Hallo zusammen,
Da hier heiß über Nebentätigkeiten diskutiert wird, möchte ich meine Frage an dieser Stelle auch gerne unterbringen .
Also, ich bin Lehrer in NRW und habe mir eine Nebentätigkeit für ein Schulbuch genehmigen lassen. Die Arbeitszeit war für mich schwer zu bestimmen, das habe ich auch im Anschreiben vermerkt. Da ich nur Teilkapitel erstelle, wäre mein Arbeitsaufwand mit einer Stunde pro Woche als realistisch einzuschätzen. Letztlich werden da pro Jahr 50 bis 100 Euro rein kommen und ich kann meine Freundin dafür vielleicht auf ein Abend-Dinner einladen...
Nun habe ich eine Genehmigung erhalten, in der steht, ich dürfe pro Woche ein Fünftel meiner Arbeitszeit für die Nebentätigkeit aufwenden. Das erschien mir sehr viel.
Eine Nachfrage beim Sachbearbeiter war: Nun ja, 80 Prozent für Ihre Beamtenstelle, 20 Prozent für die Nebentätigkeit.
Ich grübele nun, hat er meine 100-Prozent-Stelle nun in eine 80-Prozent-Stelle umgewidmet, damit genügend Zeit für den Nebenjob bleibt? Und wieso ein Fünftel, wenn ich nur eine Stunde angegeben habe?