Alles anzeigenMeine Meinung dazu:
"Dienstherr ist gem. § 2 Bundesbeamtengesetz (BBG) und § 2 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) die beamtenrechtliche Bezeichnung für eine juristische Person des öffentlichen Rechts (Körperschaft, Anstalt oder Stiftung), die das Recht hat, Beamte zu beschäftigen. Bund, Länder und Gemeinden haben dieses Recht originär, andere öffentlich-rechtliche Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtes nur dann, wenn ihnen dieses Recht – üblicherweise durch ein Gesetz – zugestanden wird."
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstherr
Eine Schule ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Recht Beamte zu beschäftigen. Außerdem ich habe meinen Amtseid vor dem Schulleiter abgelegt. Entsprechend ist der Schulleiter mein Dienstherr.
Also ich bin beim Land Baden-Württemberg beschäftigt. Also ist das Land BaWü mein Dienstherr.
Meine Schule ist meine Dienststelle.