Hallo,
ich habe mal wieder folgendes Problem und hinterfrage tatsächlich das Schulgesetz ...:
Es geht um die Zeugnisnote eines Schülers im Sprachunterricht Klasse 12:
Der junje Mann kam im ersten Teil unregelmäßig (unentschuldigt), hat aber die ertse Klausur noch 5 Punkte geschrieben ... Seitdem nur unentschuldigtes Fehlen.
In der zweiten Klausur war er anwesend, hat aber nur 00 Punkte geschrieben.
Seit dieser Klausur 9 mal hintereinander (4 Stunden pro Woche, also insg. 36 Stunden) unentschuldigt gefehlt ... Keine Entschuldigungen. Hat auf einen Schulbrief nicht reagiert ...
Durch seine schriftliche Note kommt er auf 1,25 Punkte (05 und 00 Punkte schriftlich, 00 und 00 mündlich)
Ist dieser 01 Punkt gerechtfertigt ... Eigentlich würde ich aus Pronzip 00 vergeben wollen, weil es mir für die Schüler leidtut, die von mir verdonnert wurden ständig etwas für diesen Punkt zu tun)
Wie seht ihr sowas???
VG
Profe