Teilbereiche Deutsch Neu

  • So, nun habe ich mich selbst auf die Suche gemacht.


    In der Grundschulverordnung steht nichts zu Kombiarbeiten.


    https://www.schulgesetz-berlin…lernerfolgskontrollen.php


    Es ist schon ein bisschen unfair, zu schreiben, man solle halt in die Ausführungsbestimmungen schauen, diese aber nicht verfügbar zu machen, damit man reinschauen kann. Hier finde ich alles Mögliche, aber keine Ausführungsbestimmung zu Klassenarbeiten, geschweige denn zu Kombiarbeiten.


    https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/rechtsvorschriften/


    Aha, nun habe ich aber was gefunden. Ich finde, das besagt das Gefragte: Eine "integrative Klassenarbeit" (Kombi-Arbeit) beinhaltet z.B. 2 verschiedene Kompetenzbereiche. Jeder bekommt eine eigene Note. Wenn jede dieser Noten wie eine Testnote gewertet wird, ist es ja keine Klassenarbeit. Wenn jede dieser Noten als Klassenarbeitsnote gewertet wird, dann ist es so, wie ich geschrieben habe: Man schreibt 1 Kombiarbeit und deckt damit 2 Klassenarbeiten in Deutsch ab (also die Hälfte, wenn man 4 schreiben muss). Das können die in Mathe nicht machen (oder?) und jeder Bereich kann doch dann nur den Umfang eines Tests gehabt haben.


    So macht man es ja auch an der Schule meiner Bekannten.


    (im Fachbrief Deutsch Grundschule gefunden)


    @Lehramtsstudent, nein, das war nicht meine Frage. Aber nun habe ich es ja klar. Danke.

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

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