@Kathie Genau, wer einen Jokertag zieht, der muss gar nichts begründen. Wir führen eine digitale Buchhaltung über die Absenzen unserer SuS und da wird das einfach als Jokertag eingetragen und ist für jeden Lehrer im Klassenteam einsehbar. Sind alle Jokertage aufgebraucht, wird im Zweifelsfall natürlich doch wieder geschwänzt, so ist das eben. Ich glaube, die perfekte Lösung fürs Problem gibt es einfach nicht, aber wir haben für mein Empfinden eigentlich relativ wenig Probleme mit inflationären Absenzen. Es gibt hin und wieder den Fall, dass mal eine Oma in Indien gestorben ist, oder so, dann wird der Schüler durch die Schulleitung beurlaubt.
@Bolzbold Ich weiss ... unser Schulgesetz lässt den einzelnen Schule aber sehr viel Entscheidungsspielraum. Ich weiss von einem anderen Gymnasium im Kanton, die keine Jokertage vergeben. Häufen sich die Absenzen inflationär, dürfen wir die Schüler auch büssen, d. h. sie müssen verpasste Stunden mit gemeinnütziger Arbeit kompensieren. An den Berufsschulen wird den Lernenden sogar pro verpasster und unentschuldigter Stunde Geld vom Lohn abgezogen (an der BS Aarau z. B. 10 CHF pro Stunde).