Einstellungsangebot vs. Arbeitsvertrag

  • Folgende Situation: Nach einem Auswahlgespräch hat eine Schulleitung mich der Bezirksregierung vorgeschlagen. Heute kam ein Einstellungsangebot der Bezirksregierung, als Anlage eine Annahmeerklärung, die ich bis Montag (!) zurücksenden soll.


    Dem gegenwärtigen Erlass zufolge gehöre ich in die Entgeltgruppe 11. Eine Einstufung in die Erfahrungsstufe 3 ist möglich, rechtlich aber kein Muss.


    In dem erhaltenen Schreiben steht nun, ich käme in die Entgeltgruppe 10. Zur Erfahrungsstufe schreiben sie nichts.


    Ich soll mich also nun für oder gegen die Stelle entscheiden, ohne mein späteres Gehalt zu kennen. Meine Frage lautet daher nun: Kann ich das Angebot jetzt annehmen, später aber den Vertrag nicht unterschreiben, falls es nicht zu der vorgesehenen Eingruppierung kommt? Gegenüber meiner jetzigen Position muss ich finanziell ohnehin zurückstecken, der Vorteil des Seiteneinstiegs ist eine bessere langfristige Perspektive. Allerdings bin ich dafür auch nicht bereit, jeden Vertrag zu unterschreiben ...

  • In welcher Schulform unterrichtest du? Die Entgeltgruppe ist meines Wissens nach vorgeschrieben, nur die Erfahrungsstufe nicht. Dann müsste man mal in die entsprechenden Vorschriften gucken.


    Zur Kündigung. Ich weiß gar nicht mehr, was unter dem Einstellungsangebot stand. Aber selbst jeder Arbeitsvertrag ist mir einer kurzen Frist (soweit ich weiß 4 Wochen zum 1. oder 15. eines Monats) gekündigt werden kann, bezweifel ich, dass das für dich hinderlich wäre. Beginn ist doch vermutlich eh erst der 1.8 oder der 29.8, richtig?

  • ... als Anlage eine Annahmeerklärung, die ich bis Montag (!) zurücksenden soll.


    ...

    Ich würde fragen, ob ich die schon bis Ende Mai einreichen kann.


    Im Ernst: unterschreib das nur, wenn du dich verarschen lassen willst. Die Masche wird bei jedem versucht. Für E10 findest du zur Not an einer freien Schule was. Allerdings glaub ich nicht, dass man es darauf ankommen lässt, dass du nicht annimmst in der derzeitigen Mangelsituation.

  • Es geht um den Seiteneinstieg an einer Grundschule in NRW. Dieser Erlass sieht regelmäßig E10 vor. Aber: „Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger mit einem lehramtsbezogenen Hochschulabschluss werden regelmäßig in die Entgeltgruppe 11 TV-L eingruppiert.“ Das ist bei mir der Fall. Ich habe neben einem Magister auch einen Zwei-Fächer-Bachelor für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen abgeschlossen.


    Ich habe matürlich per E-Mail nachgefragt, aber bis Montag erwarte ich keine Antwort. Ich werde wohl die Annahmeerklärung unterschrieben zurücksenden und dann meine Unterschrift unter den Arbeitsvertrag davon abhängig machen, wieviel meine Arbeit dem Land wert ist.

  • ergänze doch den entsprechenden Tarif, oder unterschreibe mit Zusatz "unter Vorbehalt".

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • ergänze doch den entsprechenden Tarif, oder unterschreibe mit Zusatz "unter Vorbehalt".

    Das war meine erste Idee, aber: „Sie können diese Inaussichtnahme der Einstellung in den Schuldienst nur annehmen oder ablehnen. Eine bedingte Annahme ist nicht zulässig; sie wird wie eine Nichtannahme gewertet.“

  • ...aber sonst gehts denen gut?
    Wie gesagt - trag da die 11 ein.
    Wenn die so dringend suchen sollen sie nicht auch noch frech werden...

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • ...aber sonst gehts denen gut?
    Wie gesagt - trag da die 11 ein.
    Wenn die so dringend suchen sollen sie nicht auch noch frech werden...

    Ich find‘s unseriös - um es vorsichtig auszudrücken. Wie gesagt, ich denke ich unterschreib‘ das Blatt einfach. Im Augenblick hätte ich auch Lust, die Telefonliste des zuständigen Dezernats rauf und runter zu wählen, bis jemand antwortet. Mal sehen, wie das am Montag um 7 Uhr ist.

  • Nuja, Du wirst halt tarifbeschäftigt - und damit quasi schutzlos dem Arbeitsgeber (und den faktisch nicht vorhandenen Interessenvertretern von tarifbeschäftigten Lehrern) ausgeliefert...


    Auch wenn Du deinen Arbeitsvertrag unterschreibst, wirst Du deine Erfahrungsstufe noch nicht kennen....


    Wenn Du irgendwann mal Beamter werden solltest, dann wird dich schlagartig alles ändern....(ohne Verbeamtungsperspektive würde ich mir Dein Vorhaben auch sehr, sehr gründlich überlegen)

  • Und: ein Bachelor ist im Lehramt nicht berufsqualifizierend. Du BRAUCHST den Master (aber dann würdest du ja das Ref machen können).
    Man kann nicht _alles_ haben...

    Das scheint dann aber in den Bundesländern unterschiedlich gewertet zu werden, hier gibt es mit Bachelor (Lehramt) und Master jeweils E10.

  • Mit Entgeltstufe 11 wärst Du übrigens im NRW genauso an der Grundschule eingruppiert wie ein voll ausgebildeter tarifbeschäftigter Lehrer.


    Wenn man Dir Entgeltgruppe 10 zuweisen sollte mit der Erfahrungsstufe 3 - dann würdest Du erheblich mehr verdienen als ein voll ausgebildeter Grundschullehrer im TB-Verhaltnis nach dem erfolgreichen Referendariat - für den gibt es nämlich grundsätzlich zwar Entgeltgruppe 11, aber nur Erfahrungsstufe 1

  • Mit Entgeltstufe 11 wärst Du übrigens im NRW genauso an der Grundschule eingruppiert wie ein voll ausgebildeter tarifbeschäftigter Lehrer.


    Wenn man Dir Entgeltgruppe 10 zuweisen sollte mit der Erfahrungsstufe 3 - dann würdest Du erheblich mehr verdienen als ein voll ausgebildeter Grundschullehrer im TB-Verhaltnis nach dem erfolgreichen Referendariat - für den gibt es nämlich grundsätzlich zwar Entgeltgruppe 11, aber nur Erfahrungsstufe 1

    Ich denke auch, dass seine Eingruppierung ein Wunschtraum ist und wüsste nicht nach welchem Erlass es die so geben sollte für Nicht-Erfüller.

  • Es geht um den Seiteneinstieg an einer Grundschule in NRW. Dieser Erlass sieht regelmäßig E10 vor. Aber: „Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger mit einem lehramtsbezogenen Hochschulabschluss werden regelmäßig in die Entgeltgruppe 11 TV-L eingruppiert.“ Das ist bei mir der Fall. Ich habe neben einem Magister auch einen Zwei-Fächer-Bachelor für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen abgeschlossen.

    Das ist bei dir aber dann nicht der Fall. Du hast bloß Bachelor, das dürfte nicht reichen.


    Im Übrigen kannst du um 7 so oft anrufen, wie du willst, da wird erst um 9 gearbeitet ;)


    Geh doch einfach hin mit dem Formular. Und sonst, wie gesagt: du kannst nur annehmen oder pokern.

  • Das ist bei dir aber dann nicht der Fall. Du hast bloß Bachelor, das dürfte nicht reichen.
    Im Übrigen kannst du um 7 so oft anrufen, wie du willst, da wird erst um 9 gearbeitet ;)


    Geh doch einfach hin mit dem Formular. Und sonst, wie gesagt: du kannst nur annehmen oder pokern.

    Nach dem Erlass könnte er aber wirklich recht haben, denn er hat danach einen Lehramtsbezogenen Hochschulabschluss, der den Zugang zum Ref nicht möglich macht (weil nur Bachelor) und die werden demnach in E11 eingruppiert. Lese ich da auch so raus, auch wenn ich es nicht verstehe, warum!

  • Mit Entgeltstufe 11 wärst Du übrigens im NRW genauso an der Grundschule eingruppiert wie ein voll ausgebildeter tarifbeschäftigter Lehrer.

    Am BK/SEK II bekommt man während des OBAS auch Stufe 13 - genauso wie ein voll ausgebildeter tarifbeschäftigter Lehrer. Das halte ich nicht mal für ungewöhnlich.



    Wie gesagt, ich denke ich unterschreib‘ das Blatt einfach

    Würde ich zunächst auch machen. Änderungen werden, wie du schon richtig zitiert hast, nicht akzeptiert. Keiner bei der Bez.Rg hat wohl Lust oder die Befugnis, das Gehalt mit jedem Seiteneinsteiger auszudiskutieren. Würde trotzdem nachfragen, sobald du jemanden erreicht hast.

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