsetzung (sinnigerweise bis zum nächsten Sommer)
    Schritt 2: Stellung kostenloser Getränke bei Erreichung der 30 Grad Grenze
    Rechnung an die Dienststelle (bei Verweigerung schriftliche Beschwerde mit der Bitte um Unterstützung an den zuständigen PR
    Schritt 3: sollte innerhalb der Frist nichts passiert sein:
    Meldung an die Dienststelle mit dem Hinweis, dass nunmehr die Beschäftigten ab erreichen der Temperaturgrenze nur noch ihrere Aufsichtspflicht in kühleren Schulbereichen nachkommen, aber zur Gewährung der Fürsorgepflicht keine Unterrichtsverpflichtung in den Klassenräumen stattfinden muss.
    Sollte die Dienststelle widersprechen, bitte um schriftliche Weisung und Remonstration


    Ab 35 Grad Celsius ist im betreffenden Klassenraum kein Unterricht möglich.


    Nur wenn Schulleitung, Lehrerräte und Kollegium diese Linie konsequent einhalten, besteht eine Chance, dass die Verantwortlichen den Arbeits und Gesundheitsschutz an Schulen ernst nehmen.


    Ähnliche Algorithmen sind auch bei anderen Verstößen gegen den Arbeits und Gesundheitsschutz angezeigt.o

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Naja, muss ja nicht gleich Unterrichtsausfall sein ... heißt ja nur, dass etwas getan werden soll/muss - das reicht von Beschattung bis hin zu gekühlten Getränken oder mehr Pausen. Bei uns wurden auf Drängen des Personalrats gestern vom Putzpersonal alle Fenster (2. und 3. Stock) und Türen gegen Abend geöffnet, um die kühlere Nachtluft ins Gebäude zu lassen und für etwas Durchzug zu sorgen. Der Hausmeister (Dienstwohnung an Schule) hatte sich bereit erklärt, bei Unwetter die Fenster wieder zu schließen. Resultat: Die ersten beiden Stunden heute morgen waren in vielen Räumen ganz ok ... dann hatten sich die Zimmer wieder aufgeheizt. Aber immerhin ein Anfang ...

  • Meines Wissens nach gilt sie für "Beschäftigte", worunter eben auch Lehrer fallen. Schüler sind wohl keine Beschäftigten.
    Als Lehrer könnte man sich deshalb meiner Meinung nach darauf berufen, aber eben im EIGENEN Interesse, nicht im Interesse der Schüler. Und ich nehme an, dass damit doch viele Kolleginnen (und Kollegen) Schwierigkeiten haben... eigene Interessen durchsetzen, dafür sind die meisten Lehrkräfte nicht gemacht...


    Gruß !

    Das sehe ich genau anders ... wenn nur die Lehrer jammern und deren Gesundheit gefährdet ist, interessiert das niemand. Aber wenn man der SL klar macht, dass da auch Kinder betroffen sind, die kollabieren könnten, hat man bessere Karten, für alle eine Verbesserung zu erwirken. Hier sind es ja die gleichen Interessen ...

  • Zitat von Midnatsol

    Letztes Schuljahr haben meine Schüler und ich in der 8./9. Stunde auch schonmal 90 Minuten den Kopf auf den Tisch gelegt - keiner konnte mehr, wir hatten 35°C im Raum (wirklich! Digitaluhren mit Temperaturanzeige hängt im Raum) und die SL weigerte sich Hitzefrei zu geben. Räume tauschen dürfen wir nur nach Vorankündigung beim Stundenplanteam (das nachmittags nicht mehr da ist) und draußen unterrichten nur mit schriftlicher Genehmigung eines Unterrichtsganges durch die Schulleitung Da waren 90 Minuten unbewegtes Rumliegen (im Falle der Schüler teilweise mit feuchten Papierhandtüchern auf der Stirn oder im Nacken) unsere beste Option.

    Ihr müsst nen Unterrichtsgang beantragen, auch wenn ihr nur auf den Schulhof geht? Irre...


    Ich gehe mit den 5. Klässlern meistens in der 9. Stunde raus, wenn es so warm ist. Da spielen die dann Fußball, auch in der Hitze noch oder sie sitzen im Schatten rum und quatschen.


    Bei den Älteren machen wir auch Durchzug, das geht bisher aber noch. Ich selber zieh jetzt neuerdings bei so Hitze ein luftiges Kleid und Sandalen an, das hilft schon viel. Viel trinken ist auch wichtig. Zwischendurch kaltes Leitungswasser auf die Handgelenke laufen lassen soll auch helfen. Allerdings ist das Beste, dass wir bei 30 Grad etwa tatsächlich in der Regel nach der 6. Stunde hitzefrei haben (außer die Oberstufe).


    Arbeitnehmerschutz hin oder her: auch in der freien Wirtschaft ist Papier geduldig. Ich war auch schon in ner Firma, wo 5 Jahre lang ne Klimaanlage eingebaut werden sollte und als sie da war, wars dann trotzdem noch so warm, dass wir immerhin Eis gesponsort bekommen haben, wozu man aber meist keine Zeit hatte, das zu essen. Im Endeffekt juckt das kein Schwein, obs da zu heiß ist... heutzutage kann man dann ja kündigen, wenns einem nich passt. ;)

  • Das sehe ich genau anders ... wenn nur die Lehrer jammern und deren Gesundheit gefährdet ist, interessiert das niemand.

    Solange wir Lehrer nicht selbstbewusst unsere(!) Rechte einfordern, wird man uns immer als "Jammerer" abkanzeln. Wir müssen uns einig sein und auf die Durchsetzung geltenden Rechts bestehen.


    Auf SPON ist gerade ein Artikel, in der sich eine Ärztin über ihre Arbeit an einer Uni-Klinik beklagt. Kaum ein Leserkommentar tut dies als "Jammerei" ab. Warum wohl? Weil Ärzte traditionell viel selbstbewusster auftreten als die meisten Lehrkräfte dies können. Und weil sie natürlich eine Interessenvertretung haben (Marburger Bund), die wirklich die Interessen der Ärzte vertritt und nicht die Welt retten will. Ich nenne jetzt nicht den Namen der bekannten Lehrer-GEWerkschaft, bei der es eher andersherum ist...


    Gruß !

  • Bei Hitze habe ich im Moment weder die Zeit noch die Energie auf eine langfristige Verbesserung des Lehrerbilds hinzuwirken und irgend welche hehren Ziele zu verfolgen, da bringt mir Pro-/Anti- GEW Propaganda nichts, da interessieren mich keine Grundsatzfragen - da will ich Abhilfe, so schnell es geht, auch im "Bündnis" mit Schülern oder Eltern (denen es auch nicht gefällt, dass ihre Kinder unter der Hitze leiden).

  • Kann ich vollauf verstehen, dass du JETZT Abhilfe brauchst. Aber mittelfristig sollte man einen anderen Weg gehen, z.B. den von chemikus08 vorgeschlagenen. Man kann sich da ja als Kollegium einig sein, das mit Beginn des nächsten Schuljahres auf den Weg zu bringen und klarzumachen, dass im nächsten Sommer dann eben konsequent auf der Einhaltung geltenden Rechts bestanden wird. Und das muss man dann auch durchziehen. Innerhalb eines Schuljahres sollte der Schulträger genügend Zeit haben Abhilfe zu schaffen.


    Man darf sich natürlich nur nicht wieder belabern lassen, dass es unmoralisch sei, so zu handeln, denn "die Schüler können ja nichts dafür".


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Lemon28
    Diese ach man kann eh nichts dran machen Einstellung ist verdammt gefährlich. In jungen Jahren mag es sich hier nur um eine gefühlte Beeinträchtigung handeln. Bei KuK über 50 sieht die Sache anders aus. Bei entsprechender Erkrankung im Herz Kreislaufbereich wird das ganze schon zur gesundheitlichen Gefährdung. Meckert dann also nicht wenn die Kollegen sich krank melden.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • einige ganz pragmatische Alternativen meinerseits:
    - In Sport schlicht Schwimmen haben;
    - Kunst bei entsprechend freiem Raum in den (Werk)keller verlegen, der ist schön kühl.


    Ansonsten... was nicht geht, geht nicht, weil sonst zulasten eurer und der SuS Gesundheit, und eine gute SL wird das auch verstehen.

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Ihr müsst nen Unterrichtsgang beantragen, auch wenn ihr nur auf den Schulhof geht? Irre...

    Jo. Begründung: Es muss jederzeit feststellbar sein, wo sich eine Klasse/ ein spezielles Kind befindet, damit, falls ein Notfall eintritt, das Kind ohne Verzögerung benachrichtigt werden kann. Daher sind sowohl Raumwechsel als auch Gänge auf den Schulhof verboten, es sei denn sie werden vorher wie geschildert beantragt. Ich finde das auch extrem nervig, an meiner alten Schule war das nicht so. Da bin ich bei Hitze ebenfalls gern auf den Schulhof in ein schattiges Eckchen gewandert mit den Nachmittagsklassen.

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

  • Jo. Begründung: Es muss jederzeit feststellbar sein, wo sich eine Klasse/ ein spezielles Kind befindet, damit, falls ein Notfall eintritt, das Kind ohne Verzögerung benachrichtigt werden kann. Daher sind sowohl Raumwechsel als auch Gänge auf den Schulhof verboten, es sei denn sie werden vorher wie geschildert beantragt. Ich finde das auch extrem nervig, an meiner alten Schule war das nicht so. Da bin ich bei Hitze ebenfalls gern auf den Schulhof in ein schattiges Eckchen gewandert mit den Nachmittagsklassen.

    Beantragen finde ich schon krass.
    Bei uns gilt die Regel: Lehrer sagt bei Wechsel innerhalb des Schulgeländes im Sekretariat Bescheid. Das dauert eine Minute und damit ist der Aussage, das Kind ist jederzeit auffindbar, genüge getan.

  • Gilt die Arbeitsstättenverordnung/Arbeitsschutzgesetz nicht für Lehrer?


    Darin heißt es, dass bei Temperaturen ÜBER 30 Grad im Arbeitsraum der Arbeitgeber Maßnahmen (was immer das ist) ergreifen MUSS, dass er es ab 26 Grad SOLLTE, aber (und das wissen jetzt anscheinend wenige) wenn in dem Raum Jugendliche arbeiten, MUSS der Arbeitgeber schon ab 26 Grad was tun.
    Ab (ich glaube) 35 Grad darf ein Raum nicht mehr als Arbeitsraum genutzt werden.


    Gilt das nicht für Schulen?

    Natürlich gilt das auch für Schulen/ Schüler und Lehrer. Aber da muss einer mal die Raumtemperatur messen und der SL Bescheid geben!

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