"Klassische" Strafarbeiten

  • Hallo zusammen,


    ich unterrichte in Baden-Württemberg an einem Gymnasium. Vorweg sei gesagt, dass es in Baden-Württemberg z.B. das "Nachsitzen" als offizielle Erziehungsmaßnahme noch gibt. Es dient also nicht nur dem Nachholen von versäumtem Stoff sondern darf auch als Erziehungsmittel eingesetzt werden. Auch sind Strafarbeiten nicht explizit verboten. [...]


    Bei uns gibt es das "Nacharbeiten". Das ist dann ein wenig was anderes als "Nachsitzen". Ich glaube, einfach nachsitzen lassen, geht nicht. Nacharbeiten bedeutet, dass der Schüler z.B. durch Störungen oder Verspätungen versäumten Unterrichtsstoff nacharbeitet. Er bekommt also sinnvolle Aufgaben. Ich habe aber keinen Überblick, wie oft das angewendet wird, ich selbst wende es selten an. Aber ich finde es voll in Ordnung. Mir ist nur der Aufwand zu groß. Man muss die Eltern vorher informieren und jemanden finden, wo der Schüler dann beaufsichtigt wird (wenn ich zu der Zeit keinen Unterricht habe).

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • wäre das in Deutschland rechtlich erlaubt?


    Also wenn jemand z.B. im Unterricht stört, finde ich das auch nicht unbedingt zielführend. Grundsätzlich geht das aber:





    Zitat

    (2) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen. Bei wiederholtem Fehlverhalten soll eine schriftliche Information der Eltern erfolgen, damit die erzieherische Einwirkung der Schule vom Elternhaus unterstützt werden kann. Bei besonders häufigem Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers oder gemeinschaftlichem Fehlverhalten der Klasse oder Lerngruppe soll den Ursachen für das Fehlverhalten in besonderer Weise nachgegangen werden.


    Das wären hier z.B. die Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung und/oder Beauftragung von Aufgaben, das Fehlverhalten zu verdeutlichen. Die Tat sollte natürlich irgendwas mit Müll/Verunreinigung usw. zu tun haben.

  • Aber ich finde es voll in Ordnung. Mir ist nur der Aufwand zu groß. Man muss die Eltern vorher informieren und jemanden finden, wo der Schüler dann beaufsichtigt wird (wenn ich zu der Zeit keinen Unterricht habe).

    Bei uns gibt es sowas bei den Vollzeitschülern öfters. Die Eltern werden da nicht von uns informiert. So lange die Schüler nicht am gleichen Tag des Vergehens nacharbeiten müssen sondern erst am Folgetag, haben sie ja selber die Möglichkeit ihre Eltern, ihre Freundin oder sonstwen zu informieren.


    Diese Nacharbeit findet dann üblicherweise auch bei den Kollegen statt, die in der Abendschule unterrichten. Dieses "abends um 18 Uhr wieder zur Schule kommen" ist dabei für die Schüler nerviger als der ganze Rest. :zungeraus:

  • Bei uns gibt es sowas bei den Vollzeitschülern öfters. Die Eltern werden da nicht von uns informiert. So lange die Schüler nicht am gleichen Tag des Vergehens nacharbeiten müssen sondern erst am Folgetag, haben sie ja selber die Möglichkeit ihre Eltern, ihre Freundin oder sonstwen zu informieren.
    Diese Nacharbeit findet dann üblicherweise auch bei den Kollegen statt, die in der Abendschule unterrichten. Dieses "abends um 18 Uhr wieder zur Schule kommen" ist dabei für die Schüler nerviger als der ganze Rest. :zungeraus:


    Das fände ich gut, aber bei uns ist es vorgeschrieben, dass Eltern informiert werden müssen.


    Ich kann natürlich auch verstehen, dass sie wissen wollen, wo ihr Kind ist, wenn es nicht wie immer zu einer bestimmten Zeit nach Hause kommt. Ich fände daher gut, wenn es so wäre, dass man Kinder, die etwas nacharbeiten müssen, im Sekretariat melden muss und wenn Eltern also wissen wollen, wo ihr Kind bleibt, dann können sie dort anrufen und Auskunft erhalten. Dennoch sollten sie wohl die Möglichkeit haben, zu Hause Bescheid zu sagen bzw. den Eintrag des Lehrers vorzuzeigen, dass sie "morgen" 1 Stunde später kommen.


    (Natürlich brauchen Schulen dafür mindestens eine Vollzeitsekretärin. Die gibt es ja anscheinend auch nicht überall, womit sich der Kreis schließt beim Thema Entlastungen ...)

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • Ich kann natürlich auch verstehen, dass sie wissen wollen, wo ihr Kind ist, wenn es nicht wie immer zu einer bestimmten Zeit nach Hause kommt.

    Darum muß man ja auch die Eltern informieren, wenn das Kind noch am gleichen Tag länger in der Schule bleibt. Da könnte es sonst ja passieren, das beunruhigte Eltern die Rettungskette starten, eine Vermißtenanzeige erstatten oder sonstwas.
    Aber für den Folgetag können die Kinder ja die Eltern selber informieren. Wir haben für sowas schon fertige Formulare. Da mußt nur noch den Namen des Schülers und die Nacharbeitszeiten eintragen und es ihm dann als Info an die Eltern mitgeben. Die Infos bzw. Belehrung stehen auf der Rückseite. Auf der Vorderseite sind meine Eintragungen. Die Vorderseite kopiere ich dann noch 2x, gebe eine Version in den Postkorb fürs Sekretariat und die Schülerakte und hefte die andere Version selber im Klassenordner ab.

  • Darum muß man ja auch die Eltern informieren, wenn das Kind noch am gleichen Tag länger in der Schule bleibt. Da könnte es sonst ja passieren, das beunruhigte Eltern die Rettungskette starten, eine Vermißtenanzeige erstatten oder sonstwas.Aber für den Folgetag können die Kinder ja die Eltern selber informieren. Wir haben für sowas schon fertige Formulare. Da mußt nur noch den Namen des Schülers und die Nacharbeitszeiten eintragen und es ihm dann als Info an die Eltern mitgeben. Die Infos bzw. Belehrung stehen auf der Rückseite. Auf der Vorderseite sind meine Eintragungen. Die Vorderseite kopiere ich dann noch 2x, gebe eine Version in den Postkorb fürs Sekretariat und die Schülerakte und hefte die andere Version selber im Klassenordner ab.


    Super! :top: Gute Idee. Muss man nur schauen, für welche Altersgruppen sich das eignet. Ich meine, du arbeitest mit Älteren?

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • @sofawolf: Ja,
    ich habe als Berufsschulpauker die Schüler im Alter von 16+ bei mir.


    Da ich auch in der Abendschule unterrichte, bin ich dann der, bei dem die Delinquenten meiner Kollegen hinten ihre Nacharbeit durchführen dürfen.


    Und ja, wenn die dann noch von den Abendschülern noch einen Spruch reingedrückt bekommen, wirkt das mehr als alles, was wir sagen. 8)

  • Bei uns ist es soweit ich weiß nicht offiziell erlaubt, es muss dann "Nacharbeit" heißen. Inhaltlich ist aber in der Praxis dennoch alles anzutreffen, vom Abschreiben in der Grundschule (ich mache es auch noch bei den kleinen 5. Klässlern, weil die das eben von der Grundschule kennen und wissen, warum sie abschreiben müssen und es entsprechend auch noch den gewünschten Effekt hat bei den meisten) bis zum Reflektieren über Fehlverhalten oder eben Stoff nacharbeiten.
    Stoff nacharbeiten lasse ich nur, wenn es Sinn macht, also wenn ich weiß, dass Schüler X in der Stunde gar nichts gemacht hat z.B.
    Meine 9. Klässler finden es sogar gut, Seiten aus dem Lehrbuch abzuschreiben, sagen sie, aber ich hab das einmal probiert mit Text abschreiben und der Effekt ist, dass sich dann geweigert wird oder sie es nicht machen. Dann hat es keinen Sinn, sie sollen ja was draus lernen und ihr Verhalten ändern. Also wer ständig stört, geht dann eben in den Trainingsraum (stört die anderen nicht mehr, bewegt sich in Richtung Ordnungsmaßnahme bei wiederholtem Trainingsraum) oder die Eltern werden angerufen (finden manche nicht gut ;)) oder man muss halt Nachsitzen und da wirklich über sein Verhalten nachdenken (schriftlich ;)) oder Arbeitsblätter fertig bearbeiten, die im Unterricht nicht gemacht wurden, weil man lieber gequatscht hat. Außerdem benote ich eine Stunde, wo nur gestört und nicht gearbeitet wird mit 5 oder 6 für die "sonstige Mitarbeit", je nachdem wieviel noch gearbeitet wurde.

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