Frage: Zeugnisbemerkungen bei Langzeiterkrankung einer Lehrkraft

  • Hallo allerseitigst,


    bin auf der Suche nach Schwarmwissen und Hinweisen:


    Unsere Reli-Lehrerin war das komplette zweite Halbjahr erkrankt.
    Gestern in der Notenkonferenz hieß es, wir müssten die Texte aus dem ersten Halbjahr verwenden.


    Dagegen sträubt sich bei mir (und bei Kolleginnen) gerade alles und ich frage mich, ob man nicht einfach 'nen Strich machen könnte, wie bei SchülerInnen, die nicht am Reli-Unterricht Teil genommen haben. Bevor ich mich aber auf der Zielgeraden (Versetzung ist durch 8) ) mal wieder mit der Schulleitung anlege, würde ich mich gerne informieren, ob es dazu Regelungen gibt.


    Bundesland ist Hessen, Förderschule Lernen/KME - hier erhalten die SchülerInnen bis einschließlich der 4. Klasse Verbalzeugnisse.
    In der VOGSV (Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses) konnte ich bislang nichts Hilfreiches finden.


    Vielleicht weiß jemand mehr?


    Vielen Dank schon mal!
    Nanny*Zeugnisstress*Ogg

    ~ Wenn ihr mich sucht, ihr findet mich im Zwiespalt. ~

  • Ich kann nicht mit einem Gesetzestext aushelfen, aber auch bei uns gilt "Nimm, was da ist." Führte auch schon dazu, dass bei akuten lehrermangel Lernfelder plötzlich im HJ endeten und die Note aus dem 1.HJ bis ins Abschlusszeugnis durchgeschleift wurde.


    Gruß,
    DpB

  • Bei einer Note fände ich das zwar genauso dämlich, aber irgendwie nicht so schlimm... aber wenn da jetzt exakt die gleichen Inhalte und Formulierungen wie im ersten Halbjahr stehen... :uebel:

    ~ Wenn ihr mich sucht, ihr findet mich im Zwiespalt. ~

  • Bei uns gibt es den Satz: Aufgrund der Erkrankung einer Lehrkraft/personeller Engpässe konnte im zweiten Halbjahr kein Unterricht im Fach ... erteilt werden. Vielleicht kannst du den noch einfügen.

  • Das würde ich gerne... genau so. Ich brauche halt eine rechtliche Absicherung, sonst fliegt mir das (und mehr) seitens der Schulleitung um die Ohren.

    ~ Wenn ihr mich sucht, ihr findet mich im Zwiespalt. ~

  • Oder du fügst der Verbalbeurteilung etwas hinzu, so dass erkennbar ist, dass es sich auf das erste Halbjahr bezieht. Ob es etwas Rechtliches dazu gibt, weiß ich nicht, aber diese ganzen Verordnungen in Hessen sind immer so schwammig bzw. eindeutig, werden aber seitens des Schulamts nicht so gehandhabt.

  • In der VOGSV (Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses) konnte ich bislang nichts Hilfreiches finden.


    $19.1 sollte das regeln.
    Ich kann es hier jetzt nicht quoten, weil Hessen so ein altertümliches PDF ins Netz gestellt hat...
    Sinngemäß steht da, dass die Noten Ganzjahresnoten sind, mit Schwerpunkt auf dem Leistungsstand am Ende des Schuljahres.
    Kein Unterricht im 2. Halbjahr = keine Änderung des Leistungsstands --> Note/Leistungsbeurteilung aus dem Halbjahr


    $19.5 regelt dann übrigens, dass es in eurem Fall nicht versetzungswirksam ist, weil ihr defakto Epochalunterricht gemacht habt, ohne den anzukündigen.

  • Bei uns gibt es den Satz: Aufgrund der Erkrankung einer Lehrkraft/personeller Engpässe konnte im zweiten Halbjahr kein Unterricht im Fach ... erteilt werden.

    Die "Erkrankung einer Lehrkraft" im Zeugnis zu vermerken halte ich aber für rechtlich äußerst bedenklich, da es Dritte nichts angeht, warum eine Lehrkraft nicht für Unterricht zur Verfügung stand. Gerade bei kleineren Schulen könnte man sonst sehr schnell Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand von einzelnen Personen ziehen. Das dürfte gegen eine Menge Gesetze verstoßen.


    Gruß !

  • Ich glaube bei mir stand im Zeugnis: „wurde nur im 1. Halbjahr erteilt.“ Da war es zwar geplant, aber das ist ja letztendlich egal.
    Damit sagst du nicht warum und ob es anders gedacht war.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

    Einmal editiert, zuletzt von yestoerty ()

  • Bei uns gibt es den Satz: Aufgrund der Erkrankung einer Lehrkraft/personeller Engpässe konnte im zweiten Halbjahr kein Unterricht im Fach ... erteilt werden. Vielleicht kannst du den noch einfügen.

    Das halte ich für Illegal, weil es ein Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte der Lehrkraft darstellt. Warum sollte diese Information auf dem Zeugnis stehen? Wer bräuchte die, wen ginge das etwas an?

    Gesetzestext habe ich leider auch keinen. ;(

    In einem Zeugnis darf stehen, was gemäß Gesetz und Erlasslage vorgesehen ist. Nicht mehr. Wenn etwas nicht in den Vorschriften steht und nicht klar daraus abgeleitet werde kann, dann gehört es nicht auf das Zeugnis.


    Ich würde einen Teufel tun und ohne klare Rückversicherung etwas reinschreiben. Die Schulleitung sollte in so einem Fall eine Rechtsauskunft bei der oberen Schulaufsicht einholen. Da ist für die Grundschulen der Schulrat und ein Rechtsdezernent, der das ganz genau beurteilen kann.

  • Die "Erkrankung einer Lehrkraft" im Zeugnis zu vermerken halte ich aber für rechtlich äußerst bedenklich, da es Dritte nichts angeht, warum eine Lehrkraft nicht für Unterricht zur Verfügung stand. Gerade bei kleineren Schulen könnte man sonst sehr schnell Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand von einzelnen Personen ziehen. Das dürfte gegen eine Menge Gesetze verstoßen.
    Gruß !


    Das halte ich für Illegal, weil es ein Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte der Lehrkraft darstellt. Warum sollte diese Information auf dem Zeugnis stehen? Wer bräuchte die, wen ginge das etwas an?

    In einem Zeugnis darf stehen, was gemäß Gesetz und Erlasslage vorgesehen ist. Nicht mehr. Wenn etwas nicht in den Vorschriften steht und nicht klar daraus abgeleitet werde kann, dann gehört es nicht auf das Zeugnis.
    Ich würde einen Teufel tun und ohne klare Rückversicherung etwas reinschreiben. Die Schulleitung sollte in so einem Fall eine Rechtsauskunft bei der oberen Schulaufsicht einholen. Da ist für die Grundschulen der Schulrat und ein Rechtsdezernent, der das ganz genau beurteilen kann.


    Ich muss mich korrigieren. Ich hab heute noch mal nachgeschaut. Es stand nur der Satz mit den personellen Engpässen im Zeugnis. Das andere habe ich mir falsch gemerkt :rotwerd:

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