Hallo zusammen,
ich bin gerade etwas überfordert und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.
Zu meiner Situation: Ich habe am 28.Oktober 2017 meine Tochter bekommen und Elternzeit bis 27. Oktober 2018 beantragt. Da in Bayern dann aber direkt Ferien sind, hätte ich am 05. November 2018 wieder angefangen, zu arbeiten. Nun bin ich aber erneut schwanger. Der errechnete Geburtstermin für mein zweites Kind ist der 26. Januar 2019. Somit beginnt die Mutterschutzfrist am 15. Dezember 2018. Das ist sechs Wochen nach Ende meiner Elternzeit.
Hierzu habe ich einige Fragen:
1.) Ich kann ja nicht wie ein normaler Arbeitnehmer einfach Urlaub nehmen. Heißt das, dass ich für diese sechs Wochen an die Schule zurückkehren muss/ darf? Hat jemand hier Erfahrungswerte und kann mir sagen, wie sie in der Zeit eingesetzt wurde (Unterricht/ Verwaltungsarbeiten/...)?
2.) Vor meiner Elternzeit habe ich Vollzeit gearbeitet. Für das Schuljahr 2018/2019 habe ich nur 16 Stunden beantragt. Ich vermute, dass sich dies auf die Berechnung des Elterngeldes auswirkt, da ja die zwölf Monate vor Geburt exklusive der Elternzeit als Berechnungsgrundlage dienen. Das hieße in meinem Fall die "Teilzeitmonate "November und Dezember 2018 zählen dazu. Sehe ich das richtig?
3.) Bekomme ich dann in den sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt auch nur die Besoldung für 16 Stunden? Falls ja, würde es ja finanziell Sinn machen, zu sehen, ob ich meinen Teilzeitantrag zurückziehen kann. Dann müsste ich halt, falls 1.) zutrifft, die Arschbacken zusammenkneifen.
Ich hoffe, dass jemand schon einmal in einer ähnlichen Situation war und mir weiterhelfen kann.
Viele Grüße