Abordnung an eine andere Schule!

    • Offizieller Beitrag

    Wie ich bereits schrieb:


    Die eigenen Erfahrungen als Maßstab für die Bewertung eines Falles zu nehmen, den wir nur in sehr groben Zügen kennen, kann ziemlich in die Hose gehen. Einige User haben das hier eindrucksvoll gezeigt.
    Etwas anderes ist es, wenn man vergleichbare Situationen beschreibt und konkrete, legale (!) Hinweise gibt, wie man sich verhalten kann.


    Dem TE abschließend lapidar vorzuwerfen, er beschwere sich nur, weil er keine mundgerechten Antworten bekommen hat, ist in der Sache nicht zu rechtfertigen, zumal der TE lediglich eine sachliche/fachliche Antwort benötigte und keine Interpretation der scheinbaren Befindlichkeiten der Kollegin oder sonstiges.

  • @Bolzbold, findest du das okay und normalen Umgangston? Es gab nur inhaltlich sinnvolle Antworten. Der Ton hat sich leider an den von Sawe angepasst.

    ...
    Einige hier sollten sich die Technik des richtigen Lesens noch mal zu Gemüte führen.
    Ist ja haarsträubend, was Einige so lesen, obwohl es nie geschrieben wurde.
    ...

  • Du bist echt anstrengend.
    Und warum kamen die Antworten?
    Genau, weil immer nur sinnfreie Beiträge von Dir und 1-2 anderen gekommen sind.
    Die Antworten waren direkt und passend formuliert.
    Warum du immer noch weiter machst ist mir ein Rätsel.
    Lass es doch einfach gut sein, und beschäftige Dich sinnvoll.
    Trotzig auf dem Boden trampeln machen Deine deplatzierten Antworten auch nicht besser.
    Einfach Teilzitate aus dem Kontext zu reißen ist sicher nicht die feine Art.
    Dir ist es zu direkt und gerade raus, da habe ich doch ne Lösung.
    Ignoriere diesen Thread einfach und es ist Ruhe.
    Helfen war ja von Anfang an nicht Deine Intention!

    • Offizieller Beitrag

    Also irgendwie komme ich mir gerade vor wie auf dem Schulhof.


    Leute, wir sind alle erwachsene Menschen, erziehen unsere Schüler zu mündigen, (selbst)kritischen Menschen und leisten uns dann in letzter Zeit ein Armutszeugnis nach dem anderen in diesem Forum.
    Wenn das ein Außenstehender als repräsentatives Beispiel für die Lehrerschaft nimmt, dann wäre das unserem Berufsstand nicht sonderlich förderlich.

  • Also irgendwie komme ich mir gerade vor wie auf dem Schulhof.

    Leider gibt es solche Schulhöfe: einer kotzt seinen Selbsthass auf alle anderen aus und der dazu eilende Lehrer ergreift erst Partei und lässt dann alle als ein bisschen doof dastehen.


    Was es nicht nur auf Schulhöfen gibt: dass sich Menschen ärgern. Emotionen gehören zum Leben dazu, Beschimpfungen aber nicht. Dafür sollte ein Moderator sorgen.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, Krabappel, das ist im Kern richtig.
    Ob und inwieweit ein Forum jedoch der geeignete Ort ist, um seinen Emotionen freien Lauf zu lassen, wage ich zu bezweifeln. Dafür ist die schriftliche Kommunikation in Verbindung mit dem Medium Forum zu (kommunikations)störungsanfällig.


    Dass die Grenze zwischen Beschimpfung und dem Zeigen von Emotionen mitunter fließend sind und oft von der individuellen Wahrnehmung des jeweiligen Lesers abhängen, solltest Du aber selbst hinreichend festgestellt haben.

  • Leider gibt es solche Schulhöfe: einer kotzt seinen Selbsthass auf alle anderen aus und der dazu eilende Lehrer ergreift erst Partei und lässt dann alle als ein bisschen doof dastehen.

    Was bitte geht in Dir vor?
    Fakten verdrehen, Inhalte völlig aus dem Zusammenhang reißen,Interpretieren ohne auch nur annähernd den Kern zu treffen,
    Usern Worte in den Mund legen,und zu guter Letzt wird dann noch beleidigt, weil man nicht den gewünschten Zuspruch bekommt.
    Dann wirst Du darauf aufmerksam gemacht, und machst trotzdem immer weiter.
    Sicher wird auch jetzt wieder eine Antwort kommen, die nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun hat.
    Hast Du Dich nur in diesem Thema zu Wort gemeldet um Unruhe zu stiften?


    Ich bin jetzt raus, und genieße das schöne Wetter mit meiner Familie am Meer :)


    Ergebnisse des anstehenden Gespräches, werde ich dann mitteilen.

  • Moin,


    Kollegin wird natürlich nicht abgeordnet.
    Schulleiter hat direkt verstanden, dass öffentliche Verkehrsmittel und die Abordnung an sich eine besondere Härte wären.
    Ich habe mich bereit erklärt mich abordnen zu lassen. Da ich aber zu 100% gebraucht werde, trifft es nun jemand anderen.


    Das nur als Info!

  • Ich hole diesen Thread mal aus der Versenkung hervor.

    ...


    Ich selber muß diese Situation noch 3 Jahre ertragen. Erst nach 5 Jahren darf man in NRW selber Widerspruch gegen eine Abordnung einlegen.

    Kannst du mir evtl. sagen, wo das mit den 5 Jahren steht? Und wie erfolgsversprechend ist das? Ich bin auf der Suche nach genaueren Infos zu diesem Thema.


    Hat schon mal jemand von euch erfolgreich Widerspruch gegen eine Abordnung eingelegt und mag davon berichten?
    Danke!

  • Kannst du mir evtl. sagen, wo das mit den 5 Jahren steht?

    Landesbeamtengesetz §24, Absatz 4:
    "Die Abordnung zu einem anderen Dienstherrn bedarf derZustimmung der Beamtin oder des Beamten. Abweichend von Satz 1 ist die Abordnung auch ohne Zustimmung der Beamtin oder des Beamten zulässig, wenn dieneue Tätigkeit einem Amt mit demselben Endgrundgehalt auch einer gleichwertigenoder anderen Laufbahn entspricht und die Abordnung die Dauer von fünf Jahren nicht übersteigt."


    --> https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…ufgehoben=N&det_id=405134



    Der Dienstherr ist in diesem Zusammenhang die jeweilige Schulleitung. Der andere Dienstherr also die Schulleitung der Schule, an die man abgeordnet wurde.

  • Der Schulleiter ist nicht der Dienstherr, sondern der Dienststellenleiter.
    Bei Abordnungen ist nicht viel zu machen. Der Personalrat muss zwar angehört werden, zustimmen muss er aber nicht.


    Ich möchte hier mal anmerken, dass so mancher freiwillig an der Schule geblieben ist, an die er einst mehr oder weniger freiwillig abgeordnet wurde...

  • Bei Abordnungen ist nicht viel zu machen. Der Personalrat muss zwar angehört werden, zustimmen muss er aber nicht.

    Ich hatte es oben schon mal geschrieben: Das kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Es gibt durchaus Bundesländer, in denen der PR in der Mitbestimmung ist, also zustimmen muss.
    Wie das in NRW ist, weiß ich aber nicht. Da müsste man mal ins entsprechende Personalvertretungsgesetz schauen.

  • Ja, Dienstherr ist das Land NRW

    Wenn der Dienstherr wirklich das Land NRW ist, ist der ganze Passus mit Abordnungen hinfällig. Dann könnte man auch in die nächste Polizeidienststelle abkommandiert werden, um dort Akten zu sortieren und es wäre kene Abordnung. Es würde gar keine Abordnungen geben.


    Der Schulleiter ist bei mir der weisungsbefugte Dienstvorgesetzte, damit mein Dienstherr und damit ist die Abordnung an eine andere Schule wirklich eine Abordnung. Bei Referendaren ist das Studienseminar der weisungsbefugte Dienstvorgesetzte und damit Dienstherr.


    Wäre das Land NRW der Dienstherr, würde es gar keine Abordnungen geben und das Gesetz wäre damit überflüssig.

    • Offizieller Beitrag

    Vor zwölf Jahren hatten wir die Frage hier auch schon einmal. Link


    Da war auch die einhellige Meinung, dass das Land NRW der Dienstherr ist.


    kl. gr. frosch


    Schulleitung online, Raabe: https://www.schulleitung-onlin…eicht-gesagt/150/21/1614/

  • Da war auch die einhellige Meinung, dass das Land NRW der Dienstherr ist.

    Meine Meinung dazu:


    "Dienstherr ist gem. § 2 Bundesbeamtengesetz (BBG) und § 2 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) die beamtenrechtliche Bezeichnung für eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Körperschaft, Anstalt oder Stiftung), die das Recht hat, Beamte zu beschäftigen. Bund, Länder und Gemeinden haben dieses Recht originär, andere öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtes nur dann, wenn ihnen dieses Recht – üblicherweise durch ein Gesetz – zugestanden wird."


    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstherr


    Eine Schule ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Recht Beamte zu beschäftigen. Außerdem ich habe meinen Amtseid vor dem Schulleiter abgelegt. Entsprechend ist der Schulleiter mein Dienstherr.

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