Drogenkonsum auf Klassenfahrt

  • Hallo,


    folgende Situation auf der Klassenfahrt in der 9. Klasse: Zwei Schüler haben an einem Abend Haschkekse konsumiert. Einem ging es am nächsten Tag nicht gut (er war extrem müde, ihm war schlecht und er hat gelallt), aber wir als KL haben erst durch intensive Gespräche mit einigen Schülern diese Ursache herausgefunden. Der betreffende Schüler hat letztlich auch alles zugegeben. Der andere Schüler, den die Mitschüler als regelmäßigen Kiffer bezeichnen und der sehr beliebt ist in der Klasse, habe die Kekse von einem unbekannten Freund bekommen (ob gekauft ist noch unklar) und beide haben sie gegessen. Dieser Schüler hat sich nichts anmerken lassen und tut auch weiterhin auf unschuldig. Aufgrund zeitlicher Enge konnten wir mit ihm noch nicht sprechen.
    Wir überlegen nun, was wir tun sollten. Die Eltern des Schülers, dem es schlecht ging, sind über alles informiert (außer von wem er das Zeug hatte). Heute fahren wir heim; eine vorzeitige Abreise der Schüler ist also kein Thema. Selbstverständlich werden wir mit dem anderen Schüler auch noch Gespräche führen und seine Eltern informieren. Auch eine Klassenkonferenz haben wir uns überlegt, sind uns aber nicht sicher, ob für beide oder nur für den, der die Drogen besorgt hat.
    Habt ihr schon mal Erfahrungen dahingehend gesammelt? Wie würdet ihr weiter vorgehen?


    LG

  • Info an die Eltern, das ist deren Sache. Ausschluss von nächster Fahrt, die ansteht für beide.


    Ansonsten: Lallen wegen Haschkeksen am Vortag? :gruebel: Vielleicht geht die Geschichte doch etwas anders.

  • Die einzige Erfahrung, die ich bezüglich dieses Themas habe ist, dass meine Nachbarn, die 2 Häuser weiter wohnen, ihren 22jährigen Sohn wegen Drogenkonsums vor 1 Woche zu Hause tot aufgefunden haben. Hier war die Hölle los: Notarzt, Polizei, Krankenwagen....


    Ich würde das sehr ernst nehmen und mit den Schülern thematisieren. Vor allem, dass man nie weiß, was genau man von irgendwelchen unbekannten Freunden bekommt. Die Eltern von allen Schülern informieren würde ich auch, denn in der Gerüchteküche kann fälschlicherweise noch alles Mögliche weitergegeben werden.

  • Für RLP gibt es die Broschüre Suchtmittel an Schulen - Rechtsprobleme und Lösungsvorschläge und die Verwaltungsvorschrift "Suchtvorbeugung in der Schule und Verhalten bei Drogenmissbrauch", welche in der Handreichung für den Umgang mit Krisensituationen an Schulen - RLP Seite 68 enthalten ist. Aufgrund dieser VwV ist die Aussage von Krabappel (" das ist deren Sache.") falsch.

    Einmal editiert, zuletzt von Nitram () aus folgendem Grund: Edit: Von der VwV gibt es eine Version vom 28. Februar 2011 - diese ist in der genannten Broschüre enthalten - und eine Version vom 24.5.1988, die in der "Handreichung Krise" enthalten ist - obwohl diese aus dem Jahr 2013 ist, und deshalb die darin abgedruckte Version (von 1988) nicht mehr anzuwenden ist.

  • In der Handreichung geht es um Suchtprävention, die hat mit dem vorliegenden Fall wenig zu tun. Dass Jugendliche gestärkt werden sollen im Umgang mit Problemen, dass man über den Vorfall spricht etc. steht auf einem anderen Blatt. Und in der VwV (wenn ich es richtig sehe), kann die SL in schweren oder wiederholten Fällen die Polizei einschalten. Das hätte ich auf der Klassenfahrt sofort getan- wenn ich entweder Rauschmittel gesehen hätte oder die Sachen der Kinder durchsuchen lassen wollte.


    Im Nachhinein, ohne irgendwelche Beweise wird's schwierig. Vor allem sehe ich keine Ordnungsmaßnahmen, die hier greifen könnten. Außer: euch nehme ich auf keine Fahrt mehr mit.

    • Offizieller Beitrag

    ich bin auch der Meinung, dass da Gespräche alleine nichts helfen.


    Verweis wäre in meinen Augen das Mindeste, Ausschluss von allen weiteren Fahrten (wie schon erwähnt),
    Polizei einschalten, vor allem, da die Kekse evtl gekauft worden waren. Vielen Schülern ist weder klar, dass Haschisch illegal ist. Auch wenn bei Besitz von Haschisch zum Eigengebrauch von Strafverfolgung abgesehen werden KANN, ist das Handeln damit wieder eine ganz andere Nummer. Ob der Junge, der die Kekse bei euch auf den Markt geschmissen hat, sie irgendwo gekauft hatte, müsste dann die Polizei rausfinden.


    Ich würde deshalb eine so harte Linie fahren nach dem Motto "wehret den Anfängen", weil ich im allernächsten Umfeld sehen musste, wie jemand im vollen Bewusstsein der Gefahr in eine Drogensucht hineingerutscht ist. Mit allen nur erdenklichen üblen Konsequenzen.


    Drogenbesitz und -Konsum ist kein Spaß, auf Klassenfahrt schon gar nicht.

  • Ich wäre auch dafür, hart durchzugreifen nach dem oben schon genannten Motto "Wehret den Anfängen":
    Klassenkonferenz -> Ordnungsmaßnahme / Polizei.


    Wenn man solche Vorfälle mit einer Laissez-faire-Haltung toleriert, hocken die Schüler in der weiterführenden Schule (z.B. an unserer) im Unterricht und drehen sich Joints.

  • @Krabappel: In der Handreichung geht es keineswegs nur um Suchtprävention, sondern insbesondere z.B. auch um den hier vorliegenden Fall, sondern auch um den hier vorliegenden Fall einer Verleitung zum Suchtmittelkonsum.


    Dazu heißt es (Seite 10):
    "Solange eine Gefährdung anderer Schülerinnen und Schüler nicht anzunehmen ist, besteht für keine Lehrkraft Meldepflicht gegenüber der Schulleitung, den Schul- oder den Strafverfolgungsbehörden.
    Dies gilt wiederum mit der Einschränkung, dass bei einer Gefährdung der Mitschülerinnen und Mitschüler sowohl die Schulleitung als auch die Beratungslehrkräfte für Suchtvorbeugung zu verständigen sind. Ferner bestimmt diese Regelung, wann eine solche
    Gefährdung vorliegt. Danach ist von einer Gefährdung der Mitschülerinnen und Mitschüler auszugehen, wenn mit Wahrscheinlichkeit diese zum Suchtmittelkonsum verleitet werden oder die betreffende Schülerin bzw. der betreffende Schüler diese bereits verleitet hat. Die Schulleiterin oder der Schulleiter berät mit der Lehrkraft, der der Missbrauch bekannt geworden ist, dem Klassenleiter oder der Klassenleiterin und der Beratungslehrkraft für Suchtprävention, welche Maßnahmen erforderlich werden. Sie / er benachrichtigt die Sorgeberechtigten der Schülerin oder des Schülers in geeigneter Form."


    Damit reicht die Information der Eltern nicht. Schulleitung und Beratungslehrkraft müssen verständigt werden.


    Da es sich bei aber nicht nur um ein "verleiten", sondern um ein "verteilen" handelt gilt nach der VwV Punkt 3.3.:


    "Die Einschaltung der Polizei muss erfolgen, wenn eine Schülerin oder ein Schüler Rauschmittel verteilt oder damit handelt oder es
    sich sonst um schwere oder mehrfache Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz handelt."


    Gerade aus diesen Gründen - Festlegung per VwV, dass die Polizei informiert werden _muss_ - nicht "Sache der Eltern".

  • ... Heute fahren wir heim; ...

    ...dann ist 3 Tage Wochenende. Ich bin bloß realistisch. Aber wenn die TE heute Nachmittag in der Schule noch auf die Polizei warten will- warum nicht?



    ... im Unterricht und drehen sich Joints.

    Dann habt ihr kein Drogen- sondern ein Disziplinproblem. Laissez faire heißt "machen lassen", davon war nie die Rede.

  • Ich bin nicht die TE und zeige nur mögliche Folgen auf, die passieren könnten, wenn man auf den Vorfall nicht / zu lasch reagiert.
    Damit möchte ich der TE helfen. Belehrungen von Dritten an Dritte helfen niemandem weiter.

    Einmal editiert, zuletzt von Susi Sonnenschein () aus folgendem Grund: Persönlicher Angriff, der mir im Nachhinein leid tut.

  • Ich danke euch für die hilfreichen Beiträge. Dass die Polizei definitiv mit einbezogen werden muss, hatten wir befürchtet. Die Schulleitung und spezielle Suchtberater unserer Schule werden wir auch informieren. Der Ausschluss von der nächsten Klassenfahrt sollte hoffentlich kein Problem werden.

  • nicht nur "mit einbezogen". Das ist, so wenig es vielleicht anklingen mag, ein BTM-Delikt, und dementspreched was für das entsprechende KK vor Ort, dort wo ihr seid. Die sollen ruhig mal das Schülerzimmer auf den Kopf stellen und die beiden Hallodris mitnehmen, Schocktherapie bittesehr...
    Wie das dann genau "weitergeht" - Polizeisache, und dazu darf eure Suchtbeauftragte mit der Klasse demnächst mal ein paar Takte extra reden...
    in der 9 ist man idR schon strafmündig, also kann das gerade für denjenigen mit "Erfahrung" schon deutlich mehr als "du du du" sein.

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • „Befürchten“ war gemeint im Sinne von „auch schon daran gedacht haben“. Das Wort mit seiner negativen Konnotation ist aber auch deshalb gewählt, da generell das Verhältnis zur und in Klasse außergewöhnlich gut ist. Natürlich muss/wird es entsprechende Konsequenzen geben, jedoch hoffen wir, dass sich dadurch das soziale Miteinander in/mit der Klasse nicht ändert.

    • Offizieller Beitrag

    jedoch hoffen wir, dass sich dadurch das soziale Miteinander in/mit der Klasse nicht ändert.

    naja, wenn das soziale Miteinander innerhalb der Klasse dazu führt, dass man sich gegenseitig mit Drogen versorgt, dann sollte es sich unbedingt verändern!

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