Abordnung an eine andere Schule!

  • Im Grunde ist es ganz einfach: Falls es wirklich gesundheitliche Gründe gibt, die eine Abordnung unmöglich machen...


    Dem Dienstherrn anzeigen, dass man diese Abordnung aus gesundheitlichen Gründen nicht leisten kann. Attest vom Arzt beilegen. Warten bis der Dienstherr sich entschieden hat. Erzwingt er die Abordnung wird der behandelnde Arzt die Kollegin für jeden einzelnen Tag dieser Abordnung krankschreiben.


    (Ich spreche aus Erfahrung: Meine Mutter ist auch Beamtin und durch vorzeitige Dienstunfähigkeit nun schon in Rente. Sie sollte gegen Ende ihrer beruflichen Laufbahn nochmals versetzt werden. Das ging aber nicht (aus den Gründen aus denen sie später auch berufsunfähig wurde). Der Arzt hat ihr dies auf einem ausführlichen Attest bescheinigt. Der Bund hat sie dennoch versetzt, weil es in diesem Fall eben auch nicht anders ging (Standortauflösung). Nun, ab dem Zeitpunkt war sie halt dauerhaft krankgeschrieben. Und wurde dann ca. 1,5 Jahre später eben dienstunfähig.)

  • Es ist aber nicht die Aufgabe eines Dienstherrn zu schauen, wer einen Führerschein bzw. ein Auto hat oder wer nicht fahren mag (aus welchen Gründen auch immer). Bei einer Abordnung geht es darum, welche Fächerkombi wird an der neuen Schule benötigt und welche Fächerkombi wird ggf. nicht so dringend an der aktuellen Schule benötigt? Dann mögen noch soziale Kriterien eine Rolle spielen. Wenn auf ALLE Gründe Rücksicht genommen wird, kann niemand angeordnet werden. Jeder kann irgendwelche Gründe haben. Ist genau wie bei Glätte oder irgendwelchen vorhersehbaren Autobahnsperrungen: Der Arbeitnehmer muss dafür sorgen, dass er pünktlich auf der Arbeit erscheint und wenn er morgens um 5 Uhr losfährt, obwohl er erst um 9 Uhr da sein muss.


    Soll die Kollegin halt Widerspruch einlegen mit der entsprechenden Begründung, dann aber die gesundheitlichen Gründe hervorheben und nicht die Gründe wie "Ich habe kein Auto". Ob dem Widerspruch stattgegeben wird, entscheiden die Behörden.

  • Bei den geschilderten Faktoren sollte das selbst sesselpupsenden Bürokraten einleuchten...

    Und bei den geschilderten Faktoren würde ich sie dann erst Recht abordnen. Denkt etwa jemand, daß es für die anderen Kollegen eher zumutbar ist? Allein schon mit einer Krankmeldung zu drohen, würde in der freien Wirtschaft zur sofortigen fristlosen Kündigung führen, nur mal so als Erinnerung.


    Und ja, ich habe auch seit 2 Jahren eine Abordnung an den Haken und dazu noch zweimal wöchentlich Abendschule (7.30-21 Uhr). Da haben die Kolleginnen auch Mimimi gemacht von wegen alleinerziehend und so. Macht mir auch keinen Spaß.


    In NRW sieht es so aus, daß der Personlarat etwas dagegen unternehmen könnte. Aber der will natürlich nicht, weil er dann genau weiß, daß es zwei andere Kolleginnen treffen könnte. Von wegen alleinerziehend und so. Irgendeiner muß den Job ja machen.
    Ich selber muß diese Situation noch 3 Jahre ertragen. Erst nach 5 Jahren darf man in NRW selber Widerspruch gegen eine Abordnung einlegen.

  • Ein kurzer Blick auf die einschlägigen Seiten ergibt:


    Als Lehrer muss man pünktlich seinen Dienst antreten, ob per PKW, Fahhrad oder Fesselballon hat den Dienstherrn nicht zu interessieren.
    Eine Abordnung dergestalt, dass man an einem Tag mehrere Dienstorte besuchen muss, gilt aber als Dienstreise. Hierfür müsste die Benutzung eines privaten Fahrzeuges sogar vom Lehrer beantragt werden (Versicherung etc.), keinesfalls kann dies (oder gar die Anschaffung eines PKWs) durch den Dienstherrn verlangt werden.


    Möglichkeiten:
    Die Abordnung wird so organisiert, dass man pro Tag nur einen Dienstort hat.
    Falls der ÖPNV einen pünktlichen Ortwechsel nicht ermöglicht, muss der Dienstherr halt sehen wie er das regelt (Taxikosten übernehmen, ggf. Carsharing bezahlen, Chauffeurservice einrichten oder was auch immer).

  • Falls der ÖPNV einen pünktlichen Ortwechsel nicht ermöglicht, muss der Dienstherr halt sehen wie er das regelt

    Und wo ist da die Zumutbarkeitsgrenze?


    Ok, ich fahre mit meinem Privat-PKW, damit läuft das. Aber wollte ich mit dem ÖPNV zur Schule, müßte ich abends um 23 Uhr losfahren und irgendwo zwischen 2 und 5 Uhr auf einem Bahnsteig übernachten, um morgens pünktlich zum Dienst zu erscheinen. Damit ist mit dem ÖPNV ein pünktlicher Ortswechsel möglich, aber zumutbar ist das wohl nicht, oder? ;)

  • Genau das ist der Punkt, @plattyplus. Nehmen wir mal an, du hättest keinen Führerschein, dann würdest du dieses Problem melden, und dann kann sich dein Dienstherr drum kümmern, wie du da pünktlich hinkämst - UND auch noch die Ruhezeiten einhältst.

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • War anscheinend unklar.


    Morgens zum ersten Dienstantritt: Dein Problem wie du pünktlich kommst.
    Ab erfolgtem Dienstantritt: Dienstreise. Wenn du für den Ortswechsel 5 Minuten hast, weil die Stunden hintereinanderliegen, die schnellste ÖPNV-Verbindung aber 15 Minuten dauert: Nicht dein Problem, muss sich der Dienstherr was einfallen lassen.

    --

    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.

  • Wie ist es eigentlich mit den Konferenzen, müssten die auch schön unbezahlt doppelt besucht werden?

    Mit Deinem Lohn sind alle Konferenzen "bezahlt" - egal ob es 2 sind oder 200.
    Schulleiter die Ihre Fürsorgepflicht ernst nehmen, machen natürlich Kompromisse was das angeht.
    Manche Abgeordnete kommen bei der anderen Schule auf gar keine Konferenz, manche auf jede. Das kommt aber auch wirklich auf die genaue Situation an. Bei befristeten Geschichten sind meist alle froh, wenn der Abgeordnete es schafft rechtzeitig einen Zettel mit Noten zu hinterlassen; Mitgestaltung von päd. Maßnahmen etc. wird nicht erwartet.

  • Fassen wir zusammen:


    - mach mal kein Mimimi
    - kauf Dir ein Auto
    - Du kannst ja umziehen
    - jammer nicht, bekommst genug Geld
    - Du Simulant hast nur kein Bock und bist faul
    - Sollen andere Deine Arbeit machen
    - Atteste sind eh nich glaubhaft
    - Stell Dich nicht so an, ich schaff das auch
    - Mach doch Teilzeitarbeit wenn Du nicht mehr kannst


    u.s.w.


    Ist hier einer überhaupt Lehrer?
    Oder tummeln sich hier größtenteils nur Beamtenneider rum?


    An den Rest lieben Dank für die Unterstützung!


    Ich werde meiner Kollegin empfehlen erstmal abzulehnen, einen Arzt aufzusuchen der ihre Faulheit unterstützt und ihr ein erfundenes Attest ausstellt ;)

    • Offizieller Beitrag

    Ich muss gestehen, ich bin angesichts des geschilderten Falls zwiegespalten.
    Was wir NIE vergessen dürfen, ist, dass die Belastung, von der wir immer sprechen, IMMER ein subjektives Empfinden widerspiegelt. Was den einen belastet, juckt den anderen weniger und umgekehrt. Die eigenen Empfindungen hier zum Maß der Dinge zu erklären ist hier in jedem Fall vermessen.


    Eine Abordnung ist immer unangenehm, weil sie mit mehr Belastung verbunden ist.
    Ein Attest aufgrund einer Abordnung klingt erst einmal komisch. Wenn die Kollegin bereits gesundheitliche Probleme hat, dann sollte sie diese gegenüber der SL geltend machen und darauf verweisen, dass eine mit der Abordnung aufgrund ihrer individuellen Situation verbundenen höheren Belastung auch zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann. Da würde ich gar nicht mit dem Attest drohen sondern das Ganze erst einmal nüchtern schildern.
    Was die individuelle Situation angeht, so ist es in der Tat einerseits anmaßend, hier als Außenstehender darüber zu urteilen. Darin sind wir Lehrer, wenn es um andere Lehrer geht, leider immer sehr schnell. (Da scheinen die Krähen sich gegenseitig dann doch die Augen auszuhacken...).
    Fakt ist, dass im Vergleich zur bisherigen Situation, an die die Kollegin sich gewöhnt hat, die Abordnung objektiv eine höhere Belastung darstellt.
    Andererseits hat man mit dem Eintritt ins Beamtentum natürlich auch mit solchen möglichen (aber nicht automatischen) Entwicklungen zu rechnen - auch wenn sie die Ausnahme sind.


    Etwas anderes ist es, wie die Kollegin nun im Falle einer Unabwendbarkeit der Abordnung damit umgehen kann.
    Es sollte außer Frage stehen, dass die Forderung nach Umzug, der Anschaffung eines Autos etc., wie es einige hier vorbringen, ebenfalls eine absolute Anmaßung ist.
    Je nach familiärer Situation sollte sich jeder hier einmal überlegen, ob er/sie sofort umziehen wollte bzw. könnte.


    Falls die Abordnung unabwendbar sein sollte, muss sich die Kollegin natürlich etwas einfallen lassen, um die Fahrzeit und die sonstigen Belastungen in Grenzen zu halten. Und genau das sollte dann natürlich auch innerhalb der Grenzen des Zumutbaren liegen - und Umzug oder eine größere finanzielle Investition liegt definitiv außerhalb desselben.
    Wenn ich bereits mehrere Jahre an einer Schule tätig bin und bislang nicht mit einer Abordnung rechnen musste, dann habe ich mich logischerweise in meinem Leben hinsichtlich Wohnort, Arbeit und Freizeit entsprechend eingerichtet. Wer von den "Anti-Mimis" würde denn hier sofort "hurra" schreien, wenn ihn/sie selbst eine Abordnung träfe?


    Es gibt Situationen, in denen ich auch sage, "stell Dich mal nicht so an!". Aber hier sollte man doch den Ball etwas flach halten und der Kollegin zugestehen, dass sie ihr bisheriges Leben auch im Wesentlichen so weiterführen können sollte.

  • Der PR kann dazu seinen Senf abgeben, Mitspracherecht hat er nicht.

    Selbstverständlich sind der SchulPR oder der GPR/HPR in vielen Bundesländern bei Abordnungen in der Mitbestimmung. Das gehört ja zu den originären Aufgaben einer Personalvertretung. Wie das in Niedersachsen ist, weiß ich allerdings nicht.


    Ich glaube, einige hier unterscheiden nicht genau genug zwischen Versetzung und Abordnung. Wenn man Zwangsversetzt wird und das trotz Widersprüche etc. durchgezogen wird, dann hat man wohl wenig Handlungsspielraum und muss in Fällen wie diesen wohl wirklich umziehen.


    Abordnungen - zumal Teilabordnungen - sind aber eine völlig andere Geschichte. Dienststelle bleibt zunächst die Stammschule und wenn der Dienstherr möchte, dass ich mich zwischen meiner eigenen und einer anderen Dienststelle bewege (=Dienstreise), dann muss er selbstverständlich dafür Sorge tragen, dass das möglich ist - und die notwendigen Maßnahmen natürlich finanzieren. Alles andere wäre ja total grotesk.

  • Genau das ist der Punkt, plattyplus. Nehmen wir mal an, du hättest keinen Führerschein, dann würdest du dieses Problem melden, und dann kann sich dein Dienstherr drum kümmern, wie du da pünktlich hinkämst - UND auch noch die Ruhezeiten einhältst.

    Der Arbeitgeber würde sich um gar nichts kümmern. Die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit, wenn sie denn für uns Beamte überhaupt gelten würde, ist nämlich so geregelt, daß sie von Stundenklingel bis Stundenklingel zählt. Die Wegezeiten zählen eindeutig in die Ruhezeit mit rein. Entsprechend könnte er mir schon sagen "Dann übernachten sie halt auf dem Bahnsteig."

  • ...wenn du dir das bieten lässt...
    ganz so einfach ist das eben doch nicht. Hätte der vielleicht gerne...

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Ein Attest aufgrund einer Abordnung klingt erst einmal komisch. Wenn die Kollegin bereits gesundheitliche Probleme hat, dann sollte sie diese gegenüber der SL geltend machen und darauf verweisen, dass eine mit der Abordnung aufgrund ihrer individuellen Situation verbundenen höheren Belastung auch zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann. Da würde ich gar nicht mit dem Attest drohen sondern das Ganze erst einmal nüchtern schildern.

    [...]
    Wir hatten eine Kollegin, der man von höherer Stelle in anderer, aber ähnlicher Weise übel mitgespielt hat. Zum Glück hat sie rechtzeitig klug geschaltet und eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen.

    Nach einigen Jahren mit extrem hohen Krankheitsabsenzen (der psychischen Belastung durch die Situation geschuldet), in denen sie immer wieder zuhause Kraft tanken musste und wiederholten Kuren (die übrigens nicht von ihr gezahlt werden mussten) zur Wiedereingliederung ist sie nun frühpensioniert und bekommt fast so viel netto, wie als wenn sie arbeiten würde. Nebenher verdient sie sich sogar etwas dazu, was sie darf, solange es künstlerische Tätigkeit ist (sie ist Autorin) und sie einen gewissen Betrag nicht überschreitet.
    Wir trafen uns vor gar nicht allzulanger Zeit und sie wirkte sehr glücklich. O-Ton:"Tja, da sitze eben doch ich am längeren Hebel. Hätten sie sich vorher überlegen sollen."
    Sie sagte auch, dass der Diestherr einfach damit rechnet, dass die meisten Lehrer nicht den Mumm haben das konsequent durchzuziehen. Eigentlich sitzt man als Beamter auf Lebenszeit am längeren Hebel und kann erstmal ein schönes Kurprogramm fahren.
    Ich glaube tatsächlich, dass der Dienstherr ganz anders mit einem umgehen würde, wenn er wüsste, dass der Großteil der Menschen dreckig zurückkämpft, wenn man ihnen fiese und gemein ans Bein pinkelt.
    Aber Lehrer lassen sich in der Regel halt ganz viel gefallen und es fallen ihnen dann noch eigene Kollegen in den Rücken. Liest man hier ja auch im Sinne von "Stell Dich nicht an" etc.

  • Und sie kann sich kein Auto kaufen, weil...?!


    Ganz ehrlich, hört sich für mich so an als hätte sie einfach keinen Bock auf ne Abordnung. Jo, hätte ich auch nicht. Aber ändern kann man es nun nicht.

    Meinst du im Ernst, dass der Arbeitnehmer oder Beamte ein Privatfahrzeug für angeordnete Dienstreisen verwenden muss? Oder sich dafür gar eins anschaffen muss? Und nein, hier ist es nicht ganz so einfach, dass es Sache der Lehrkraft wäre, wie sie an die Dienststelle gelangt, denn das gilt zunächst nur für die eigentliche Dienststelle...und die liegt neben der Wohnung. Die Abordnung führt hier also zu einer Dienstreise, für die der Dienstherr die Beförderungsmittel zu stellen oder zu zahlen hat.

  • Wenn ich bereits mehrere Jahre an einer Schule tätig bin und bislang nicht mit einer Abordnung rechnen musste, dann habe ich mich logischerweise in meinem Leben hinsichtlich Wohnort, Arbeit und Freizeit entsprechend eingerichtet. Wer von den "Anti-Mimis" würde denn hier sofort "hurra" schreien, wenn ihn/sie selbst eine Abordnung träfe?


    Es gibt Situationen, in denen ich auch sage, "stell Dich mal nicht so an!". Aber hier sollte man doch den Ball etwas flach halten und der Kollegin zugestehen, dass sie ihr bisheriges Leben auch im Wesentlichen so weiterführen können sollte.

    Moin,


    ich habe auch mein Leben hier eingerichtet, was entsprechend 120km Strecke zur Schule bedeutet, ich rede jetzt aber nicht von einer Abordnung sondern regulär. Meine Kollegen haben mir auch schon alle erzählt, daß ich doch gefälligst umziehen solle. Mach ich nur nicht, weil ich dann mein Hobby an den Nagel hängen könnte. Die Infrasttruktur für das Hobby ist am Arbeitsort einfach nicht vorhanden.


    Warum ich aber so negativ auf die Frage hier reagiert habe: Ich erlebe es täglich bei uns an der Schule, daß es da eine kleine Clique gibt, die bei den kleinsten Mehrbelastungen sich gleich mit einem gelben Schein verabschieden, was dann zur Folge hat, daß die, die sich etwas krank dann doch noch zur Arbeit schleppen, immer noch mehr Arbeit aufgedrückt bekommen. Wenn diese Abordnung die einzige Sonderaktion ist, dann denke ich, ist sowas hinnehmbar.

  • Meinst du im Ernst, dass der Arbeitnehmer oder Beamte ein Privatfahrzeug für angeordnete Dienstreisen verwenden muss? Oder sich dafür gar eins anschaffen muss? Und nein, hier ist es nicht ganz so einfach, dass es Sache der Lehrkraft wäre, wie sie an die Dienststelle gelangt, denn das gilt zunächst nur für die eigentliche Dienststelle...und die liegt neben der Wohnung. Die Abordnung führt hier also zu einer Dienstreise, für die der Dienstherr die Beförderungsmittel zu stellen oder zu zahlen hat.

    Super, danke für die Info. Dann fahre ich in Zukunft mit dem Taxi zur FoBi und lasse mir das vom Land erstatten.

  • Mit dem Taxi vielleicht nicht gerade - aber du kannst dir die Fahrtkosten durchaus erstatten lassen. Wenn du das nicht tust... tja...

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Mit dem Taxi vielleicht nicht gerade - aber du kannst dir die Fahrtkosten durchaus erstatten lassen. Wenn du das nicht tust... tja...

    Wenn ich von der Schule aus nur mit dem Taxi da pünktlich ankäme... Ich nehme sonst immer mein eigenes Auto. Natürlich lasse ich mir die Fahrtkosten erstatten. Wie kommst du darauf, dass ich das nicht tue?


    Ohne Witz: Ich hatte vormittags Unterricht bis 12.50 Uhr und sollte 14.00 Uhr am FoBi-Ort sein. Wäre mit Öffis nicht zu machen gewesen.

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