Bewertungsproblem, 12. Klasse

  • Die Konsequenz sind maximal 8 von 15 möglichen Punkten (bei 2x 0 in der SoMi und 2x 15 in den Klausuren) und ggf. die Entlassung von der Schule...das ist quasi völlig ohne Konsequenzen :autsch:

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Wer will, dass eine bestimmtes schülerisches Leistungsvermögen nicht genügt, um in einer einzigen Klausur 5 Punkte zu erreichen, kann den Schwierigkeitsgrad erhöhen; z.B. so, dass dieses Leistungsvermögen nur 3 statt 5 Punkte erreichen kann.


    Was IMHO nicht geht: eine aus schriftlichen und mündlichen Noten gebildete Gesamtnote zu senken aufgrund von Fehlzeiten.

  • Die Konsequenz sind maximal 8 von 15 möglichen Punkten (bei 2x 0 in der SoMi und 2x 15 in den Klausuren) und ggf. die Entlassung von der Schule...das ist quasi völlig ohne Konsequenzen :autsch:

    Das ist aber ein Rechenproblem dessen, der Leistungen versucht zu bewerten. Dass der Jugendliche ganz andere Probleme hat, die man so oder so nicht lösen, kann dürfte klar sein.

  • Das kommt noch oben drauf...die meisten Schüler mit Schulabsenz haben irgendwelche psychologischen Probleme, nur kann man die nur lösen, wenn man sich ihnen stellt und dazu kannst du als Schule niemanden verpflichten . Eine Auflage "Begib dich in psychologische Behandlung" bei der Ordnungskonferenz käme bei Schüler und Eltern sicher ungemein gut an...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Wenn sich aus den Leistungen eine abschließende Bewertung von einem Punkt ergibt, dann ist das so. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wieso man sich als Lehrer langmacht, um daraus irgendwie noch 0 Punkte zu basteln, damit der Schüler auch ja hart genug "bestraft" wird.

  • Bei uns gibt es da auch ganz klare Vorschriften zu: Das Halbjahr ist in 2 Quartale unterteilt, in jedem Quartal wird eine Klausur geschrieben.
    Diese beiden Klausuren bilden die Grundlage für die schriftliche Note = 50 %, ebenfalls im Verhältnis 50/50. Im vorliegenden Fall also eine 2,5. Der Lehrer darf hier nach Belieben runden, aber bei 2 Rundungen muss 1x nach oben, 1x nach unten gerundet werden (Vorgabe der Oberstufenleitung). Also würde man wahrscheinlich 2 Punkte für das Schriftliche festsetzen.
    Mündlich gibt es in jedem Quartal 0 Punkte, also natürlich gesamt 0 Punkte.
    2 Punkte + 0 Punkte macht eindeutig 1 Punkt.

  • Ich verstehe nicht ganz, warum man dem Schüler krampfhaft 0 Punkte reinwürgen will. Krampfhaft, weil es schon rechnerisch keine 0 Punkte ergibt.
    So sehr ich mich oft über Schüler ärgere, versuche ich doch, mit der Reife eines erwachsenen Menschen an die Sachen und auch an die Jugendlichen heranzugehen. Ich bräuchte für mein Ego nicht, dass ich 0 Punkte mit pseudo"pädagogischer Freiheit" gebe, die im Grunde wohl eher mit "ich habe ein Problem" zu übersetzen wäre. Mein Wohlbefinden hole ich mir aus anderen Dingen, nicht aus 0 Punkten.

  • Und warum? Um dem Schüler eins auszuwischen?

    Wenn man fast das komplette Halbjahr unentschuldigt fehlt, ist das für mich eine ungenügende Leistung und damit mit 0 NP zu bewerten. Bis auf ein einziges Mal hat er immer 0NP erbracht.


    Sagen wir mal, es gäbe einen Schüler der hätte immer 15 NP erbracht und dann einen Ausrutscher mit 03NP. Würdet ihr diesen Ausrutscher voll gewichten?


    Hat nichts mit Ego zu tun noch damit, dem Schüler eins auszuwischen. Er hat hinreichend oft bewiesen, dass er kein Interesse am Schulbesuch hat. Also keine Versetzung.

  • @MrsPace


    Das hat sehr wohl etwas mit Ego zu tun. Es wurden zwei Klassenarbeiten geschrieben und einmal wurde eine voll ausreichende Leistung erzielt. Der Schüler hat auf das Schuljahr gesehen minimale Kenntnisse gezeigt - also Versetzung.


    Damit das Beispiel von dir vergleichbar bleibt müssten die 3 Punkte auch in einer Klassenarbeit vorliegen. Und ja: In so einem Fall würde ich die Klassenarbeit selbstverständlich voll gewichten (Was denn auch sonst?). Und der Schüler kann dann im schriftlichen Bereich maximal 9 Punkte (3 Punkte in der 1. Klassenarbeit +15 Punkte in der 2. Klassenarbeit) erhalten.


    Über die Mitarbeit ist dann trotz der einen schlechten Klassenarbeit immernoch eine gute Leistung möglich. Sehe da kein Problem, einem Schüler dies auch genauso zu erklären.

  • In Bayern hört die pädagogische Freiheit recht schnell auf.
    Man darf zwar z.B. bei einem errechneten Schnitt von 2,51 ins Zeugnis die Note 2 geben, eine 2,61 kann aber niemals eine 2 werden. In der Oberstufe 1 Punkt aus pädagogischen Gründen auf 0 Punkte hinabzusetzen, geht also nicht. Genausowenig, wie irgendwelche Ausrutscher in Proben nicht zu gewichten.


    Ich empfinde das als gerecht. Diese ganze pädagogische Freiheit birgt halt auch immer die Gefahr, dass Lehrer gewisse Schüler besonders hart bzw. besonders wohlwollend benoten.

  • Dann benotet der bayrische Lehrer eben durch die Hintertür wohlwollend: er rechnet zwar akkurat den Schnitt aus, aber die einzelnen mündlichen Noten sind ja doch eher willkürlich, so etwas kann man nicht ausrechnen. Selbst mit Melde-Strichliste nicht. Es geht ja auch noch um Qualität.

  • Das Bildungssystem ist einfach zu weich in Niedersachsen.


    Im Studium hatte ich in den sprachvorlesungen eine Teilnahmepflicht. Wenn ich dann wichtigeres zu tun hatte dann gab es keinen Schein. Regel ist Regel und das ist okay so.


    Deswegen ist die Generation so bequem...

  • Mit der Aussage über "die Generation" habe ich ein kleines Problem, da sie alle über einen Kamm schert. Man erinnere sich an Sokrates: "Die Jugend liebt heutzutage den Luxus. Sie hat schlechte Manieren, verachtet die Autorität, hat keinen Respekt vor den älteren Leuten und schwatzt, wo sie arbeiten sollte. Die jungen Leute stehen nicht mehr auf, wenn Ältere das Zimmer betreten. Sie widersprechen ihren Eltern, schwadronieren in der Gesellschaft, verschlingen bei Tisch die Süßspeisen, legen die Beine übereinander und tyrannisieren ihre Lehrer."

  • Im Studium hatte ich in den sprachvorlesungen eine Teilnahmepflicht. Wenn ich dann wichtigeres zu tun hatte dann gab es keinen Schein.

    du verwechselst da was. Natürlich hat der Junge Schulpflicht. Die Note spiegelt aber das wieder, was er bisher an Wissen gezeigt hat. Das wär nunmal ein Punkt im Schnitt.


    Angenommen er hätte in dieser Klausur 15 Punkte gehabt. Würdest du ihm auch 0 Punkte erteilen, weil er so oft fehlte? Das geht nicht.


    Die unentschuldigten Fehltage im Zeugnis samt 5en sind eh "Strafe" genug... wenn kein Wunder geschieht kriegt der die Kurve sowieso nicht :(

  • Mit der Aussage über "die Generation" habe ich ein kleines Problem, da sie alle über einen Kamm schert. Man erinnere sich an Sokrates:

    Das Zitat stammt nicht von Sokrates ;)



    Natürlich hat der Junge Schulpflicht.

    Ich nehme an, es handelt sich hier nicht um "Schulpflicht" sondern um "Unterrichtspflicht". So und so sollte es verschiedene disziplinarische Massnahmen gegen ein Nichteinhalten der Unterrichtspflicht geben, die dem entsprechendem Schulgesetz zu entnehmen sind. Willkürlich über Noten zu sanktionieren halte ich für reichlich unprofessionell und offenbar (zum Glück!) ist es mit dem Schulgesetz NDS auch nicht vereinbar.

    Wozu gibt es dann noch die Teilnahmepflicht???


    Begabte Schüler bräuchten nur die Themen und dann zu den Klassenarbeiten in die Schule kommen ...

    Es gibt in der Tat Schulmodelle die solche Vereinbarungen zulassen und ich persönlich bin demgegenüber sehr positiv eingestellt.

  • In Bayern hört die pädagogische Freiheit recht schnell auf.
    Man darf zwar z.B. bei einem errechneten Schnitt von 2,51 ins Zeugnis die Note 2 geben, eine 2,61 kann aber niemals eine 2 werden. In der Oberstufe 1 Punkt aus pädagogischen Gründen auf 0 Punkte hinabzusetzen, geht also nicht. Genausowenig, wie irgendwelche Ausrutscher in Proben nicht zu gewichten.


    Ich empfinde das als gerecht. Diese ganze pädagogische Freiheit birgt halt auch immer die Gefahr, dass Lehrer gewisse Schüler besonders hart bzw. besonders wohlwollend benoten.

    Hast du dazu eine Quelle? Das würde mich nämlich ehrlich wundern, wenn man bedenkt, dass ein arithmetisches Mittel bei Noten als ordinal skalierte Daten ohnehin nicht gebildet werden kann. Das hängt damit zusammen, dass Noten zwar anzuordnen sind, aber keine Abstände zwischen diesen quantifizierbar sind. Die oft verwendetet (aber falsche!) Mittelwertbildung ist insofern wenig aussagekräftig, sodass man sich insbesondere nicht an Unterschieden von 0,1 aufhängen muss. Und genau dieser mathematische Hintergrund ist mit "pädagogischer Freiheit" gemeint. Was natürlich nicht geht, ist aus nur 2en am Ende eine 4 auf dem Zeugnis zu machen ;)


    Im vorliegenden Fall würde ich die Entscheidung tatsächlich am Wortlaut der Noten festmachen (die Ziffern sind nur Kurzformen der Worte, keine Zahlen als Rechengrößen!). Sind bei dem Schüler Grundkenntnisse vorhanden und die Mängel in absehbarer Zeit behebbar (Note 5) oder sind selbst Grundkenntnisse derart lückenhaft, dass die Mängel nicht in absehbarer Zeit behebbar sind (Note 6)? Das wird man als Lehrkraft mit Blick auf die bisher erbrachten Leistungen ganz gut einschätzen und nötigenfalls begründen können.



    du verwechselst da was. Natürlich hat der Junge Schulpflicht. Die Note spiegelt aber das wieder, was er bisher an Wissen gezeigt hat. Das wär nunmal ein Punkt im Schnitt.
    Angenommen er hätte in dieser Klausur 15 Punkte gehabt. Würdest du ihm auch 0 Punkte erteilen, weil er so oft fehlte? Das geht nicht.


    Die unentschuldigten Fehltage im Zeugnis samt 5en sind eh "Strafe" genug... wenn kein Wunder geschieht kriegt der die Kurve sowieso nicht :(

    Ähm doch, genau das geht. §7 Absatz (4) der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen (-> Bundesland des Threaderstellers) sagt aus, dass bei fehlender Möglichkeit der Leistungsbewertung aufgrund zu häufiger Fehlzeiten die Leistungen als ungenügend (bei vom Schüler zu vertretenden Gründen) oder als nicht erteilt (bei nicht selbst zu vertretenden Gründen) zu werten ist...was im Kurssystem de facto auf das gleiche Ergebnis hinausläuft. Die hier konstruierte weitgehende Nichtteilnahme am Unterricht bei Teilnahme an der Klausur (seien wir ehrlich...15P ist reichlich unrealistisch dann, wenn wir an die typischen Fälle denken), rechtfertigt durchaus die Unmöglichkeit der Leistungsbewertung des entsprechenden Kurshalbjahres.


    @Profe Aus pragmatischen Gründen würde ich persönlich wahrscheinlich auch 01 Punkt erteilen. Anders sieht das bei erheblichen unentschuldigten Fehlzeiten (--> 0 Punkte) oder bei erheblichen entschuldigten Fehlzeiten (--> Nichtbewertung des Kurshalbjahres) aus. Suche dazu aber unbedingt Rücksprache mit TutorIn und OberstufenkoordinatorIn.

  • Das Bildungssystem ist einfach zu weich in Niedersachsen.


    Im Studium hatte ich in den sprachvorlesungen eine Teilnahmepflicht. Wenn ich dann wichtigeres zu tun hatte dann gab es keinen Schein. Regel ist Regel und das ist okay so.

    Und das war meiner Meinung nach (ich habe noch einen Magister alten Stils vor dem Bologna-Prozess gemacht) einer der größten Fehler überhaupt in der Hochschulreform. Die gängelnde Verschulung der akademischen Bildung. Da kommt nämlich so eine Einstellung bei raus, dass die unterhinterfragte Regel wichtiger ist als der Bildungserwerb im Sinne des Prozesses der zwischen den Ohren des Studenten stattfindet.


    Aber das ist hier off-topic. Naja, vielleicht doch nicht so ganz.

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