Ich habe bei meinen Kindern keine Elternzeit genommen aber ein Kollege nimmt nun Vätermonate und die Regelungen kannte ich dafür nicht.
In BW (keine Ahnung ob es überall gleich ist). Zum Geburtstermin kann man immer die Elternzeit nehmen. Aber interessant ist folgende Regelung:
Das Ende der Elternzeit darf nicht unmittelbar vor die Ferien und der Beginn der Elternzeit nicht unmittelbar nach den Ferien gelegt werden. Es müssen mindestens drei Wochen bis zu Ferien bzw. drei Wochen nach dem Ende der Ferien liegen.
Als Ferien sind hier die Sommerferien, die Weihnachtsferien und die Pfingstferien anzusehen. Die Faschingsferien, die Herbstferien und die Osterferien sind hier ohne Bedeutung.
https://blv-bw.de/arbeit-und-recht/bfc/elternzeit/
Nach meiner Rechnung kann man zwischen Pfingsten/Sommerferien nie die Elternzeit nehmen.
Inwiefern ist das von der Rechtssprechung / Gesetz rechtens? Immerhin darf ein AN die Elternzeit nehmen wenn er sie den entsprechenden Fristen beantragt.
Würde mich interessieren welche Erfahrungen einige von euch gemacht haben.