DSGV Zeugnisse per Hand schreiben

  • Kann ich irgendwie nicht so sehen. Ich halte diese Aktion für völlig zwecklos - ....

    Ich zitiere dich mal aus einenm anderen Thread, fiel mir gerade so auf:

    Das wäre dann das Totschlagargument, überhaupt keine Vorstöße zur Verbesserung der Arbeitnehmerrechte zu machen. Praktisch, dann braucht man auch endlich keine Gewerkschaften mehr.

    Wir werden quasi verpflichtet, unsere private Geräte zu benutzen. Diese müssen wir sogar kontrollieren lassen, von teilweise ebenfalls "ungeschultem" Personal. Ich bezweifle, dass meine SL mehr Ahnung von Computertechnik hat als ich... Uns wird auch vorgeschrieben, wann wir unsere Software zu aktualisieren haben. Und: Es ist außerdem verboten, unsere privaten Geräte in der Schule zu deponieren, wir müssen sie also hin und her tragen. Lohnt es sich nicht, diese Anweisungen gründlich zu hinterfragen?
    Auszug aus einer Resolution unseres Personalrates, das ist bezogen auf die Sonderschullehrer und andere Fachkräfte, die es teilweise noch härter trifft:

    Zitat von Personalrat

    Die aktuellen Datenschutzbestimmungen orientieren sich nicht mehr am aktuellen schulischen Alltag: Es ist völlig praxisfern, das Verarbeiten von Förderplänen oder Gutachten zum AO-SF Verfahren auf privaten Endgeräten zu untersagen. Auch der Ausschluss von multiprofessionellem Personal, beispielsweise sozialpädagogischen Fachkräften, ist in der modernen auf Teamstrukturen aufbauenden Arbeitswelt der Schule nicht nachvollziehbar.

    Deshalb ist die Aktion der Düsseldorfer Kolleginnen gut! Und er Vergleich mit der Pfütze hinkt, Nele.
    L.G. Pia

  • Lohnt es sich nicht, diese Anweisungen gründlich zu hinterfragen? [...]
    Deshalb ist die Aktion der Düsseldorfer Kolleginnen gut! Und er Vergleich mit der Pfütze hinkt, Nele.L.G.

    Natürlich sollte man solche Anweisungen nicht nur hinterfragen sondern auch etwas dagegen zu tun. Aber Aktionismus hilft nicht - man sollte die Angelegenheit schon strategisch durchdenken, wobei es sehr hilfreich sein könnte, mal seinen Sun Tsu und Clausewitz gelesen zu haben. Und man sollte das Verwaltungssystem genau verstehen, um zu wissen, was man wie erreichen kann. Wenn das eigene Handeln nichts verändert und ich mir nur selber ins Fleisch schneide, dann habe ich mich eben in die dreckige Pfütze gesetzt. Wie m.E. die Kolleginnen und Kollegen in Düsseldorf.


    Aber vielleicht habe ich ja unrecht - wenn in der Düsseldorfer Grundschule jetzt eine gute IT-Ausstattung geliefert wird, zusammen mit einem Sysadmin, der die Sicherheit herstellt, oder wenn lehrerfreundliche Dienstanweisungen von der BezReg gegeben werden, lasse ich mich gerne eines besseren belehren.


    Die Luft halte ich aber nicht so lange an. :)

  • Wir werden quasi verpflichtet, unsere private Geräte zu benutzen.

    Wie muss man sich das vorstellen? Und warum lasst ihr euch so etwas gefallen?



    Es ist außerdem verboten, unsere privaten Geräte in der Schule zu deponieren, wir müssen sie also hin und her tragen.

    Beim Hintragen wäre ich schon 'raus. Das bei mir zu Hause ein Compuer steht, den ich auch auch dienstlich nutze, ist ja das eine. Den aber in die Schule zu schleppen, weil es da nichts gibt oder womöglich ein mobiles Gerät anzuschaffen, ist außerhalb jeglicher Erwägung.

    Lohnt es sich nicht, diese Anweisungen gründlich zu hinterfragen?

    Manchen Driss sollte man schon nicht mehr hinterfragen, sondern schlichtweg ignorieren.


    Lasst euch doch nicht immer verarschen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Du kennst doch den Diskussionsverlauf!?
    a) Es gibt keine Dienstgeräte, bzw. keine ausreichende Anzahl.
    b) Wir benutzen seit vielen Jahren private Geräte (zumindest teilweise steuerlich absetzbar), weil es unsere Arbeit einfacher macht.
    c) Wir haben uns das (bisher) gefallen lassen, wegen a) und b)


    L.G. Pia

  • Manchen Driss sollte man schon nicht mehr hinterfragen, sondern schlichtweg ignorieren.

    Das werden sicherlich auch mehrheitlich fast alle tun. Ich unterschreibe diese seitenlange Anweisung auch nicht und schreibe meine Zeugnisse gerade auf dem PC. Später werde ich sie mit einem USB-Stick (mit Verhüterli!) in die Schule transportieren und dort ausdrucken, wie schon seit über einem Jahrzehnt.
    Es geht hier jedoch um diese Aktion der Düsseldorfer. Und die kann man ja gut finden, oder? Bevor man etwas ignoriert, sollte man schon genau überlegen, um was es sich handelt. Sonst kann das (besonders bei Beamten) durchaus unliebsame Konsequenzen haben.

  • a) Es gibt keine Dienstgeräte, bzw. keine ausreichende Anzahl.
    b) Wir benutzen seit vielen Jahren private Geräte (zumindest teilweise steuerlich absetzbar), weil es unsere Arbeit einfacher macht.
    c) Wir haben uns das (bisher) gefallen lassen, wegen a) und b)

    a) muss nicht euer Problem sein. Man muss es zumindest nicht zu seinem machen.


    b) mag so sein, aber für notwendige Arebiten ist das kein Kriterium. Wenn die zeugnisse so ausführlich zu schreiben sind, dass das nur am Computer geht, kann amn es eben nicht manchen, wenn es den nicht gibt.


    Und bei c) verwechselt ihr vielleicht auch Ursache und Wirkung.


    Es geht hier jedoch um diese Aktion der Düsseldorfer. Und die kann man ja gut finden, oder?

    Kann man, muss man aber nicht. Ich weiß gar nicht, ob das als Aktion geplant war. Mit dem handschriftlichen Pönen der Zeugnisse haben die sich womöglich ins Knie geschossen. Da sitzen die dann nachher mit 'ner Sehnenscheidentzündung und haben immer noch keinen Computer.


    Wo hier schon mal von butts and balls die Rede war, kann man diese doch zusammennehmen, schön mit der Zeugnistipperei an den vorhandenen Computern anfangen und dann melden, dass man nicht fertig würde, weil die Kapazitäten nicht ausreichen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • a... schön mit der Zeugnistipperei an den vorhandenen Computern anfangen und dann melden, dass man nicht fertig würde, weil die Kapazitäten nicht ausreichen.

    ...oder rechtzeitig anfangen. Wenn man nicht bis Freitag 13 Uhr raus sein will, schafft man das auch nach Februar noch


    ...oder zu Hause tippen und Namenskürzel verwenden, in der Schule einfügen


    ...oder Stick passwortschützen

  • Ist schon interessant, wie hier einige vehement dafür argumentieren, aus Bequemlichkeit private IT-Geräte einzusetzen und sich dafür notfalls seitenlagen Datenschutzerklärungen zu unterwerfen, die dem Dienstherrn im Zweifel Zugriff auf die privaten Geräte erlauben, so ganz ohne richterlichen Beschluss.


    Aber muss ja jeder selber wissen, was er macht.


    Ich stelle mir gerade Massen von Finanzbeamten, Polizisten und Krankenhausangestellten vor, die täglich ihre Notebooks zum Dienst schleppen und dabei fröhlich mit ihrer frisch unterschriebenen Datenschutzerklärung herumwedeln... absurde Vorstellung.


    Gruß !

  • Ich stelle mir gerade vor, wie jemand auf die Idee kommt, das Nutzen privater Geräte für Lehrerinnen gänzlich zu verbieten. Ohne natürlich für eine bessere Ausstattung an Schulen zu sorgen. Und da arbeitsrechtlich nichts dagegen spricht, abends oder in den Ferien in der Schule zu arbeiten, würden sicher mehr Leute abkotzen, als beim jetzigen Zustand.


    Lasst die Leute doch einfach mal machen, wie sie es für richtig halten. Wer Lust hat, sich zu rechtfertigen, warum er nur die Hälfte der Zeugnisse geschafft hat, soll das einfach mal machen. Die Einschränkungen, die derjenige dann im Nachhinein erfährt (jede Arbeitsminute abrechnen, Urlaub nach Plan nehmen etc.), die soll derjenige dann bitte selbst ausbaden.

    • Offizieller Beitrag

    @primarballerina
    1. Wird niemand dazu verpflichtet, seine privaten Geräte zu benutzen. Es ist eine Erlaubnis. Wenn man für die Sicherheit der Daten auf seinen privaten Geräten nicht sorgen kann, unterschreibt man nicht, dann nutzt man allerdings auch keine digitalen Daten auf den eigenen Endgeräten. (Wobei die neue Erklärung sehr konkret und hilfreich ist und nichts fordert, was man nicht auch zum Schutz seiner persönlichen Daten auch machen sollte und was jedes halbwegs aktuelle Betriebssystem von Natur aus mitbringt.)


    2. Wird niemand verpflichtet, seine Geräte hin und her zu tragen. Das musst du falsch verstanden haben.


    A propos "falsch verstanden": hast du eben geschrieben, dass du die Erklärung nicht unterschreibst, das Zeugnis aber auf deinem privaten PC schreibst? Ich glaube, dass war eher die theoretische Überlegung, dass so zu tun, oder?
    Falls nicht, hast du da was falsch verstanden. Wenn du die Erklärung nicht unterschreibt, ist es nicht so, dass du die Daten nutzen kannst ohne eine Verantwortung dafür zu haben. Und alles ist okay.
    Wenn du sie nicht unterschreibst, DARFST du sie auf deine privaten Geräten nicht nutzen und damit das Zeugnis nicht zu Hause schreiben. Wenn du es doch machst, nutzt du geschützte Schülerdaten ohne Genehmigung deines Vorgesetzten - das ist ein ziemlich schweres Dienstvergehen.


    Das solltest du also noch Einmal überdenken.


    Kl.gr.Frosch

  • Schade, dass du mich nicht verstehen kannst oder willst(?). Du arbeitest doch in NRW - ich vermute fast: Funktionsstelle/Schulamt?
    Unter Verpflichtung verstehe ich: Da es für mich zur Zeit keine praktische Alternative (1.) gibt, arbeite ich mit einem privaten Gerät. Es ist aber verboten, den Laptop in der Schule zu lassen (2.), also trage ich ihn hin und her.


    Auszug aus dem Wisch, den wir unterschreiben sollen:

    Zitat von Wer auch immer


    Ihre Unterschrift unter der Verpflichtungserklärung ist notwendig, damit Sie Ihre privaten
    Geräte für den dienstlichen Zweck nutzen können. Sie bestätigen damit, dass Sie alle
    Inhalte dieser Erklärung verstanden haben und die aufgeführten Maßnahmen umsetzen
    werden.

    Ich habe nicht alles verstanden. Und der einzige "Behördliche Datenschutzbeauftragte", der den Kollegien in userer Stadt alles erklären soll, ist hoffnungslos überlastet und hat keine Zeit. Soll ich etwas unterschreiben, was ich nicht verstanden habe? Mache ich nicht. Aber ich behandele die Daten so sicher und geschützt, wie ich es schon immer gemacht habe und muss jetzt meine Zeugnisse schreiben. Ich kann damit nicht warten.

    Wenn du sie nicht unterschreibst, DARFST du sie auf deine privaten Geräten nicht nutzen und damit das Zeugnis nicht zu Hause schreiben. Wenn du es doch machst, nutzt du geschützte Schülerdaten ohne Genehmigung deines Vorgesetzten - das ist ein ziemlich schweres Dienstvergehen.

    Huh! Jetzt habe ich aber Angst... Unsere Schulleitung/Vorgesetzte unterstützt uns übrigens hierbei. Und aus anderen Schulen weiß ich eben (s.o.): Nicht unterschreiben, das werden fast alle tun.

  • @primarballerina
    1. Wird niemand dazu verpflichtet, seine privaten Geräte zu benutzen. Es ist eine Erlaubnis. Wenn man für die Sicherheit der Daten auf seinen privaten Geräten nicht sorgen kann, unterschreibt man nicht, dann nutzt man allerdings auch keine digitalen Daten auf den eigenen Endgeräten. (Wobei die neue Erklärung sehr konkret und hilfreich ist und nichts fordert, was man nicht auch zum Schutz seiner persönlichen Daten auch machen sollte und was jedes halbwegs aktuelle Betriebssystem von Natur aus mitbringt.)

    Die Regelung fordert


    a) Regelmäßige Backups (was natürlich sinnvoll ist, aber trotzdem nicht alle machen)
    b) Wenn diese Backups auf externen Datenträgern gemacht werden (was i.d.R. mehr Sinn macht als auf internen, denn auf ein und demselben Datenträger ein Backup zu machen bringt nichts, wenn dieser kaputt geht), müssen sie verschlüsselt werden - das macht praktisch niemand, den ich kenne (und das halte ich auch für überflüssig, wenn ich diesen Datenträger nicht mit mir rumschleppe)
    c) Backups in Cloudspeichern sind nicht zulässig (Ausnahme: Deine Schulleitung hat einen extra Vertrag mit genau diesem Cloudanbieter)


    Die Home-Versionen von Windows bringen z.B. "von Natur aus" keine Mittel zum Verschüsseln von Datenträgern mit. Ferner schlägt Windows 10 beim Installieren vor, alles auf Microsoft One Drive zu synchronisieren. Wer das anklickt, verstößt also automatisch (und immer wieder) gegen diese Vereinbarung.


    Ich würde also vermuten, dass mindestens 95% der Lehrer die Regelung aus NRW (in anderen Bundesländern ist das noch nicht so genau ausformuliert) nicht erfüllen.

    • Offizieller Beitrag

    Ob deine Schulleitung dich unterstützt ist da eher zweitrangig. Wenn du die Daten zuhause bearbeitest ohne die Sicherheit der Daten zu bestätigen (sprich: ohne dir die entsprechenden Gedanken zur Sicherheit zur machen) machst du dich einer Dienstverletzung schuldig. (Aber ich habe dich scheinbar richtig verstanden. Das was du geschrieben hast, hätte man auch als rein hypothetisch auslegen können.)


    Mir macht es ehrlich gesagt Angst, dass Lehrer (und auch Schulleiter) so schludrig mit den Daten ihrer Schüler umgehen. Und genau dafür ist die Erklärung da - dass man sein eigenes Verhalten in Bezug auf die Daten mal kritisch reflektiert.


    Wenn du jetzt deine Zeugnisse schreiben musst: mach es in der Schule oder mit Hand. Oder sorg dafür, dass die Daten bei dir geschützt sind.


    Bzgl. der Verpflichtung: du bist nicht verpflichtet, die Geräte hin- und herzutragen. Reicht auch, wenn du sie zu Hause nutzt. Wenn du sie hin- und herträgst, machst du das freiwillig. (Ich trage mein Tablet und mein Handy hin- und her. Den Laptop auch - aber das ist ein Dienstgerät.)


    Zum Verstehen: wenn du es nicht verstanden hast - dann ist es Aufgabe deines Schulleiters, es dir zu erklären. Ich habe die Erklärung meinen Kolleginnen erklärt. Danach gab es keine Verständnisprobleme mehr.
    Das ist also nicht deine Sache.


    Grüße,


    kl. gr. frosch

    • Offizieller Beitrag

    goeba:


    Windows 10 schlägt es vor: klick auf "Nein". (Das ist übrigens der einzige Punkt, bei dem ich meinen Kolleginnen gesagt habe, dass sie aufpassen müssen.
    Windows bringt von Haus aus keine Verschlüsselung mit - aber zumindest alle mobilen Backup-Lösungen, mit denen ich bisher zu tun hatte, bringen diese vorinstalliert mit.


    kl. gr. frosch

    • Offizieller Beitrag

    Nein, keine Lese- und Denkfehler.
    Du schreibst, dass du die Anforderungen in der Erklärung nicht verstanden hast. Also kannst du nicht garantieren, dass du sie erfüllen kannst.
    Dass du die Daten sicher und geschützt behandelst wie vorher, heißt in dem Fall nicht, dass du sich sicher und geschützt behandelst. Denn wenn du es analog zur Erklärung machen würdest, könntest du ja auch unterschreiben.


    kl. gr. frosch


    P.S.: ich ziehe meine Kritik übrigens zurück, falls du die Erklärung, die es seit den 90er Jahren gibt, eh schon unterschrieben hast.


    P.P.S.: Was für Gedanken du dir gemacht hast, ist übrigens zweitrangig. Nutzung der geschützten Daten der Schüler nur mit Unterschrift analog zur (sehr verständlich aufgebauten) Erklärung. (Sorry)


    P.P.P.S.: Du hast eine PN.


    P.P.P.P.S.: wie viele "P" kann man beim "P.S.:" eigentlich nutzen. ;)

  • Sicher habe ich die damalige Erklärung unterschrieben. Die war aber sehr "schlank" gehalten. Die jetzige geht weiter. Vielleicht zitiere ich morgen nach dem Frühstückskaffee mal die (wenigen) Passagen, die mir noch keiner richtig erklären konnte. U.a. ging es um die Daten meines PCs (Seriennummer?) und das Verfahren, wie die privaten Geräte "offiziell" kontrolliert werden sollen. Aber da waren noch mehr Ungereimtheiten.

  • Ich würde also vermuten, dass mindestens 95% der Lehrer die Regelung aus NRW (in anderen Bundesländern ist das noch nicht so genau ausformuliert) nicht erfüllen.

    goeba hat doch Recht. Wer einen Wisch unterschreibt, den er mit hoher Wahrscheinlichkeit eben gerade nicht vollständig verstanden hat, und bei dem man mit Sicherheit davon ausgehen kann, das man in einem oder mehreren Punkten gegen die Vorgaben verstößt (es sei denn man ist ausgebildeter Systemadministrator mit Schwerpunkt "Datensicherheit"), der ist doch wirklich mit dem Klammerbeutel gepudert...


    Gruß !

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