Hallo zusammen,
sitze gerade an einem Merkblatt für die Durchführung von Klassen- und Studienfahrten und bräuchte nochmals eure Hilfe.
An unserer Schule gilt die Regelung, dass Klassen- und Studienfahrten nur stattfinden, wenn mindestens 90% der möglichen Teilnehmer auch mitfahren. D.h. maximal 10% der möglichen Teilnehmer dürfen ihre Teilnahme verweigern. Bei einem Jahrgang von 90 Schülerinnen und Schülern würde die Studienfahrt also nur stattfinden, wenn mindestens 81 Schüler mitfahren. Andernfalls würden die Fahrten abgesagt.
Nun war ich auf der Suche nach einer Quelle für diese Regelung und finde (zumindest im Internet) nichts dazu. Kann mir jemand von euch helfen? Wäre super lieb. Danke.
Bundesland ist BaWü.
Lg,
Mrs Pace