Einstellungsangebot vs. Arbeitsvertrag

  • Eben nicht. Mache ich ein Lehramtsstudium für die Förderschule oder Gym/Ge oder BK oder Haupt und Real und will an die Grundschule, erlaubt es mir mein lehramtsbezogenes Studium nicht, den Ref zu machen.



    Edit:


    Der Einstellungserlass ( https://www.schulministerium.n…ellungserlass_aktuell.pdf ) sieht bei 2.1.4 nur eine Einstellung ohne lehramtsbezogenes Studium vor.

  • Wie lange darf man eigentlich nach dem 1. StaEx bzw. dem Master of Education mit dem Referendariat warten?


    Wenn ich mich richtig erinnere, war eine maximale "Pause" zwischen 1. StaEx und dem Beginn des Referendariats von vier Jahren zulässig. Danach wurde das 1. StaEx nicht mehr vollständig anerkannt. Vielleicht meint der Erlaß genau das, wenn man trotz Lehramtsstudium nicht ins Ref. darf.


    Das wäre dann neben dem Einwand von calmac zur Schulform ein weiterer Aspekt.

  • Warten wir ab, was die Bezirksregierung bzw. das LBV (wer auch immer die Eingruppierung und Einstufung macht) unter "lehramtsbezogen" versteht.


    Ich denke, mit dem Erlass hat man bewusst viel offen gelassen. In anderen Erlassen wurde eine engere Formulierung gewählt, z. B. so: [...] mit lehramtsbezogenen Hochschulabschlüssen (Erste Staatsprüfung oder Master of Education) [...]. Beim von mir verlinkten Erlass fehlt die in Klammern stehende Einschränkung. Wieder an anderen Stellen wird ein Studienabschluss vorausgesetzt, der auf einer Regelstudienzeit von acht Semestern beruht. Auch diese Formulierung fehlt im Erlass zum Seiteneinstieg an der Grundschule. Ich bin kein Jurist und weiß nicht, wie sich verschiedene, teils widersprüchliche Erlasse zueinander verhalten. Sollte der von mir verlinkte Erlasse gegenüber früheren Gültigkeit haben, dann würde ich schon versuchen, meine Lesart durchzusetzen und ich denke, dass ich da auch keine schlechten Karten hätte.


    Ansonsten danke für eure Gedanken! Dass es verwundert, wenn ein Seiteneinsteiger genauso eingruppiert würde wie ein tarifbeschäftiger Regelbewerber, verstehe ich. So manches wundert mich aber noch viel mehr, zum Beispiel die schlechtere Bezahlung von tarifbeschäftigten vs. verbeamteten Lehrern oder von Lehren an Grund- und Hauptschulen vs. Lehrern an Gymnasien. Bei meiner Qualifikation und meinen Arbeitszeugnissen hätte ich jedenfalls kein schlechtes Gewissen, als Grundschullehrer mehr als 1.900 € netto mitzunehmen. Darauf kommt man nämlich mit EG10, Stufe 1.


    Noch ein Wort, weil das angesprochen wurde: Verbeamtung ist beim Seiteneinstieg an die Grundschule in NRW kein Thema, unabhängig von der Person des Bewerbers. Man durchläuft nur eine kurze, inhaltlich knappe Pädagogische Einführung und nicht die zwei Jahre dauernde Berufsbegleitende Ausbildung (OBAS), die einem referendariat sehr nahe kommt.

    Einmal editiert, zuletzt von Th0r5ten ()

  • Nein, das kann nicht sein, heißt glaube ich Besitzstand und sorgt dafür, dass man dann eben mit Zulage mindestens das haben muss, was man vorher auch schon hatte.Steht so irgendwo im Tarifvertrag, genau in §17, Absatz 4 TVL

    Kann sein, weil bei Höhergruppierung die Stufenlaufzeit wieder neu anfängt......(dann kriegts du bei Höhergruppierung zwar die Garantiezulage, aber keinen Ersatz dafür, dass Deine Stufenlaufzeit nach der Höhergruppierung bei 0 anfängt). Nachteilig ist das für Leute, die kurz vor dem Erfahrungsstufenaufstieg eine höhere Entgeltgruppe bekommen

  • Kann sein, weil bei Höhergruppierung die Stufenlaufzeit wieder neu anfängt......(dann kriegts du bei Höhergruppierung zwar die Garantiezulage, aber keinen Ersatz dafür, dass Deine Stufenlaufzeit nach der Höhergruppierung bei 0 anfängt). Nachteilig ist das für Leute, die kurz vor dem Erfahrungsstufenaufstieg eine höhere Entgeltgruppe bekommen

    Ist aber kein Einkommensverlust, wie von dir behauptet! Den gibt es eben nicht!


    Klar kann es Nachteile haben, aber keinen Einkommensverlust!

    • Offizieller Beitrag

    Wie lange darf man eigentlich nach dem 1. StaEx bzw. dem Master of Education mit dem Referendariat warten?


    Wenn ich mich richtig erinnere, war eine maximale "Pause" zwischen 1. StaEx und dem Beginn des Referendariats von vier Jahren zulässig. Danach wurde das 1. StaEx nicht mehr vollständig anerkannt. Vielleicht meint der Erlaß genau das, wenn man trotz Lehramtsstudium nicht ins Ref. darf.


    Das wäre dann neben dem Einwand von calmac zur Schulform ein weiterer Aspekt.

    das mit einer Frist ist glaube ich für NRW ein Gerücht (sehr oft liest man in Foren von BaWü, wo dies der Fall ist.) 4 Jahre sind es auf jeden Fall nicht, da ich meine Ref-Zulassung für NRW 4,5 Jahre nach dem 1. Staatsexamen erhalten habe ;) (und für Niedersachsen gilt das selbe)

  • Susannea: doch, vom E11 zu E 13 kann zu Einkommensverlustehn führen, auf die Gesamtgehaltsumme binnen eines Zeitraums bezogen (z.B. in Fällen kurz vor der Verrentung)


    Aber das ist jetzt Wortklauberei....


    Relevant ist allerdings, dass der Sprung von A12 zu A13 (wie er jetzt u.a. an Grundschulen zur Debatte steht) wesentlich lukrativer ist als von E 11 zu E13 (so würde das dann übertragen werden).


    Ursache sind primär die Erfahrungsstufenverluste, die in sehr vielen Fällen dafür sorgen, dass sich beruflicher Aufstieg als Tarifbeschäftigter kaum lohnt (da sieht es im Beamtenbereich viel besser aus, nicht nur wegen der Pensionsberechnung vom Endgehalt aus)

  • Relevant ist allerdings, dass der Sprung von A12 zu A13 (wie er jetzt u.a. an Grundschulen zur Debatte steht) wesentlich lukrativer ist als von E 11 zu E13 (so würde das dann übertragen werden).

    Genau so wird er in Berlin durchgeführt, ja und nein, dabei bleiben nach der letzten Vereinbarung alle Erfahrungsstufen erhalten.

  • Nuja, das ist aber bekanntlich nur und auschließlich in Berlin so - wo der TV-L (dank der Nichtverbeamtung von neuen Lehrkräften) anders angewendet wird als in allen anderen Bundesländern...(alle voll ausgebildeten Lehrkräfte sind prinzipiell in der höchsten Erfahrungsstufe, das bleibt auch bei höherer Eingruppierung erhalten)

  • alle voll ausgebildeten Lehrkräfte sind prinzipiell in der höchsten Erfahrungsstufe, das bleibt auch bei höherer Eingruppierung erhalten)

    Nein, da hast du was falsch verstanden, das sind sie in Berlin nämlich nicht. Die 5 bekommen sie bezahlt (als Zulage!), steigen aber genauso auf, wie alle anderen auch, immerhin gibt es ja noch Stufe 6!
    Außerdem mussten alle, egal wieviel Berufserfahrung bei 1 anfangen, das wird nun langsam nachträglich korrigiert, wegen der Stufe 6 und dem fehlenden Aufstieg ;)

  • Hallo Th0r5ten,


    magst Du hier über das Ergebnis berichten?


    Das ist sicher für andere Seiteneinsteiger mit ähnlichen Voraussetzungen interessant.

  • magst Du hier über das Ergebnis berichten?


    Das ist sicher für andere Seiteneinsteiger mit ähnlichen Voraussetzungen interessant.

    Es würde EG 10 werden. Die BezReg ist 100 km entfernt, wir haben daher nur telefoniert. Das Gespräch war nicht so ganz einfach:


    Sie: Das Fach x und das Fach y (aus meinem Magisterstudium) sind keine Unterrichtsfächer an der Grundschule.
    Ich: Das ist richtig. Ich beziehe mich aber auf das Fach z aus meinem Bachelor-Studium.
    Sie: Ja, aber das Fach x und das Fach y sind keine Unterrichtsfächer an der Grundschule.
    Ich: Das ist richtig. Ich beziehe mich aber auf das Fach z aus meinem Bachelor-Studium.
    Sie: Ja, aber das Fach x und das Fach y sind keine Unterrichtsfächer an der Grundschule.
    Ich: Das ist richtig. Ich beziehe mich aber auf das Fach z aus meinem Bachelor-Studium.


    usw.


    Etwas redundant also. Letztendlich war es so wie hier. Sie sagte, in dem Erlass sei ein 1. Staatsexamen bzw. ein M. Ed. gemeint. Ich sagte, dass das dort aber so nicht steht. Na ja. Meine Rechtsschutzversicherung ist noch in der Wartezeit und aus der GEW bin ich im Frühjahr ausgetreten, nach drei Jahren außerhalb der Schule. Darum nehme ich das jetzt so hin. Ein anderes Thema ist die Anerkennung der Berufserfahrung bzw. die Einstufung. Da hat mir die BezReg ein positives Signal gegeben. Letzlich sei aber das Schulamt verantwortlich. Das hat das Schulamt ziemlich überrascht und so habe ich bisher leider noch keine verbindliche Aussage ...

  • Danke für den Bericht, ja bei der Anerkennung der beruflichen Erfahrungen kann es auch verschieden laufen... da gab es hier im Forum schon mehrere Beiträge und ich kenne Personen denen Tätigkeiten anerkannt wurden, die als relevant für die Lehrertätigkeit bzw. das Unterrichtsfach sind und auch so behandelt wurden, anderen wiederum wurden nur Vertretungsstellen anerkannt, da schulisch.


    Wichtig ist, dass du da eine Aufstellung einreichst und ein paar Worte zum Bezug deiner Arbeitsstellen zum Lehrerberuf schreibst.

  • Danke für den Bericht, ja bei der Anerkennung der beruflichen Erfahrungen kann es auch verschieden laufen... da gab es hier im Forum schon mehrere Beiträge und ich kenne Personen denen Tätigkeiten anerkannt wurden, die als relevant für die Lehrertätigkeit bzw. das Unterrichtsfach sind und auch so behandelt wurden, anderen wiederum wurden nur Vertretungsstellen anerkannt, da schulisch.


    Wichtig ist, dass du da eine Aufstellung einreichst und ein paar Worte zum Bezug deiner Arbeitsstellen zum Lehrerberuf schreibst.

    Ach so ... Na ja, ich habe damals in der Sek 1 unterrichtet, vor allem Musik. Jetzt geht es um Unterricht in der Grundschule, unter anderem Musik. Von daher ist die Relevanz für die neue Tätigkeit keine Frage. Es liegen aber mehr als sechs Monate zwischen den beiden Arbeitsverhältnissen, daher ist meines Wissens eine Anerkennung der drei Jahre kein Muss, sondern ein Kann.

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