Darf eigentlich jeder unterrichten?


  • Berlin: Nur rund ein Drittel aller neuen Lehrer hat ein Lehramtsstudium absolviert[...]
    Lücken können nicht mehr durch Quereinsteiger gefüllt werden

    Einfach nur wow!




    GEW kritisiert, dass die Lehrkräfte ohne volle Lehrbefähigung nur befristet angestellt seien und dass unklar sei, welchen Ausbildungsgrad sie haben und auf welcher rechtlichen Grundlage sie eingestellt worden sind. Die Gewerkschaft fordert daher, diese Lehrkräfte umfangreich weiter zu qualifizieren. Sie bräuchten wie die Quereinsteiger Vorbereitungskurse und Perspektiven.

    Da freuen sich die Personalräte und Juristen bestimmt schon auf die Arbeit!




    [Kultusministerin] kündigte zudem an, Quereinstiger von nun an besser auf ihre Tätigkeiten vorzubereiten. Sie werden zwei Wochen vor Unterrichtsbeginn in einem Studienzentrum in die wichtigsten Themen des Unterrichtens und Erziehens eingeführt.


    Zudem wird ihnen in den ersten acht Wochen an der Schule eine erfahrene Lehrkraft - das kann ein Ausbilder, ein Pensionär oder ein externer Coach sein - an die Seite gestellt. Und sie sollen ein Jahr lang an wöchentlich stattfindenden Workshops teilnehmen.

    Wenn Opa schon keine Klasse mehr unterrichten will, dann ja wohl wenigstens einen Quereinsteiger!!!11
    Wenn ich Politiker wäre, würde ich das ganze "Mehrgenerationen-Modell" oder "Generationen-Pakt Schule" nennen oder so... Klingt doch prima!


    Außerdem lobt die Stadt 100 Stipendien für Bachelorabsolventen aus, die sich zum Wechsel in ein Lehramtsmasterstudium entscheiden. Sie sollen vier Semester lang 500 Euro brutto im Monat erhalten.


    [...] Lehrkräften im Pensionsalter 20 Prozent Zuschlag auf das Gehalt zu zahlen. [...]
    Sachsen will mit einer Geldprämie versuchen, den Lehrermangel auf dem Land einzudämmen: Referendare sollen von Januar 2019 an bis zu 1000 Euro Zulage bekommen, wenn sie das Referendariat im ländlichen Raum absolvieren.

    Erst die offiziell so genannte Maßnahme "Unterrichten statt Kellnern" und jetzt ein Stipendium...


    In diesem Forum habe ich mal behauptet, dass sich auch die Bezahlung von Lehrern nach Angebot und Nachfrage richtet, was teilweise vehement bestritten wurde.
    Damals hatte ich noch argumentiert, dass es manchmal nur so scheint, als wäre das nicht so, da das Berufsbeamtentum nicht so kurzfristig und flexibel reagiert wie die restliche Wirtschaft. Dies scheint ja langsam nicht mehr der Fall zu sein, angesichts der Schlagzahl der Kultusminsterien...

  • Ich möchte die Anfrage der zukünftigen Kollegin aus dem anderen Thread hier einfügen:

    ...
    Ich habe mich für den Seiteneinstieg GS beworben und gestern ein Einstellungsangebot "als Lehrkraft in Vollzeit" an einer Schule in der Nähe von Dresden erhalten. Dazu das weiter oben bereits erwähnte Schreiben, in dem ich bestätigen soll, dass ich nicht kriminell bin, und der Hinweis, das erweiterte Führungszeugnis zu beantragen. Entscheiden soll ich mich innerhalb von 5 Werktagen und mitteilen, wieviel % ich arbeiten will.
    Ich freue mich natürlich sehr, aber bin gleichzeitig irritiert, denn:
    Es gibt keine Infos dazu, welches meiner Fächer anerkannt wird, was ich in der Qualifikation noch zu tun habe, oder wie die Eingruppierung erfolgen wird (ich hatte vor Jahren schon mal ein Angebot für eine E6, das ich damals dankend abgelehnt habe). Ist das so üblich? Bekommt man die Infos erst mit dem Vertrag?
    Ich soll mich auch in der Schule nicht vorstellen oder so...

    Ich wünsche Susasa natürlich alles Gute und frage mich mal wieder: was um Himmels Willen wird hier gemacht?! Nicht mal Zeit fürs Führungszeugnis bleibt!

  • Eingestellt werden wir selbstverständlich erst, wenn das Führungszeugnis vorliegt. Das steht auch so in der Mail mit der Zusage:
    Das Angebot steht unter folgenden Vorbehalten:

    • Führungszeugnis ok
    • Lehrerbezirkspersonalrat stimmt zu
    • Nachweis von 2. Staatsprüfung oder Hochschulabschluss
  • Es ist inzwischen üblich, dass den Personalräten die Einstellungen zur Zustimmung vorgelegt werden, ohne dass eine echte Eingruppierung oder Einstufung vorgenommen wurde. Da steht dann irgendwas und wir unterschreiben explizit, dass wir nur der Einstellung an sich, nicht der Eingruppierung und Einstufung zustimmen, da diese später vorgenommen wird. Das liegt am totalen Chaos in der Bildungsverwaltung und daran, dass dann doch alles plötzlich ganz schnell gehen muss.

  • Auch ein interessanter Aspekt: Studenten ohne Examen dürfen in NRW unterrichten, Leute mit erstem Staatsexamen, die aber das zweite nicht bestanden hhaben, bekommen keine Vertretungsstellen. Auch komisch, oder nur ein Einzelfall?
    Darf eigentlich jede/r unterrichten?
    Zitat:
    "Es gibt laut NRW-Schulministerium keine Vorgabe, wie Schulen mit gescheiterten Lehramtsstudenten umgehen sollen. „Die Schulleitungen entscheiden bei Vertretungsstellen ganz allein, wen sie einstellen“, sagt ein Sprecher des Schulministeriums."
    Ach so.

  • Auch ein interessanter Aspekt: Studenten ohne Examen dürfen in NRW unterrichten, Leute mit erstem Staatsexamen, die aber das zweite nicht bestanden hhaben, bekommen keine Vertretungsstellen. Auch komisch, oder nur ein Einzelfall?
    Darf eigentlich jede/r unterrichten?
    Zitat:
    "Es gibt laut NRW-Schulministerium keine Vorgabe, wie Schulen mit gescheiterten Lehramtsstudenten umgehen sollen. „Die Schulleitungen entscheiden bei Vertretungsstellen ganz allein, wen sie einstellen“, sagt ein Sprecher des Schulministeriums."
    Ach so.

    In keinem Bundesland werden Lehrkräfte eingestellt, die das zweite Staatsexamen nicht bestanden haben. Schließlich haben sie damit ja gezeigt, dass sie für den Lehrerberuf nicht geeignet sind (von ganz wenigen Ausnahmen, die vielleicht einfach Pech gehabt haben, mal abgesehen). Dass Studenten als Vertretungslehrkräfte eingestellt werden, finde ich zwar auch grenzwertig, aber zumindest kann man bei ihnen noch davon ausgehen, dass sie bei entsprechender Unterstützung und Motivation ihre Arbeit angemessen durchführen. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass Personen, die ihr Studium abgebrochen haben, langfristig als Vertretungslehrkräfte arbeiten. Zumindest in NRW ist die Voraussetzung, dass sie "für den Schuldienst geeignet sind". Daran würde ich bei einem Studienabbruch stark zweifeln und als Schulleitung so jemanden sicherlich nicht einstellen.

  • Auch ein interessanter Aspekt: Studenten ohne Examen dürfen in NRW unterrichten, Leute mit erstem Staatsexamen, die aber das zweite nicht bestanden hhaben, bekommen keine Vertretungsstellen.

    Das macht doch sogar irgendwie Sinn.
    Die einen sind hoffentlich geeignet, die anderen haben bescheinigt, dass sie es nicht sind.

  • Naja, in dem verlinkten Fall wurde ja das erste Staatsexamen bestanden. Das Referendariat/2. Staatsexamen hat dann nicht geklappt, was angeblich der Grund für die Nichteinstellung ist. Bei der eigestellten Vertretungslehrerin steht sogar das erste Staatsexamen noch aus. Da kann man schon drüber streiten, was denn nun mehr Qualifikation bedeutet.
    Ich denke mal, dass die Gründe für eine Einstellung/Nichteinstellung ganz woanders liegen können. Den Ausschlag für eine Entscheidung der Schule geben nicht nur die nachzulesenden Lebensläufe und "Qualifikationen", sondern der ganz persönlich Eindruck beim Bewerbungsgespräch.

  • Pepe
    Dies liegt aber daran, dass es entsprechende Gerichtsurteile gibt, die den Ausschluss von Bewerbern die das zweite Staatsexamen endgültig nicht bestanden haben, nicht zulassen

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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