Im Grunde ist es ganz einfach: Falls es wirklich gesundheitliche Gründe gibt, die eine Abordnung unmöglich machen...
Dem Dienstherrn anzeigen, dass man diese Abordnung aus gesundheitlichen Gründen nicht leisten kann. Attest vom Arzt beilegen. Warten bis der Dienstherr sich entschieden hat. Erzwingt er die Abordnung wird der behandelnde Arzt die Kollegin für jeden einzelnen Tag dieser Abordnung krankschreiben.
(Ich spreche aus Erfahrung: Meine Mutter ist auch Beamtin und durch vorzeitige Dienstunfähigkeit nun schon in Rente. Sie sollte gegen Ende ihrer beruflichen Laufbahn nochmals versetzt werden. Das ging aber nicht (aus den Gründen aus denen sie später auch berufsunfähig wurde). Der Arzt hat ihr dies auf einem ausführlichen Attest bescheinigt. Der Bund hat sie dennoch versetzt, weil es in diesem Fall eben auch nicht anders ging (Standortauflösung). Nun, ab dem Zeitpunkt war sie halt dauerhaft krankgeschrieben. Und wurde dann ca. 1,5 Jahre später eben dienstunfähig.)