Hallo, ich brauche heute mal nur eine kurze Auskunft von den Kollegen, die in Klasse 5 unterrichten (ich bin ja selbst nur bei den Kleinen unterwegs). Laut Schulgesetz Berlin sollen Klassenarbeiten spätestens eine Woche vorab angekündigt und die Themen benannt werden. Meine Frage ist jetzt: ist es in Klasse 5 in Ordnung/ üblich an dieser Stelle einfach nur zu sagen: es kommt alles dran, was in dem Schul(halb?)jahr behandelt wurde? Am Ende des Schuljahres? Ohne die Themen nochmal aufzuzählen?
Ach so: geht um Mathe.
Themen vor Klassenarbeit bekanntgeben
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Ob das formal in Ordnung ist, weiß ich nicht.
Im Prinzip wahrscheinlich schon, auch wenn durchschnittliche Fünftklässler mit dieser Info überfordert sind. Man sollte ihnen die Themen schon nochmal nennen.
Und ob eine Arbeit über ein ganzes Schuljahr oder Halbjahr geschrieben werden darf, wäre eine andere Frage, kann ich aber für Berlin nicht sagen. Machen würde ich das nicht. -
Danke dir schonmal! Zu bedenken ist vielleicht auch noch, dass 5.Klasse hier ja auch immer noch Grundschule ist. Möglich, dass man das in einer 5.Klasse am Gym schon eher mal machen kann, aber hier ist es zu diesem Zeitpunkt ja noch die "wilde Mischung".
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Meine Frage ist jetzt: ist es in Klasse 5 in Ordnung/ üblich an dieser Stelle einfach nur zu sagen: es kommt alles dran, was in dem Schul(halb?)jahr behandelt wurde? Am Ende des Schuljahres? Ohne die Themen nochmal aufzuzählen?
Was wäre nicht in Ordnung daran, von Schülern zu erwarte, in ihren Unterrichtsmitschriften nachzuschauen? Falls diese nicht existieren --> dumm gelaufen. Es sollte natürlich ab Anfang des Schuljahre bekannt sein, das Unterrichtsmitschriften anzufertigen sind.
Alternativ, falls ihr eine E-Learning-Plattform habt, könnten eure Schüler ja auch dort nachschauen.
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ich brauche heute mal nur eine kurze Auskunft von den Kollegen, die in Klasse 5 unterrichten
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In Ordnung ist es sicherlich, bei mir würden die Eltern Sturm laufen und die Schüler damit gar nicht zurecht kommen.
Ich benenne also ganz klar einzelne Themen (und lasse eben auch mal Themenfelder weg) und geben Beispiele dazu, wo sie das lernen, nachschauen usw. können.
Das lasse ich sie ins Hausaufgabenheft schreiben.
Nicht immer bringt das was, aber dann habe ich mir wenigstens nichts vorzuwerfen! -
So kenne ich das eigentlich auch. Das Blöde ist zudem, dass das Zeugnis Ende Klasse 5 auch noch eines von den beiden ist, die relevant für den Übergang an die Oberschulen sind (und Mathe als Hauptfach doppelt zählt). Gekoppelt mit der Tatsache, dass hier in der Gegend die Gymnasien/Oberschulen komplett überlaufen sind, führt das bei Eltern und Kindern gerade zu noch mehr Druck, als ohnehin schon. (Es geht dann schon gar nicht mehr darum, welche Empfehlung das Kind bekommt, es geht tatsächlich um den Schnitt, der stimmen muss...es geht nicht merh darum an die bevorzugte Schule zu kommen, sondern überhaupt an irgendeine passende Schule, die noch erreichbar ist...). Das heißt: gerade Eltern von Kindern, denen Mathe nicht unbedingt zufliegt wollen gerade zu diesem Zeitpunkt natürlich die Möglichkeit haben, auch zielgerichtet mit dem Kind üben zu können.
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So kenne ich das eigentlich auch. Das Blöde ist zudem, dass das Zeugnis Ende Klasse 5 auch noch eines von den beiden ist, die relevant für den Übergang an die Oberschulen sind (und Mathe als Hauptfach doppelt zählt).
Tja, dann haben sich hier auch gerade diverse Kinder, die auch die Aufzählung nicht interessiert hat, das verdorben, bei mir gibt es vermutlich 5 Fünfen auf dem Zeugnis in Nawi und das ist ja neuerdings auch ein Hauptfach.
Das ist dann blöd gelaufen. -
NRW statt Berlin:
Ich zähle immer die Themen auf.
z.B.
Kopfrechentest
Überschlag
schriftliche Addition mit mehren Zahlen
schriftliche Subtraktion mit mehreren Zahlen
SachaufgabeZusätzlich gibt es vorher nochmal Selbstlern-Übungsmaterial zu allen Themen und in den letzten beiden Stunden eine kurze Wiederholung mit Übungsaufgaben.
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Ich finde eine solche Aussage generell nicht in Ordnung, da sie absolut nichtssagend ist. Was ist denn schon dabei, nochmal die Themen zu nennen und kurz an die Tafel zu schreiben? Das mache ich selbst bei meinen Oberstufenschülern noch. Klar kann man von denen definitiv erwarten, dass sie in der Lage sind, den Stoff für die Arbeit in den Unterrichtsmitschriften etc. nachzulesen. Aber es gibt allen Schülern, egal welchen Alters, nochmal mehr Sicherheit, wenn die Lehrkraft es wiederholt. Und für mich ist es keinerlei Mehraufwand, 5 Themen (z.B.) aufzuzählen. Natürlich würde ich nicht ins Detail gehen, aber die Oberthemen sollten in jedem Fall genannt werden.
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Also ich gebe auch bis in die Oberstufe vorher bekannt, welche Themen drankommen. Natürlich keine Details. Aber davon bricht mir doch kein Zacken aus der Krone.
Im Grunde, ist das - wie du schon gesagt hast - eh bekanntes Wissen. Wenn ich 5 Wochen lang Verneinung im Simple present geübt habe, frage ich das natürlich in der Arbeit ab, das kann ich auch so sagen, ohne, dass irgendjemand weiß in welcher Form.
Auch in der Oberstufe sage ich, dass wir in dem Quartal speziell Comentario schreiben geübt haben und es dazu folgende Vokabelblätter gab, die bitte alle noch mal lernen sollen. Ist doch auch zu meinen Gunsten: Dann sind die Klausuren möglicherweise angenehmer zu lesen
In meiner letzten Englischarbeit (allerdings Klasse 9) habe ich sogar konkret gesagt, dass es nichts anderes gibt als einen Text, zu dem dann eine Summary geschrieben werden muss. Die Schüler kannten also schon die Aufgabenstellung, wussten ja allerdings nicht zu welchem Text. Sie wussten auch, dass keine Grammatikübung drankommt etc.
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Laut Schulgesetz Berlin sollen Klassenarbeiten spätestens eine Woche vorab angekündigt und die Themen benannt werden. Meine Frage ist jetzt: ist es in Klasse 5 in Ordnung/ üblich an dieser Stelle einfach nur zu sagen: es kommt alles dran, was in dem Schul(halb?)jahr behandelt wurde?
Ich habe mal von einem Schulrechtler gelernt, dass es in der Juristerei das teleologische Rechtsprinzip gibt. Das heißt, bei der Umsetzung einer Rechtsvorschrift fragt man sich, was der Gesetzgeber mit der Vorschrift erreichen will.
Wenn der Gesetzgeber explizit sagt, dass die Themen einer Klausur bekannt gegeben werden, dann kann das nichts anderes heißen, als das die möglichen Inhalte und Kompetenzen aufgezählt werden. Mit der Generalklausel "alles" wird dieses Ziel bewusst umgangen. Nach meiner Rechtsauffassung ist das Vorgehen nicht in Ordnung.
Abgesehen davon - didaktisch geht es in einer Klausur oder Klassenarbeit darum, dass die Lerner zeigen, was sie können. In guten Klassenarbeiten gibt es keine überraschenden Aufgabenstellungen. Welchen Sinn sollte es also haben, die Themen vorher nicht noch einmal aufzuzählen?
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In guten Klassenarbeiten gibt es keine überraschenden Aufgabenstellungen. Welchen Sinn sollte es also haben, die Themen vorher nicht noch einmal aufzuzählen?
Hm, das widerspricht aber dem, das in einer guten Klassenarbeit eine sogenannte Transferaufgabe vorhanden ist, die ist doch immer überraschend, sonst wäre es ja kein Transfer.
Und welchen Sinn es macht ist doch klar, dass die Schüler endlich lernen selbstständig zu lernen und zu gucken und das sie evtl. auch ein Thema noch mal wiederholen, was nicht dran kommt.
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Aber eine Transfer Aufgabe basiert doch auf dem zuvor gelernten, da kannst du doch trotzdem das Thema angeben.
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Hm, das widerspricht aber dem, das in einer guten Klassenarbeit eine sogenannte Transferaufgabe vorhanden ist, die ist doch immer überraschend, sonst wäre es ja kein Transfer.
Eine Transferaufgabe ist keine Überraschung sondern eine Anwendung gelernten Wissens auf eine neuen Bereich. Wie man Transferaufgaben angeht und sinnvolle Ergebnisse dabei erzielt, ist doch ganz normaler Unterrichtsinhalt - erst Recht in Zeiten der Kompetenzorientierung!
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Eine Transferaufgabe ist keine Überraschung sondern eine Anwendung gelernten Wissens auf eine neuen Bereich. Wie man Transferaufgaben angeht und sinnvolle Ergebnisse dabei erzielt, ist doch ganz normaler Unterrichtsinhalt - erst Recht in Zeiten der Kompetenzorientierung!
Aber der neue Bereich ist doch dann die Überraschung. Das haut bei mir einfach mit deiner Aussage, man kennt die Aufgaben vorher, wenn es eine gute Klassenarbeit ist, nicht hin.
Aber eine Transfer Aufgabe basiert doch auf dem zuvor gelernten, da kannst du doch trotzdem das Thema angeben.
Dann fehlt mir aber der Transfer, wenn ich ihnen schon sage, wo sie es angeben sollen.
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Die GsVO Berlin fordert (§20 (2) "Hinweise auf inhaltliche Schwerpunkte der Klassenarbeiten".
Es gilt zwar (gleiche Fundstelle) "Klassenarbeiten beziehen sich auf die im Unterricht des jeweiligen Schuljahres behandelten Themen und bauen auf in den bisherigen Schuljahren erworbenen Kompetenzen sowie Elementarwissen auf".
Die Angabe von Themen in der genannten Form ("eine Frage ist jetzt: ist es in Klasse 5 in Ordnung/ üblich an dieser Stelle einfach nur zu sagen: es kommt alles dran, was in dem Schul(halb?)jahr behandelt wurde?") lässt die Hinweise auf die Schwerpunkte vermissen. Bei einer auf maximal zwei Unterrichtsstunden begrenzten Arbeitszeit kann nicht "alles" Schwerpunkt sein.
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Susannea hat Recht mit dem was sie schreibt. Bei Aufgabenbereich III ist zwar das Rahmenthema bekannt, aber das vorhandene Wissen muss in einem neuen, dem Schüler unbekannten Kontext angewendet werden. Beispiel aus den KMK-Bildungsstandards/Grundschule (S. 22):
"Helene behauptet: „Die Summe von zwei Zahlen nebeneinander kann nie eine gerade Zahl sein.“ (AB III)
Stimmt das? ja [ ] nein [ ]
Begründung: "In dem Beispiel kannten die Schüler schon die Hundertertafel und wissen, wann zwei Zahlen eine gerade oder eine ungerade Summe ergeben. Neu ist dann, dass zweiteres auf das erstere Wissen angewendet wird (sprich, zwei Zahlen nebeneinander ist stets g + u = u) und dass die Schüler eine mathematische Aussage aufstellen, die fachlich korrekt zu begründen ist.
Hätten die Schüler ähnliche Aufgabenformate vorab geübt, wäre es AB II. Ein gewisser Überraschungseffekt sollte also bei AB III also durchaus vorhanden sein, vorausgesetzt, die Aufgabe ist mit den den Schülern zur Verfügung stehenden Mitteln lösbar. -
Susannea hat Recht mit dem was sie schreibt. Bei Aufgabenbereich III ist zwar das Rahmenthema bekannt, aber das vorhandene Wissen muss in einem neuen, dem Schüler unbekannten Kontext angewendet werden. Beispiel aus den KMK-Bildungsstandards/Grundschule (S. 22):
"Helene behauptet: „Die Summe von zwei Zahlen nebeneinander kann nie eine gerade Zahl sein.“ (AB III)
Stimmt das? ja [ ] nein [ ]
Begründung: "In dem Beispiel kannten die Schüler schon die Hundertertafel und wissen, wann zwei Zahlen eine gerade oder eine ungerade Summe ergeben. Neu ist dann, dass zweiteres auf das erstere Wissen angewendet wird (sprich, zwei Zahlen nebeneinander ist stets g + u = ug) und dass die Schüler eine mathematische Aussage aufstellen, die fachlich korrekt zu begründen ist.
Hätten die Schüler ähnliche Aufgabenformate vorab geübt, wäre es AB II. Ein gewisser Überraschungseffekt sollte also bei AB III also durchaus vorhanden sein, vorausgesetzt, die Aufgabe ist mit den den Schülern zur Verfügung stehenden Mitteln lösbar.und somit hat Susannea nicht recht. Transfer bedeutet nicht, dass plötzlich was mit „Strecken messen“ drankommt, wenn es um Schwerpunkt „Brüche“ geht, auch wenn das im November mal gemacht wurde.
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Dann ist das Rahmenthema ein anderes. Nele schrieb aber: "In guten Klassenarbeiten gibt es keine überraschenden Aufgabenstellungen." Und das stimmt bei AB III nicht so ganz...
Interessant wäre aber durchaus, ob es rein rechtlich möglich ist, nach einer Unterrichtseinheit über "Brüche" auch Aufgaben zu "Strecken messen" in der Klassenarbeit dran zu nehmen. Ich erinnere mich dunkel daran, dass meine damalige Mathematiklehrerin in Klasse 6 und 7 vorab ankündigte, dass ein älteres (kurz vor der Klassenarbeit nicht noch einmal behandeltes) Thema im Rahmen einer Aufgabe in der Klassenarbeit drankommt. Ich weiß nur nicht mehr, ob sie das Thema im Unterricht auch benannte oder ob selbst das bis zur Klassenarbeit ein Geheimnis blieb. Das war allerdings auch auf dem Gymnasium, wo ein gewisses nachhaltiges Lernen ja auch vorausgesetzt wird.
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