Fürs Überstundenkonto dürfen die nicht abgenommenen Unterrichtsstunden nicht abgezogen werden.
Aus dem GEW Infobrief:
"Es an vielen Schulen üblich, dass Lehrkräfte, die im Abiturkursohne Abiturbeteiligung (Sport, Geschichte- und Sowi-Zusatzkurs)unterrichteten, im 2. Halbjahr nur mit der Hälfte der erteiltenUnterrichtsstunden im Plan standen. Dadurch vermieden sie einestark erhöhte Vertretungstätigkeit nach dem Wegfall derUnterrichtsstunden. Diese Regelung ist nach einem Erlass desMSW vom 16.01.2017 nicht mehr zulässig. Diese Tatsache wurdeden Schulleitungen durch die Bezirksregierung (Dezernat 47)mitgeteilt."
Für die Überstundenabrechnung zwecks Auszahlung werden sie hingegen schon in Abzug gebracht. vgl. BASS 21-22 Nr. 21, 5.2
--> https://www.phv-nw.de/system/f…uldienst_bass-1-12-14.pdf
Außerdem muß ich die auszuzahlenden Unterrichtstunden noch selber abrechnen und dabei die Ausfallstunden etc. selber vorher abziehen, wie es aus der obigen BASS, Kapitel 7 hervorgeht:
"Für die Zahlbarmachung der Mehrarbeitsvergütung bedarf es jedoch der
Mitwirkung der anspruchsberechtigten Lehrkraft, die den Nachweis über
geleistete Mehrarbeit (Soll-Ist-Vergleich) zur Ermittlung der Höhe der zu
zahlenden Vergütung erstellen muss."
Hast Du so eine Abrechnung für ein ganzes Schuljahr oder auch nur ein Halbjahr mal gemacht? Da reicht es nämlich nicht aus einfach den Stundenplan zu nehmen und die Soll-Stunden zu vergleichen. Man muß auch wirklich jede Stunde abrechnen (also die IST-Stunden) inkl. der normalen Pflichtstunden, die man dabei noch in Abzug bringen muß. Darf ich die Zeit, die diese Abrechnung erfordert auch als Überstunden abrechnen? Spare ich Überstunden auf dem Überstundenkonto an, muß die Schule die Abrechnung machen.