Ich kann bis zu 6 Stunden unterhängig bleiben, das heißt, ich muss diese dann im folgenden Schuljahr nacharbeiten (was auch nicht gerade toll wäre).
So verstehe ich das nicht. Eine dann eben folgende Mehrarbeit von 6 Stunden ginge nicht ohne deine Zustimmung. Dazu müsstest du aber deinen SL davon überzeugen, dass sechs größer als zwei ist. : -) Daraus schließe ich weiter, dass man gar keinen Unterhang von 6 Stunden für's ganze Jahr anordnen kann. Die folgenden 6 Stunden Mehrarbeit wären gar nicht zumutbar.
Derartige hohe Über- oder Unterschreitungen scheinen mir eher für kurze Zeiträume aprobat.
Disclaimer: Diese Sichtweise entspringt einer vernunftbasierten Interpretation des Vorschriftentexten, nicht einer juristischen.