Erste Hilfe Kurs Teilzeitkräfte NRW

  • Hallo zusammen,
    Demnächst müssen wir Lehrer einen Erste Hilfe Kurs belegen. Eine sicherlich sinnvolle Sache :aufgepasst: . Das Problem ist nur, dass wir dieses am zwei freien Nachmittagen mehrer Stunden machen sollen. Jetzt bin ich Teilzeitkraft, weil ich drei Kinder habe und frage mich, ob ich diese Stunden als Mehrarbet abrechnen kann.

  • Nein, dass kannst du nicht. Wir müssen sogar diesen "Ersthelfer"-Kurs aller zwei Jahre auffrischen. In unserer Freizeit!


    Dafür organisiert unsere Sekretärin vier verschiedene Termin beim DRK und wir können uns den Termin (wochenlang vorher) aussuchen, der uns am besten passt. Eine Anrechnung als "Mehrstunden" ist nicht möglich.


    Es ist vollkommen unerheblich, ob du Teilzeit arbeitest oder Kinder hast.


    Allerdings kenne ich auch eine Schule, da organisiert die SL, dass diese Kurse in der Vorbereitungswoche des neuen SJ vormittags durchgeführt werden.

  • ...als Mehrarbeit kannst Du nur Unterricht abrechnen, soweit ich weiß.


    Sonstige Extra-Tätigkeiten sollen bei Teilzeit-Kräften "verrechnet" werden. Also für vollen Einsatz bei einer Aktivität z.B. weniger Einsatz beim nächsten Schulfest oder etwas in der Art.


    Klappt in der Praxis immer hervorragend... :autsch:

  • In NRW sind nur Unterrichtsstunden als Mehrarbeit abrechenbar. Wenn du einen ordentlichen Lehrerrat oder aber vielleicht sogar eine anständige Schulleitung hast, dann kannst du die Stunden mit anderen außerunterrichtlichen Tätigkeiten verrechnen. Weise deine Schulleitung auf den Teilzeiterlass hin und lass dir die Verrechnung schriftlich geben.
    Wenn deine SL sich quer stellt, lass dir schriftlich geben, dass keine Verrechnung mit anderen Aktivitäten vorgesehen ist. An wen du dich dann damit wenden magst, kannst du dann immer noch entscheiden.


    Viel Erfolg!

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

Werbung