Bei der Stundenplanung kann man berücksichtigen, dass die Kollegin mit den öffentlichen Verkehrsmitteln beide Schulen erreichen kann.
Das mit den gesundheitlichen Gründen erschließt sich mir aber immer nicht so genau.
Entweder man ist gesund, arbeitet 24 Stunden, dann ist man auch voll einsetzbar. Oder man ist eben nicht gesund, dann arbeitet man Teilzeit und ist nicht voll einsetzbar - und kann auch nicht abgeordnet werden.