Was? Wie? Wo steht das, bitte?
APO-BK §8, Abs. 1 in Verbindung mit §48, Abs. 5 Schulgesetz NRW.
Zitat von Schulgesetz NRW §48, Absatz 5Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler die Leistung, so wird dies wie eine ungenügende Leistung bewertet.