Abordnung an eine andere Schule!

  • Also ich bin beim Land Baden-Württemberg beschäftigt. Also ist das Land BaWü mein Dienstherr.


    Meine Schule ist meine Dienststelle.

  • MrsPace: Und wohin will dich dann das Land BaWü ìnnerhalb des Landes abordnen?


    Das Gesetz ist ja genau dafür, also für einen landesinternen Wechsel des Dienstherren. Für eine länderübergreifende Abordnung gibt es wieder andere Gesetze.

  • MrsPace: Und wohin will dich dann das Land BaWü ìnnerhalb des Landes abordnen?


    Das Gesetz ist ja genau dafür, also für einen landesinternen Wechsel des Dienstherren. Für eine länderübergreifende Abordnung gibt es wieder andere Gesetze.

    Ein landesinterner Wechsel des Dienstherren ist nicht möglich, da das Land dein Dienstherr ist.


    Jedoch kann dich dein Dienstherr an eine andere Schule abordnen. Du hast dann eben die eine Schule, die deine Dienststelle ist und eine zweite Schule, an die du abgeordnet bist.


    Ob eine länderübergreifende Abordnung an einen anderen Dienstherren möglich ist, weiß ich nicht.


    Es geht hier übrigens nicht um „Meinungen“ sondern um klar definierte Begrifflichkeiten.


    Du kannst persönlich gerne der Meinung sein, dein Dienstherr sei deine Schule. Dem ist aber nicht so.


    Das Land ist dein Dienstherr! Oder bekommst du deinen Sold direkt von der Schule? Einfach mal nen Blick auf die Gehaltsmitteilung werfen. Dann sollte klar sein, beim wem du beschäftigt bist.

  • Shadow: Ich würde die ganz klare Ansage an deine Schulleitung machen, daß du bei einer weiteren Abordnung nur noch die Möglichkeit siehst einen Versetzungsantrag zu stellen, an eine 3. Schule versteht sich.
    Mein Schulleiter hat auch erst verstanden wie erst es mir damit ist, als die neue Schulleitung bei meiner jetzigen Angerufen hat zwecks etwaiger Freigabe. ;)

  • MrsPace: Und wohin will dich dann das Land BaWü ìnnerhalb des Landes abordnen?

    An eine andere Schule natürlich. Ich verstehe gerade das Verständnisproblem nicht :ka:


    z.B. dein Zitat weitergelesen:
    Dienstherr der unmittelbaren Bundesbeamtenist die Bundesrepublik Deutschland, für unmittelbare Landesbeamte das jeweilige Bundesland. Bei mittelbaren Beamten, sofern diese Unterscheidung im jeweiligen Bundesland getroffen wird, ist es die jeweilige dienstherrenfähige juristische Person des öffentlichen Rechts, wie Gemeinden oder Gemeindeverbände, ebenso, als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannte Religionsgemeinschaften, oder Berufsgenossenschaften.


    oder hier
    https://info-beihilfe.de/beamt…eamtenlexikon/dienstherr/


    oder dort...


    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Beamter_(Deutschland)



    Aber ist eigentlich auch egal. Wichtiger ist die 2. Frage, die du aufgeworfen hast, wie oft und lang der Fragesteller abgeordnet wurde und eben auch, was der PR im entsprechenden Bundesland zu sagen hat.

  • Der Schulleiter ist keine juristische Person! Der Dienstherr ist das Land und der Schulleiter handelt als ausführendes Organ des Dienstherren in seiner Funktion als Vorgesetzter. Die Schule selbst beschäftigt auch keine Angestellten oder Beamte. Alle Arbeitsverträge etc. kommen selbstverständlich von der zuständigen Dienstbehörde, wie z.B. in NRW der Bezirksregierung. Dein Geld bekommst du auch vom Land und nicht von der Schule, soweit du nicht an einer privaten Schule bist.

  • Hast du dafür eine Quelle?Danke!

    Das ist meine Erfahrung aus der Praxis.
    Mit wenigen Stunden abgeordnete Lehrer machen normalerweise ihre Stunden und legen dem Klassenlehrer ggfs. eine Notenliste ins Fach, damit sie z.B. nicht auf Konferenzen müssen - wenn sie nicht selbst wollen.
    Wäre ja auch noch schöner, wenn abgeordnete Kollegen an Konferenzen von zwei oder gar drei Schulen teilnehmen würden - aber das ist wie gesagt nur meine Erfahrung aus der Praxis. Ob es einen Rechtsanspruch gibt, weiß ich nicht und die Schulart spielt sicher auch eine Rolle.

  • Ob es einen Rechtsanspruch gibt, weiß ich nicht

    Gibt es nicht.


    Wobei ich es noch viel interessanter finde, wenn man mit wenigen Stunden abgeordnet wird und die Schulen unterschiedliche Ferientermine haben. Hat man jetzt schon vor der Abordnung eine Urlaubsreise gebucht, die man dann nicht antreten kann, weil man ja an einer anderen Schule doch noch unterrichten muß, kann man dem Dienstherren dann den Schaden (=Stornokosten) der abgesagten Reise in Rechnung stellen?


    Die ursprüngliche Fragestellung ging ja von Niedersachsen aus. Wenn man da jetzt für einen Tag an eine Inselschule abgeordnet wird, ergibt sich automatisch das Problem, weil auf den Inseln andere Ferientermine gelten als im Rest von NDS. Schließlich leben die Insulaner überwiegend vom Tourismus und müssen entsprechend in den Schulferien mehr arbeiten. Entsprechend haben die dortigen Schulen andere Termine, damit die Eltern mit ihren Kindern auch irgnedwann mal verreisen können.


    Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, waren in diesem Jahr die Sommerferien dort z.B. nur 4 Wochen lang und die Herbstferien dafür auf 4 Wochen verlängert. Außerdem wichen die Termine noch von denen auf dem Festland ab, eben um Überschneidungen möglichst zu vermeiden.


    Bei mir in NRW war es nicht ganz so extrem, aber auch ärgerlich. Wir haben ja die beweglichen Ferientage, die jede Schule legen kann, wie sie will. Wir haben über Pfingsten eine ganze Woche den Laden dichtgemacht. Die Schule, an die ich abgeordnet wurde für jeden Mittwoch, hatte immer freitags Brückentage nach den Feiertagen. Dafür in der Pfingstwoche Unterricht. Ergebnis: Ich durfte meine Reise nach Lissabon stornieren, um an dem Mittwoch dann doch noch 4 Stunden zu unterrichten. Auf die Erstattung der Stornokosten warte ich noch heute. :daumenrunter:

    • Offizieller Beitrag

    Einen Rechtsanspruch gibt es in NRW meines Wissens nicht - aber es gibt zumindest die Empfehlung der Bezirksregierungen an die Schulleitungen der jeweiligen Schulen, dass diese eine für die Lehrperson akzeptable Übereinkunft treffen.


    kl. gr. frosch

  • Was amn dann so "akzeptable Vereinbarungen nennen kann.. . Ich bin fast 50:50 eingestzt, muss an beiden Schulen an den Zeungiskonferenzen teilnehmen und z. T. auch an anderen Veranstaltungen. Für diese Woche werde ich mich aber quer stellen, es kommen zu viele Termine auf einmal von beiden Schulen zusamm, da mache ich nicht mehr mit.

  • Was amn dann so "akzeptable Vereinbarungen nennen kann.. . Ich bin fast 50:50 eingestzt, muss an beiden Schulen an den Zeungiskonferenzen teilnehmen und z. T. auch an anderen Veranstaltungen. Für diese Woche werde ich mich aber quer stellen, es kommen zu viele Termine auf einmal von beiden Schulen zusamm, da mache ich nicht mehr mit.

    Krank machen oder krank werden - Du hast die Wahl.


    Schlimm, wenn so ein Regiment einen quasi zum Lügen zwingt. "Der ehrliche ist der dumme".

    • Offizieller Beitrag

    Crestos, die " Akzeptablen Vereinbarungen" als Empfehlung war eine Antwort auf pattyplus in NRW. Ob es entsprechende Hinweise in RLP ebenfalls gibt, kann ich die Leider nicht sagen.


    Scheinbar aber nicht.


    kl. gr. Frosch


    PS.: Falls morse meinte, dass du krank feiern sollst, obwohl du (noch) nicht krank bist ... den Tip solltest du dann besser ignorieren.

  • Schlimm, wenn so ein Regiment einen quasi zum Lügen zwingt. "Der ehrliche ist der dumme".

    Das Regiment zwingt einen dazu sofort einen Versetzungsantrag an eine dritte Schule einzureichen. Wenn sich die Schulleitung mit der Freigabe dann querstellt, verweise einfach auf die Abordnung und das du ja gar nicht unabkömmlich sein kannst, denn wärst du unabkömmlich, würden sie dich nicht abordnen.

  • Ok danke für die Klarstellung!
    Krank feiern? Das werde ich ganz sicher nicht (bin ich nicht der Typ zu), dann habe ich halt eine bescheidene Woche mit Unterricht und Terminen die ganze Woche über bis in den Abend. Aber einmal deutlich darauf hinweisen werde ich, zumal ich inzwischen auch wieder Aufsichten habe trotz Doppelbelastung und Wechsel zwischen den Schulen an einem Tag. Anscheinend will man die Grenzen austesten.

  • PS.: Falls morse meinte, dass du krank feiern sollst, obwohl du (noch) nicht krank bist ... den Tip solltest du dann besser ignorieren.

    Das war natürlich kein Tipp, sondern die Feststellung, dass es in der Praxis oft daraus hinausläuft, dass sich betroffene Kollegen in so einem Fall entweder nicht anders zu helfen wissen oder krank werden, da ihre Gesundheit den Tanz auf 2 Hochzeiten langfristig nicht mitmacht.
    Jede Schulleitung ist gut beraten sich genau zu überlegen, bei welchen Konferenzen die Anwesenheit abgeordneter Kollegen wirklich Pflicht sein muss und wo man es ihnen freistellen sollte.
    Die Teilnahme an Konferenzen wird dadurch de facto weder erhöht noch gesenkt, aber ein offener und ehrlicher Umgang damit dient allen Beteiligten und deren Gesundheit.

  • Da hast Du absolut recht. Aber wenn ich mitbekomme, wie da mit den leuten umgegangen wird, dann bekommt man den Eindruck, es wird ausgetestet, wie lange da a) gut geht b) man sich das gefallen lässt. Eine Rferendarin hat nach dem Abschluss einen Vertrag für 3 (!) Schulen bekommen, zwischen denen sie auch 2x mal pro Tag pendeln musste.

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