Elternzeit taggenau beantragen, Elterngeld für Lebensmonate des Kindes?

  • Hallo zusammen,


    ich verstehe eine Sache beim Elterzeit- bzw. Elterngeld-Antrag noch nicht und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.
    Ich kann die Elternzeit ja taggenau beantragen. Im Elterngeld-Antrag kann ich aber nur ankreuzen, für wie viele Lebensmonate des Kindes ich Elterngeld beantragen möchte. Wie passt das denn zusammen? Wenn ich z.B. taggenau für die ersten 7 Lebensmonate und 13 Lebenstage meines Kindes Elternzeit beantrage, müsste ich dann nicht auch das Eltergeld für genau diesen Zeitraum (und nicht für 7 oder 8 Monate) beantragen?


    Ich hoffe ihr versteht, was ich meine..


    Viele Grüße!

  • Hallo, natürlich kannst du Elternzeit Tag genau nehmen, Elterngeld wird aber nur für ganze Lebensmonate gezahlt.
    Du könntest also entweder für 7 oder 8 Monate Elterngeld erhalten.
    Einzige andere Möglichkeit: du beantragst für den 8. Monat Elterngeld plus. So dass du in Summe eben nur "Halbzeit" arbeitest in diesem Monat

  • Musst du nicht. Elternzeit und Elterngeld müssen auch nicht zeitgleich genommen werden. Du musst ja beides auch gar nicht nehmen, wenn du nicht willst.
    Wie Panthasan schon sagte: spiel mal mit EG plus etc im Rechner rum.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Ah okay, also theoretisch wäre folgendes möglich:


    Ich beantrage Elternzeit direkt im Anschluss an den Mutterschutz z.B. je nach Geburtstermin vom 19. September 2018 bis zum 12. April 2019. Mein Mann beantragt dann Elternzeit vom 13. April 2019 bis zum 18. September 2019. So hätten wir genau 1 Jahr Elternzeit auf uns beide aufgeteilt, aber eben mit einem taggenauen Wechsel.
    Das Elterngeld könnte ich dann für 7 Monate beantragen (auch, wenn ich gar nicht VOLLE 7 Monate in Elternzeit bin, sondern ein paar Tage weniger?) und mein Mann beantragt entsprechend Elterngeld für die restlichen 5 Monate, die uns Elterngeld zustehen würde.


    Habe ich das richtig verstanden?

  • Wenn nicht wegen Elterngeld warum der taggenaue Wechsel? Jeder von euch beiden hat Anrecht auf max. 3 Jahre Elternzeit.
    Innerhalb der ersten 12 bzw 14 Monate habt ihr Anrecht auf Elterngeld. Alternativ kann pro normalem Monat EG auch 2 Monate Elterngeld plus beantragt werden.
    Wenn du EG beantragt hast und dann aber einen halben Monat arbeiten gehst wird dir dein Gehalt/Bezüge auf das EG angerechnet. Da wäre vielleicht sinnvoller wenn du und der Vater parallel EG plus beantragt.

  • Und bedenke bitte auch, dass die Bezüge im Mutterschutz nach der Entbindung auch auf die Elterngeldmonate angerechnet werden.
    Inklusive dieser Monate stehen euch 14 Monate Basis-Elterngeld zu.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Der Sinn dahinter ist, dass mein Mann und ich beide Lehrer sind und den Wechsel "ich beende Elternzeit, mein Mann beginnt Elternzeit" in die Osterferien 2019 legen möchten (eigentlich geht das aus verschiedenen Gründen nicht, wir haben es aber mit unserer Bezirksregierung schon geklärt, dass unser Fall eine Ausnahme ist und der Wechsel so möglich ist). Daher ist uns der taggenaue Wechsel wichtig, je nachdem wann der tatsächliche Geburtstermin ist.


    Dass der Mutterschutz nach der Entbindung angerechnet wird, ist mir klar. Aber da ich im Mutterschutz meine normalen Bezüge weiter erhalte und kein Mutterschaftsgeld bekomme, erhalte ich in diesen 2 Monaten kein Elterngeld, da meine Bezüge höher sind und das Elterngeld ja gegengerechnet wird. De facto bekommen wir also "nur" 12 Monate Elterngeld, ab dem 3. Lebensmonat des Kindes.


    Elterngeld Plus kann ich doch aber nur beantragen, wenn ich in Elternzeit Teilzeit arbeite oder nicht? Das habe ich ja nicht vor. Ich möchte bis zu den Osterferien 2019 Elternzeit nehmen, dann mit halber Stelle arbeiten gehen, bin dann aber nicht mehr in Elternzeit.

  • Jein.
    Im Mutterschutz bekommst du 8 Wochen Bezüge, die verbleibenden Tage im 2. LM erhältst du anteilig Elterngeld.


    Elterngeld Plus kannst du immer beantragen.
    Du darfst in der Elternzeit generell bis zu 30 Stunden arbeiten. Das würde eventuell weniger Abzug im EG bedeuten, als wenn du mit Basiselterngeld arbeiten gehst. Oder du kannst den Bezugszeitraum verlängern (nicht aber die Gesamtsumme).


    Du erhältst nur Partnerschaftsbonusmonate, wenn beide mindestens 4 Monate gleichzeitig Teilzeit (25-30 Stunden) arbeiten.
    Da hast du glaube ich etwas verwechselt/ durcheinander gebracht.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Ah ok, ich glaube ich verstehe was du meinst. Les mich nochmal ein, danke euch! :)
    14 Monate Elterngeld stehen uns aber zu, sobald mein Mann nach meiner Elternzeit mind. 2 Monate Elternzeit nimmt, unabhängig davon, ob ich in der Zeit Voll- oder Teilzeit arbeite, richtig?

  • Ja, 14 Monate Basiselterngeld wenn beide Partner mindestens 2 Monate Elterngeld(!) beantragen. Du hast oben wieder Elternzeit geschrieben ;) wer dabei wie arbeitet ist irrelevant. Das hat nur auf die Höhe der Auszahlung Einfluss.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Einzige andere Möglichkeit: du beantragst für den 8. Monat Elterngeld plus. So dass du in Summe eben nur "Halbzeit" arbeitest in diesem Monat

    Der Zusammenhang ist total unsinnig.
    Halbzeit arbeiten kann sie mit allem, das hat damit nichts zu, nur die Anrechnung ist eine andere, aber Basiselterngeld und angerechnet ist trotzdem mehr als nur ein Monat ElterngeldPlus mit Anrechnung.


    Ich beantrage Elternzeit direkt im Anschluss an den Mutterschutz z.B. je nach Geburtstermin vom 19. September 2018 bis zum 12. April 2019. Mein Mann beantragt dann Elternzeit vom 13. April 2019 bis zum 18. September 2019. So hätten wir genau 1 Jahr Elternzeit auf uns beide aufgeteilt, aber eben mit einem taggenauen Wechsel.

    Ihr habt aber 6 Jahre Elternzeit, jeder 3!
    Aber natürlich könnt ihr so wechseln. Beachtet nur, ab der ersten Anmeldung muss sich jeder dann verbindlich für 24 Monate festlegen und verzichtet auf die restliche Zeit innerhalb der Zeiten Elternzeit zu nehmen, wenn er sie nicht gleich mit anmeldet.


    Dass der Mutterschutz nach der Entbindung angerechnet wird, ist mir klar. Aber da ich im Mutterschutz meine normalen Bezüge weiter erhalte und kein Mutterschaftsgeld bekomme, erhalte ich in diesen 2 Monaten kein Elterngeld, da meine Bezüge höher sind und das Elterngeld ja gegengerechnet wird. De facto bekommen wir also "nur" 12 Monate Elterngeld, ab dem 3. Lebensmonat des Kindes.

    Vorsichtig, denn 8 WOchen sind nicht 2 Monate und sobald das Kind vor dem Termin kommt wird die Berechnung mit 2 Monaten auch gefährlich.


    Elterngeld Plus kann ich doch aber nur beantragen, wenn ich in Elternzeit Teilzeit arbeite oder nicht?

    Nein, das hat damit nichts zu tun.


    Ich möchte bis zu den Osterferien 2019 Elternzeit nehmen, dann mit halber Stelle arbeiten gehen, bin dann aber nicht mehr in Elternzeit.

    Aber warum nicht, das wäre eine Möglichkeit z.B. noch vier zusätzlich Bonusmonate für jeden nachher zu erhalten, wenn ihr beide dann in Teilzeit arbeitet (kann ja auch im Anschluss an die Elternzeit deines Mannes sein), das geht übrigens generell auch ohne Elternzeit. Man kann ohne Elternzeit Elterngeld erhalten!


    Jein.
    Im Mutterschutz bekommst du 8 Wochen Bezüge, die verbleibenden Tage im 2. LM erhältst du anteilig Elterngeld.

    Wenn das Kind am Termin oder später kommt, sonst hat man evtl. bis in den 3. Lebensmonat hinein Mutterschutz!


    Elterngeld Plus kannst du immer beantragen.
    Du darfst in der Elternzeit generell bis zu 30 Stunden arbeiten. Das würde eventuell weniger Abzug im EG bedeuten, als wenn du mit Basiselterngeld arbeiten gehst. Oder du kannst den Bezugszeitraum verlängern (nicht aber die Gesamtsumme).

    Genau so.


    14 Monate Elterngeld stehen uns aber zu, sobald mein Mann nach meiner Elternzeit mind. 2 Monate Elternzeit nimmt, unabhängig davon, ob ich in der Zeit Voll- oder Teilzeit arbeite, richtig?

    Jein, die stehen euch zu sobald beide mindestens zwei Monate Elterngeld beantragen und in mindestens zwei Monaten ein Einkommensverlust vorliegt.


    Ja, 14 Monate Basiselterngeld wenn beide Partner mindestens 2 Monate Elterngeld(!) beantragen.

    s.o. nicht die einzige Bedingung dafür!

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