Hallo zusammen,
ich unterrichte in Baden-Württemberg an einem Gymnasium. Vorweg sei gesagt, dass es in Baden-Württemberg z.B. das "Nachsitzen" als offizielle Erziehungsmaßnahme noch gibt. Es dient also nicht nur dem Nachholen von versäumtem Stoff sondern darf auch als Erziehungsmittel eingesetzt werden. Auch sind Strafarbeiten nicht explizit verboten. [...]
Bei uns gibt es das "Nacharbeiten". Das ist dann ein wenig was anderes als "Nachsitzen". Ich glaube, einfach nachsitzen lassen, geht nicht. Nacharbeiten bedeutet, dass der Schüler z.B. durch Störungen oder Verspätungen versäumten Unterrichtsstoff nacharbeitet. Er bekommt also sinnvolle Aufgaben. Ich habe aber keinen Überblick, wie oft das angewendet wird, ich selbst wende es selten an. Aber ich finde es voll in Ordnung. Mir ist nur der Aufwand zu groß. Man muss die Eltern vorher informieren und jemanden finden, wo der Schüler dann beaufsichtigt wird (wenn ich zu der Zeit keinen Unterricht habe).