Abiturkurse nur mit 50% angerechnet. Vorgehen?

  • An meiner Schule werden Abiturkurse (Kurse der Q2) nur mit 50% der Stunden angerechnet. Hat man also z.B. einen dreistündigen Kurs, wird er nur mit 1,5 Stunden im Stundenkonto geführt. Begründung: Die Schüler sind in der Q2-2 ja weg, man gibt also nur ca. 50% der Stunden. Dass das nicht rechtsmäßig ist, verkündet ein Plakat der Philologen im Lehrerzimmer. Als ich den Lehrerrat darauf ansprach, wie es sein kann, dass das trotzdem so praktiziert wird, sagten diese nur "das war schon immer so, darauf hat man sich irgendwann mal geeinigt." Das sei also kein Thema mehr, die Diskussion sei schon geführt worden, eben mit dem Ergebnis wie es heute ist. Dieses "irgendwann" lag definitiv vor meiner Zeit an der Schule und ich bin mit der Praxis nicht einverstanden, zumal wir die Stunden, nachdem die Kurse weg sind, nicht frei haben, sondern diese als Vertretungsreserve im Lehrerzimmer abzusitzen haben. Ich bin also in den Stunden trotzdem in der Schule, bekomme sie aber in keiner Weise mehr angerechnet.
    Eine ebenfalls unzufriedene Kollegin (nicht Lehrerrat) hat unsere Schulleitung kürzlich darauf hingewiesen, dass das Verfahren bei uns nicht rechtmäßig sei, die Schulleitung ist aber nicht darauf eingegangen.


    An wen kann ich mich nun wenden? Ist direkt der Hauptpersonalrat meiner Gewerkschaft der Ansprechpartner? Falls ja, wie läuft das dann? Wendet sich der Personalrat dann an meine Schulleitung? Falls ja, kann ich dabei anonym bleiben? - meine Probezeit ist nämlich noch nicht zu ende und ich möchte meine Lebenszeitverbeamtung nicht gefährden.


    Für Hinweise zum weiteren Vorgehen wäre ich sehr dankbar!

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

  • Ich vermute, dass du hier sehr bald Antworten von denjenigen bekommen wirst, die in Personalräten tätig sind.


    Spontan: Das alles einfach mal in die nächste Lehrerkonferenz einbringen, Informationen über die Rechtsgrundlage erbitten. Die wird es nicht geben, dann ggf. schriftlich um Behebung des Missstandes bitten.


    Schon erstaunlich, was in manchen Schulen so läuft. Beschlüsse sind ja nicht erstens nicht zwangsläufig für die Ewigkeit gedacht und zweitens kann eine LK sich nicht über geltendes Recht stellen.

  • Ich kann gar nicht in Worte fassen, was für eine unglaubliche Sauerei dieses "Vorgehen" ist. Ich hoffe, dass sich da bald eine Lösung findet.


    Selbst wenn, die 50%-Regelung passt doch gar nicht, die Schüler sind doch nicht bereits ab dem 1.2. weg, sondern erst vor Ostern? Und die Korrekturen und Vorbereitung und Durchführung der mündlichen Prüfungen zählen nichts? Und dann die Zeit auch noch als Vertretungsreserve absitzen?


    Wirklich extrem miese Sache.

  • Aus dem GEW Infobrief:


    "Es an vielen Schulen üblich, dass Lehrkräfte, die im Abiturkursohne Abiturbeteiligung (Sport, Geschichte- und Sowi-Zusatzkurs)unterrichteten, im 2. Halbjahr nur mit der Hälfte der erteiltenUnterrichtsstunden im Plan standen. Dadurch vermieden sie einestark erhöhte Vertretungstätigkeit nach dem Wegfall derUnterrichtsstunden. Diese Regelung ist nach einem Erlass desMSW vom 16.01.2017 nicht mehr zulässig. Diese Tatsache wurdeden Schulleitungen durch die Bezirksregierung (Dezernat 47)mitgeteilt."

  • Hat man also z.B. einen dreistündigen Kurs, wird er nur mit 1,5 Stunden im Stundenkonto geführt. Begründung: Die Schüler sind in der Q2-2 ja weg, man gibt also nur ca. 50% der Stunden.

    Gegenbegründung: Wenn ich in der ersten Hälfte des Halbjahres unterrichte, sind das 100% Unterricht. Dann erkranke ich leider längerfristig. Habe also bis dahin 100% unterrichtet, das "Abbummeln" mit Wegfall des 3-stündigen Kurses kann ich aber nicht mehr durchführen, habe also tatsächlich zu viel unterrichtet. Wer denkt an der Stelle an die Gutschrift der Stunden? Und werden diese, sollte ich dauerhaft ausfallen, als Überstunden ausbezahlt?

  • Diese Regelung ist nach einem Erlass desMSW vom 16.01.2017 nicht mehr zulässig. Diese Tatsache wurdeden Schulleitungen durch die Bezirksregierung (Dezernat 47)mitgeteilt."

    Damit ist das mit veränderter Rechtslage offensichtlich wieder auf der Lehrerkonferenz zu verhandeln, da der vergangene Beschluss nunmehr rechtswidrig ist. Ich würde mir als Kollege trotzdem mal den Beschluss im entsprechenden Protokoll zeigen lassen, denn es passiert oft genug, dass scheinbar "schon immer so praktizierte" Verfahren niemals richtig beschlossen worden sind...

  • An wen kann ich mich nun wenden? Ist direkt der Hauptpersonalrat meiner Gewerkschaft der Ansprechpartner? Falls ja, wie läuft das dann? Wendet sich der Personalrat dann an meine Schulleitung? Falls ja, kann ich dabei anonym bleiben? - meine Probezeit ist nämlich noch nicht zu ende und ich möchte meine Lebenszeitverbeamtung nicht gefährden.

    Ich bin nicht (mehr) aus NRW, deshalb kann ich keine ganz klaren Aussagen über Strukturen machen.
    Anonym bleiben könntest du, wenn du den Lehrerrart dazu bringen könntest, sich der Sache anzunehmen. Dann müsste der das im Monatsgespräch mit der SL (inkl. Gesetzestexte) auf den Tisch bringen bzw. ggf. in der Konferenz einen entsprechenden Antrag stellen, der dann hoffentlich vom Kollegium angenommen wird. Im Zweifelsfall könnte man auch den GK mit einer PV vorbereiten, um den Kollegen deutlich zu machen, wie sie hier seit Jahren vera****t werden. Falls sich die SL dann immer noch weigert, sich gesetzeskonform zu verhalten, müsste der Lehrerrat eine dienstliche Beschwerde über das Vorgehen beim Schulamt einreichen.


    Falls sich der Lehrerrat dem aber verweigert, muss es ein einzelner Kollege machen - du oder eben ein anderer: Also Antrag in der GK, bei Verweigerung Dienstaufsichtsbeschwerde am Schulamt. Selbst falls der Antrag von der Konferenz abgelehnt würde, könnte man sich immer noch am Schulamt beschweren, da Konferenzbeschlüsse geltendes Recht nicht aushebeln können, wie oben schon jemand angemerkt hat.


    In jedem Fall würde ich so eine Sauerei keinen Tag lang mitmachen, ohne massiv auf die Barrikaden zu gehen. Und einen Lehrerrat, der bei so etwas nicht sofort rot sieht, sondern nur mit den Schultern zuckt, muss man schnellstmöglichst abwählen.

  • Grundsätzliche Frage: Ist die Lehrerkonferenz befugt, die Arbeitszeit von Kollegen zu entscheiden? Könnte sie also im umgekehrten Schluss auch einfach sagen, dass z.B. die Kollegen, die einen Deutsch LK unterrichten, statt fünf Stunden sechs Stunden auf ihre Unterrichtsverpflichtung erhalten?


    Weiter gedacht: Könnte ich mir zusammen mit zwei großen Fachschaften und einfacher Mehrheit in der Lehrerkonferenz einen Antrag einreichen, dass z.B. Mathe, Deutsch und Englisch doppelt so hoch angerechnet wird wie beispielsweise Sowi?

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann gar nicht in Worte fassen, was für eine unglaubliche Sauerei dieses "Vorgehen" ist. Ich hoffe, dass sich da bald eine Lösung findet.


    Selbst wenn, die 50%-Regelung passt doch gar nicht, die Schüler sind doch nicht bereits ab dem 1.2. weg, sondern erst vor Ostern? Und die Korrekturen und Vorbereitung und Durchführung der mündlichen Prüfungen zählen nichts? Und dann die Zeit auch noch als Vertretungsreserve absitzen?


    Wirklich extrem miese Sache.

    Korrekturen und die Abnahme von Prüfungen werden gemäß ADO als "Normaufwand" pauschal abgegolten. Das kann somit nicht als Argument für eine Deputatsreduktion herhalten.
    De facto fallen gar nicht so viele Stunden zwischen Ostern und Sommer aus, als dass alle durch den Wegfall der Q2 freigesetzten KollegInnen dies eins zu eins vertreten müssen.
    Sie müssen sich halt "nur" im Zeitraum ihrer ursprünglichen Q2 Stunden zur Verfügung halten.

  • Du hast natürlich recht bezüglich der Prüfungen. Aber wie gesagt, Ostern bis Sommerferien sind ja keinesfalls 50%der Stunden. Das ist das schwerwiegendere Argument.

  • Entscheidend dürfte sein, dass in §13 Absatz 4 der Allgemeinen Dienstordnung (...) an öffentlichen Schulen explizit steht, "dass stundenplanmäßiger Unterricht, der (....) durch Abschlussprüfungen (z.B. Abiturprüfung) vorzeitig endet, insbesondere für Vertretungszwecke verwendet werden soll." Daraus lässt sich bereits folgern, dass dieser selbstverständlich voll anzurechnen ist, aber auch, dass eine Art Bereitschaftsdienst in diesen Zeiten auferlegt werden kann.

  • Schriftlich remonstrieren. Begründung: Rechtsgrundlage fehlt. In der Zwischenzeit den Rechtsschutz der Gewerkschaft erbitten. Du bist doch organisiert?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    • Offizieller Beitrag

    Vertretungsreserve ist wie gesagt OK. Nur die lediglich 50% Anrechnung im Deputat ist definitiv nicht OK, weil so ja "doppelt" gerechnet wird seitens der Schulleitung.
    Auf rechtliche Missstände hinzuweisen kann und darf niemals ein Grund für die Verweigerung der Lebenszeitverbeamtung sein - wieso auch.
    Jede halbwegs vernünftig arbeitende Schulleitung würde sich das hoffentlich gut überlegen, wegen eines klaren Verstoßes gegen die ADO hier einem Probezeitler an den Karren zu fahren.


    Solange jedoch Lehrerrat und Kollegium dahinterstehen, macht man sich natürlich ggf. unter den KollegInnen unbeliebt.

  • Danke schon jetzt für die vielen Antworten.


    Selbstverständlich habt ihr Recht damit, dass dieses Vorgehen (LK-Beschlüsse werden umgesetzt obwohl sie gegen geltendes Recht verstoßen) so nicht geht, und auch dass der Lehrerrat hier eigentlich einschreiten müsste. Gleiches gilt für die Feststellung, dass wegen einer Beschwerde die Lebenszeitverbeamtung nicht gefährdet werden sollte. Leider muss ich zu den ersten beiden Fällen sagen: "Ist bei uns leider so", und beim dritten fürchte ich ebenfalls dies sagen zu müssen und möchte es (was hoffentlich halbwegs verständlich ist) nicht drauf ankommen lassen.


    Für dieses Schuljahr ist der Zug so ziemlich abgefahren, wir haben nur noch 4 Wochen Schule, da wird sich nicht mehr viel bewegen. Wenn (zu lesen als: sobald) ich aber im nächsten Schuljahr wieder so eine verkorkste Stundenabrechnung vorgelegt bekomme, werde ich mit dem Gesetzestext nochmal zum Lehrerrat gehen und bitten, das im Monatsgespräch mit der Schulleitung anzusprechen. Sollte da nichts passieren... tja, ich weiß auch nicht. Wie gesagt, wegen meiner noch ausstehenden Lebenszeitverbeamtung möchte ich den Zorn der SL eigentlich (noch) nicht auf mich ziehen. Daher hatte ich ja gehofft, dass ihr eine Idee habt, wie ich der SL auf die Finger klopfen lassen kann, ohne dass mein Name auf dem Schlagstock steht. Es ist soooo frustrierend, diese Stunden im LZ abzusitzen (oder eben irgendwo zu vertreten) wenn man weiß, dass man _nichts_ dafür bekommt!!


    Achja, ich bin gewerkschaftlich organisiert - momentan noch in der GEW, ab Oktober bei den Philologen. Ein Gerichtsverfahren möchte ich deswegen aber eigentlich nicht führen. Daher will ich hoffen, dass ich da keinen Rechtsschutz brauchen werde um zu meinem (unserem) Recht zu kommen.

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

    Einmal editiert, zuletzt von Midnatsol ()

  • Lebenszeitverbeamtung nicht gefährdet werden sollte. Leider muss ich zu den ersten beiden Fällen sagen: "Ist bei uns leider so", und beim dritten fürchte ich ebenfalls dies sagen zu müssen und möchte es (was hoffentlich halbwegs verständlich ist) nicht drauf ankommen lassen.

    Ja, mei, dann wartest halt ab, bis du die Lebenszeit hast und machst dann ein Fass auf. Da du immer noch ein ganzes Arbeitsleben vor dir hast, lohnt sich das auch noch.


    Aber nur so, sich beschweren bzw. nachfragen, ist natürlich kein Grund für ein Gutachten, nach dem du dich nicht bewährt hättest. Da müsste dein Chef sich schon 'was ausdenken, um dir einen 'reinzuwürgen. Das traust du ihm zu? Überlege dir gut, ob du denn Rest deines Arbeitsleben in dem Laden verbringen möchtest.



    Solange jedoch Lehrerrat und Kollegium dahinterstehen, macht man sich natürlich ggf. unter den KollegInnen unbeliebt.

    Darauf sch***** ich regelmäßig. Wenn es eigene Belastungsgrenzen geht (und damit um meine Gesundheit), bin ich wenig kompromissbereit. Die anderen können ja freiwillig mehr arbeiten oder sich ihre Stunden in Prüfungsklassen nur zu einem Viertel anrechnen lassen, wenn ihnen das Spaß macht. Die können im Winter uch barfuß 'rumlaufen, aber sie sollen mich in Ruhe lassen.


    Abgesehen davon kenne ich das Phänomen, dass niemand etwas sagen möchte. Wenn dann hinerther etwas anders geregelt wird, sind manche doch froh und sprechen einen darauf an (gerne, wenn niemand zuhört). Bei der nächsten Diskussion auf der Lehrerkonferenz steht man aber wieder alleien da. Habe ich schon gesagt, dass ich darauf sch****, ob ich bei solcherlei Leuten unbeliebt bin?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Für dieses Schuljahr ist der Zug so ziemlich abgefahren, wir haben nur noch 4 Wochen Schule, da wird sich nicht mehr viel bewegen.


    Warum? Rückwirkend natürlich. Was dachtest du denn?


    Ansonsten: Mein Eindruck ist, dass du den Konflikt scheust und keine Ratschläge annehmen willst. Ist mir schleierhaft, warum du dann in deinem Eingangsposting nach Rat fragst, was du machen kannst.


    Und wie bereits erwähnt: Die Lebenszeitverbeamtung wird dadurch nicht ansatzweise gefährdet.

Werbung