Stunden unterhängig

  • Ich kann bis zu 6 Stunden unterhängig bleiben, das heißt, ich muss diese dann im folgenden Schuljahr nacharbeiten (was auch nicht gerade toll wäre).

    So verstehe ich das nicht. Eine dann eben folgende Mehrarbeit von 6 Stunden ginge nicht ohne deine Zustimmung. Dazu müsstest du aber deinen SL davon überzeugen, dass sechs größer als zwei ist. : -) Daraus schließe ich weiter, dass man gar keinen Unterhang von 6 Stunden für's ganze Jahr anordnen kann. Die folgenden 6 Stunden Mehrarbeit wären gar nicht zumutbar.


    Derartige hohe Über- oder Unterschreitungen scheinen mir eher für kurze Zeiträume aprobat.


    Disclaimer: Diese Sichtweise entspringt einer vernunftbasierten Interpretation des Vorschriftentexten, nicht einer juristischen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    • Offizieller Beitrag

    Die Aussage meines HPR in meinem Fall im letzten Schuljahr war, dass ich bis (insgesamt auf meinem virtuellen Deputatskonto) "minus 2 Stunden" nichts machen kann, drüber hinaus aber selbst zustimmen muss. Mache ich das nicht, kann man mich nich zwingen. Leider aber umgekehrt: man muss selbst remonstrieren bzw. (ggf. schriftlich) protestieren, damit es eben NICHT gemacht wird.

    • Offizieller Beitrag

    (Statistisch belegte, reale) Unterbesetzung hat leider wenig damit zu tun, ob man vor Ort doch unterbesetzt ist (und umgekehrt), noch weniger in den einzelnen Fächern.
    Teamteaching ist für viele Schulleitungen Ressourcenvergeudung, wenn man im Hinterkopf hat, dass die Stunden später gebraucht werden können.

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