Liebe Forums-Mitglieder,
Zum 1.1.2018 haben sich die Beurteilungsrichtlinien für verbeamtete Lehrer in NRW geändert.
Die wichtigsten Änderungen, so wie ich das lese:
1.Beurteilung gibt es nicht mehr als Fließtext, sondern in Form von Punktsystemen, die unterschiedlich und je nach Anlass der Beurteilung klar gewichtet sind.
2.Bei Probezeitbeamten gibt es nicht mehr 2 UBs und ein schulfachliches Gespräch nach einem Drittel sowie dann noch einmal am Ende der Probezeit (also bisher: 4 UBs und 2 schulfachliche Gespräche), sondern, so lese ich das, nur noch 2UBs.
3.Es gibt keine Regelbeurteilungen mehr, sondern nur noch Anlassbeurteilungen. Das heißt, wer nach der Probezeit sich nicht gerade um Funktionsämter bewirbt, hat mit UBs weniger Stress, weil die Leistung nicht mehr beurteilt wird. In anderen Bundesländern wird man auch ohne Anlass wie Probezeit oder Bewerbung um Funktionsämter regelmäßig beurteilt. Ich weiß aber nicht, ob das nicht ohnehin schon immer so war.
Habe ich noch etwas übersehen?
Im Prinzip liest sich die Änderung aber durchaus sehr positiv.