Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. des Teilzeitantrags (NRW, BezReg MS): http://www.bezreg-muenster.nrw…_Teilzeit_Beurlaubung.pdf
Ich habe momentan eine volle Stelle, nach meiner Elternzeit möchte ich aber in Teilzeit wieder einsteigen (NICHT Teilzeit während der Elternzeit). Kreuze ich also auf dem Teilzeitantrag beim Beginn "nach Beendigung einer Beurlaubung" an? Gilt die Elternzeit als Beurlaubung? Das ist meines Erachtens nämlich die einzige Auswahlmöglichkeit, die Sinn ergibt?
Vielen Dank!