Drogenkonsum auf Klassenfahrt

  • Dass eine solche Antwort geschrieben werden würde, war mir klar. Die ganze Aktion betrifft 2 von 30 Schülern. Das Verhalten dieser beiden muss sich ändern, das der anderen nicht.

  • Und überleg auch mal, was es mit dem Rest macht, wenn die beiden keine Konsequenzen spüren.


    Meine würden daraus die Lehre ziehen, dass sie es ja dann auch machen können, weil es ja keinen interessiert. Und fühlen sich vera** weil sie sich an die Regeln auf der Fahrt gehalten haben.



    Zum Thema Konsequenzen: Bei uns gäbe es zumindest einen Disziplinarausschuss. Und was dort entschieden wird, kann bis zum Schulausschluss führen.

  • Nochmal: Die beiden werden definitiv Konsequenzen spüren. Das war nie die Frage. Es ging lediglich um die Härte (sprich: Polizei ja oder nein).
    Natürlich hat der Umgang mit diesem Vorfall auch Beispielcharakter für die anderen Schüler (nicht nur für die der Klasse, sondern innerhalb des Jahrgangs und auch darüber hinaus).

  • Ich bin nicht die TE und zeige nur mögliche Folgen auf, die passieren könnten, wenn man auf den Vorfall nicht / zu lasch reagiert.
    Damit möchte ich der TE helfen. Belehrungen von Dritten an Dritte helfen niemandem weiter.

    Was ich meinte, war: ob die Schüler Kippen oder sonstwas im Unterricht drehen, ist egal. Es wird überhaupt nichts gedreht. Und im obigen Fall denke ich, dass es nicht ums Exempelstatuieren geht, in dem man Tage später noch einen riesen Bohei um die Aktion macht. Klar ist das Verhalten uncool, das heißt aber nicht, dass in Zukunft alle ihr Fixerbesteck auf dem Hof auspacken werden. Ich würde halt aufpassen, dass man hier nicht im Gegenteil noch Helden produziert, in dem man dem Verhalten allzu große Bedeutung beimisst (Stufenkonferenzen und dergleichen, Getuschel in jedem Klassenzimmer). Der Punkt wäre hier für mich erreicht, die Eltern handeln zu lassen. Also eher die Bestürzungskeule, als der Drohgebärdenweg. Vielleicht liege ich aber auch falsch...

  • Mein Gott Leute, beruhigt euch mal.
    Ja, da haben zwei Kerle Haschkekse gefuttert. Ja, das war falsch. Aber davon geht die Welt nicht unter. Die Polizei rufen? Schwachsinn. Was soll die machen? Hausdurchsuchungen? Lächerlich. Die Jungs werden eh nichts mehr haben. Die Eltern werden vermutlich genug Druck ausüben und dabei sollte es bleiben. Die Schule muss nicht der verlängerte Arm von Marlene Mortler werden.
    Dazu die Ankündigung, dass so ein Verhalten die Klassenfahrt sofort beenden wird. Was die Jugendlichen in ihrer Freizeit machen, werdet ihr eh nicht beeinflussen können.
    Ob sie sich jetzt besaufen oder einen Haschkeks futtern - Letzteres stellt im Zweifel die geringere Bedrohung dar.

    • Offizieller Beitrag

    Lieber Todoque,


    mittelbar beweist Du damit, dass Du kein Lehrer sein kannst. Eine solche lasche Haltung zu Drogenkonsum in der Schule finde ich mehr als bedenklich und eines Lehrers unwürdig.
    Darüber hinaus ist die Argumentation mit überzogenen Gegenbeispielen nicht wirklich überzeugend.


    Ob und was nun konkret nach diesem Vorfall passiert, hat die betreuende Lehrkraft ohnehin nicht mehr alleine zu entscheiden.

  • mittelbar beweist Du damit, dass Du kein Lehrer sein kannst. Eine solche lasche Haltung zu Drogenkonsum in der Schule finde ich mehr als bedenklich und eines Lehrers unwürdig.

    Echt? Oh ... dann muss ich mich jetzt doch mal outen. Vorneweg: bei uns ist die Rechtslage etwas anders. Der Besitz und Konsum von Cannabis bis 10 g wird bei Erwachsenen lediglich mit einer Ordnungsbusse geahndet, wobei hier in Basel in der Regel einfach gar nichts passiert, sprich die Polizei ignoriert, was abends am Rhein diesbezüglich passiert.


    Lässt sich bei uns ein Schüler auf einer Schulreise mit einem Joint erwischen passiert das gleiche, wie wenn er sich als Minderjähriger mit Alkohol erwischen lässt: Heimreise auf eigene Kosten, Strafarbeit und Eintrag eines Tadels. Mehr nicht. Sicher kein Gewese mit Polizei und so. Ich finde das ziemlich OK so.


    Wer den Unterschied zwischen THC und Alkohol immer noch nicht verstanden hat: Alkohol verursacht in der Schweiz (die Statistik wird für Deutschland ähnlich aussehen) jährliche Kosten von ca. 4 Milliarden CHF, das meiste davon sind Produktivitätsausfälle infolge von überhöhtem und chronischem Alkoholkonsum. Rund 1600 Todesfälle lassen sich jährlich unmittelbar auf den Konsum von Alkohol zurückführen. An THC ist wirklich wirklich noch absolut niemand gestorben, man kann sich damit überhaupt nicht umbringen.


    Bin ich jetzt kein Lehrer mehr, weil ich Kiffen eigentlich ganz OK finde?

  • Nö.
    Aber die Gesetze sind in Deutschland halt andere.
    Und stell dir mal vor die Klasse wäre eine niederländische gewesen - dann gäbe es diesen Thread nicht.


    Du hast recht, was die Folgen welches "Suchtmittels" angeht - Gras macht idR nicht aggressiv, Alkohol tut das recht oft, die Wahrnehmung beeinträchtigen beide. Nur - das gras ist (noch) illegal. Und bevor das nicht gesetzlich geändert wird, muss in so einem Fall die Polizei eingreifen. Das ist einfach so. Was da nachher von Seiten der Staatsanwaltschaft passiert - das obliegt nicht den Lehrern.
    Stell dir mal vor, die begleitenden Lehrkräfte tun... nichts, zumindest nichts in Hinsicht auf Polizei.
    Dann bekommen die Eltern Wind davon (wird passieren, so dicht kann bei solchen Vorfällen erfahrungsgemäß niemand halten).
    Und wenn das nicht gerade Hippies sind... na, wem fahren die dann an die Karre?


    Übersetzt: Du bist reichlich dämlich, in so einem Fall nicht die Polizei zu rufen.

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Ist es denn wirklich so, dass es zur Anzeige gebracht werden *muss*? Das würde mich jetzt so ganz emotionslos mal echt interessieren und dafür bräuchten wir hier jetzt jemanden, der sich mit deutschem Recht und Gesetz einigermassen auskennt.


    Abgesehen von der rechtlichen Bewertung des Falls schwingen einige hier ganz kräftig die Moralkeule und das finde ich wiederum so ganz persönlich ziemlich daneben. Diesen "Cannabis ist Einstiegsdroge" Schmu kann ich echt nicht mehr hören. Einstiegsdroge ist immer und in allen Fällen Alkohol und der ist obendrein drölfmillionenmal gesundheitsschädlicher.



    Drogenkonsum in der Schule finde ich mehr als bedenklich und eines Lehrers unwürdig

    Zum dem Satz noch mal was: Es ist noch nicht lange her, da gab es hier eine lebhafte Diskussion über Alkohol auf Klassenfahrten. Gleich mehrere Kollegen outeten sich an der Stelle ganz ungeniert, man habe eigentlich immer eine Flasche Sekt im Kühlschrank des Lehrerzimmers. Geht's euch eigentlich noch gut?!



    Du hast recht, was die Folgen welches "Suchtmittels" angeht - Gras macht idR nicht aggressiv, Alkohol tut das recht oft, die Wahrnehmung beeinträchtigen beide.

    Ich brauche an der Stelle auch wirklich keine Bestätigung dessen, was ich geschrieben habe. Alkohol ist ein Zellgift und verursacht eine Menge Erkrankungen bis hin zu Krebs, wohingegen das toxikologische Potential von THC praktisch vernachlässigbar ist. Das sind Fakten, die tausendmal belegt sind und nicht "meine Meinung".

    Einmal editiert, zuletzt von Wollsocken80 ()

  • Na, dann sind wir zumindest an dem Punkt beieinander. Grundsätzlich bin ich ja auch jemand, der aufs Einhalten von Regeln besteht, denn sie vereinfachen meist das Miteinander. Hier hat mich jetzt gerade nur das Moralisieren ziemlich angekekst.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann das zum Teil verstehen, weil ich als recht junger Lehrer "damals" auch die moralische Verwerflichkeit bestimmter Formen von Schülerverhalten betont habe und mich gewundert habe, warum die damalige SL oder die Beratungslehrer da entspannter waren.


    Bei klaren Regelverstößen seitens der Schüler - insbesondere bei Alkohol und anderen Drogen - müssen wir klare Grenzen ziehen, konsequent vorgehen, aber natürlich die Schüler nicht an den Pranger stellen und moralisch verdammen.


    Verharmlosen, einen auf besonders gechillt machen und den verständnisvollen, kumpelhaften Pädagogen mimen, hilft jedoch nicht weiter.

  • Verharmlosen, einen auf besonders gechillt machen und den verständnisvollen, kumpelhaften Pädagogen mimen, hilft jedoch nicht weiter.

    Dem stimme ich zu 100 % zu. Ich würde aber noch hinzufügen, dass weitere Massnahmen wie schulpsychologischer Dienst oder sowas erst dann angebracht sind, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der fehlbare Schüler regelmässig und in ungesunden Mengen Alkohol und/oder andere Drogen konsumiert. Bei einem einmaligen Vorfall mit ein paar blöden Space Cookies braucht man auch nicht mit der Suchtpräventions-Broschüre zu wedeln, damit macht man sich im Zweifelsfall vor den SuS nämlich nur lächerlich und das ist der eigenen Autorität ebenso wenig dienlich wie kumpelhaftes Verständnis.

  • Für Bayern gibt es da klare Vorgaben des Kultusministeriums:


    http://www.gesetze-bayern.de/C…/Document/BayVwV290600-27


    Da heißt es u.a.:


    "Es ist darauf zu achten, dass nicht jeder Fall eines Verdachts der Polizei gemeldet wird. In den Fällen, in denen der Verdacht sich auf ein möglicherweise einmaliges „Ausprobieren" von Drogen beschränkt, erscheint ein vertrauensvolles Gespräch zwischen der Lehrkraft, insbesondere der Drogenkontaktlehrkraft, der betroffenen Schülerin oder dem betroffenen Schüler und ggf. den Erziehungsberechtigten angebracht."


    aber eben auch:


    "Eine Anzeige bei der Polizei, die an die örtlich zuständige Dienststelle der Kriminalpolizei zu richten ist, wird regelmäßig nur dann geboten sein, wenn es der Schutz der anderen Jugendlichen erfordert. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Erkenntnisse darüber vorliegen, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit illegalen Drogen handelt, diese herstellt, weitergibt oder entgeltlich oder unentgeltlich erwirbt."


    und


    "Ein Entlassungsverfahren ist in der Regel einzuleiten, wenn durch die Strafverfolgungsbehörden festgestellt ist, dass eine Schülerin oder ein Schüler mit illegalen Drogen handelt oder diese unentgeltlich an Mitschülerinnen und Mitschüler weitergibt."


    Im konkreten Fall würde das also für Bayern bedeuten, dass der Schüler, der die Kekse mitgebracht und an Mitschüler weitergegeben hat, eine Anzeige bei der Polizei und die Einleitung eines Entlassverfahrens zu erwarten hätte, wohingegen der Schüler, der den Keks angenommen hat, u.U. mit einem Gespräch und einer schulischen Ordnungsmaßnahme (ggf. verschärfter Verweis / Androhung der Entlassung) davonkommen könnte.

  • weitergibt oder entgeltlich oder unentgeltlich erwirbt

    Mir scheint, das ist mit der eigentlichen juristischen Lage nicht ganz vereinbar. Ich vermute ganz stark, dass wenn überhaupt nur die Weitergabe zur Anzeige gebracht werden *muss*, der Erwerb (irgendwie muss der Cookie-essende Schüler ja nun mal an sein Cookie drangekommen sein ...), sofern nicht auf frischer Tat ertappt, aber wahrscheinlich nicht. So wie es da bei euch in Bayern geschrieben steht, kann man ja auch denken, dass eben doch beide Jungs angezeigt werden müssten.

  • Mir scheint, das ist mit der eigentlichen juristischen Lage nicht ganz vereinbar. Ich vermute ganz stark, dass wenn überhaupt nur die Weitergabe zur Anzeige gebracht werden *muss*, der Erwerb (irgendwie muss der Cookie-essende Schüler ja nun mal an sein Cookie drangekommen sein ...), sofern nicht auf frischer Tat ertappt, aber wahrscheinlich nicht. So wie es da bei euch in Bayern geschrieben steht, kann man ja auch denken, dass eben doch beide Jungs angezeigt werden müssten.

    Ja, da ist eine gewisse Schwammigkeit drin, die aber u.U. sogar beabsichtigt sein könnte, da es weiter unten dann heißt:


    "Die Schule wird im Übrigen je nach dem vorliegenden Einzelfall zu verschiedenen Ergebnissen kommen. Selbstverständlich kann in Beurteilung des Einzelfalles ein Entlassungsverfahren auch eingestellt und dem Tatbestand mit einer der anderen in der Schulordnung vorgesehenen Maßnahmen begegnet oder in besonderen Fällen von einer Ordnungsmaßnahme überhaupt abgesehen werden."


    Es besteht also durchaus ein gewisser Ermessensspielraum, wie die Schule sich einem konkreten Fall von Drogenmissbrauch im schulischen Umfeld zu verhalten hat. Die Abwägung ist sicherlich nicht immer einfach, wobei ich selbst zunehmend dazu neige, das Schutzbedürfnis der anderen Schülerinnen und Schüler recht hoch zu gewichten.


    Ein Schüler, der illegale Drogen auf eine Klassenfahrt mitnimmt und sie dort an andere weitergibt, hätte bei uns in jedem Fall mit der Entlassung von der Schule zu rechnen; natürlich würden wir ihm zugleich einen Platz an einer der umliegenden Schulen verschaffen, wo er seine Schullaufbahn sinnvoll fortsetzen könnte (falls sowas das erste Mal vorgekommen ist). Grundsätzlich halte ich aber ein eher striktes Vorgehen in so einem Fall - auch mit Blick auf die abschreckende Wirkung gegenüber den Mitschülern - durchaus für sinnvoll.

  • Ja liegst du.

    Was sagt denn deine Erfahrung mit suchtkranken, kriminellen und verhaltensauffälligen Schülern? Wenn du normalerweise durchschnittspubertierende Jugendliche unterrichtest, kannst du den Fall ja mit nichts vergleichen.

    • Offizieller Beitrag

    @Krabappel


    Es kommt auf die Vergleichsgruppe an.


    Habe ich eine Gruppe KlosterschülerInnen auf der einen und eine Gruppe der von Dir genannten Schüler auf der anderen Seite, dann wird das vom TE beschriebene Verhalten zwangsläufig im direkten Vergleich anders bewertet.
    Im konkreten Fall hilft aber der Vergleich mit noch "härteren Jungs" nicht weiter, solange die Schule nicht generell ein wie von Dir beschriebenes Klientel hat.

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