Wir haben damals im Seminar auch die Problematik besprochen, dass ein Lehrer eben ein Stück weit Person des öffentlichen Lebens ist. Es ging darum, dass mir natürlich niemand ein Bier in einer Kneipe oder sogar eine Vollsuff verbieten kann - so lange ich nicht von Schülern gesehen werde. Unser Seminarvorstand hat das ganz deutlich gemacht: Privat handle ich nur, wenn keine Schüler anwesend sind, auch außerhalb der Schulzeit. Das ging sogar so weit, dass er uns, weil es ein sehr kleiner Ort war, davor gewarnt hat, mit Jogginghose und schmutzigem T-shirt zum Einkaufen zu gehen.
Ich find's zwar auch doof, aber ich bin mir nicht ganz so sicher wie meine Vorredner, dass du auch rechtlich auf der sicheren Seite bist...
Gruß,
Eliah
Image-/Einstellungsprobleme aufgrund von Aktaufnahmen?
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Zitat
cata schrieb am 03.07.2006 17:57:
Ich projiziere auf niemanden hier irgendwas sondern stelle einfach nur meine Ansichten dar.
Wegen was genau sollten sich die Schulbehörden einschalten? Da muss doch ein erstmal ein irgendwie geartetes Vergehen vorliegen, für das es sich zu rechtfertigen gilt. Und das sehe ich hier nicht.Es muss überhaupt nichts vorliegen. Nehmen wir an, jemand bekommt die Bilder in die Hand. Prüde Eltern sehen Nacktaufnahmen schon als Pornografie. Dazu haben sie einen Schüler, dessen von dir gegebene Note ihnen nicht passt. Nun ergeht ein Brief mit ein paar Beispielbildern und übertriebenen Vorwürfen an die Schulaufsichtsbehörde. Du bekommst dann selbst ein Schreiben aus der Rechtsabteilung mit der Bitte, zu diesem Vorwurf Stellung zu nehmen. Gleichzeitig wirst du belehrt, dass es deine dienstliche Pflicht ist, dazu Stellung zu nehmen. Ein paar Tage später darfst du dann auch noch bei der Schulleitung eine entsprechende Erklärung abgegeben. Nebenbei raffst du alles Material zusammen, fragst eventuell beim Fotografen an, ob er bereit ist über die Aufnahmen Auskunft zu geben... Nehmen wir nun noch an, das liegt gerade in der Lehrprobenzeit oder bei der Entscheidung der Lebenszeitverbeamtung... Herzlichen Glückwunsch.
ÜBRIGENS: Das ist kein (!) Diszi, sondern nur deine ganz normale Pflicht, bei Vorwürfen Stellung zu nehmen.Künstlerische Aktaufnahmen sind keine Pornografie und du musst rechtlich nichts befürchten. Der Vorwurf, an pornografischen Aufnahmen beteilgt gewesen zu sein, wird aber jede Schulaufsichstbehörde zu einer Klärung veranlassen. Denn im zweiten Falle wäre in B-W z.B. ein Verstoß gegen § 73 ("Sein Verhalten [des Beamten] muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die sein Beruf erfordert") denkbar.
Das schöne - aber echte - Standardbeispiel aus dem Beamtenrecht: Ein Lehrer freundet sich mit einem Pärchen im Mallorcaurlaub an. Im Gespräch erzählt er Beruf und Herkunftsort. An einem feucht fröhlichen Abend tanzt er nun auf dem Tisch einer Kneipe. Nach dem Urlaub flattert ihm ein Diszi ins Haus, da er gegen §73 verstoßen habe. Das Pärchen hatte ihn angezeigt. Das Diszi wurde zwar niedergeschlagen, aber die Nerven liegen da blank!
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Um das Verhalten in der Öffentlichkeit haben wir im Sprachassistentenseminar auch gesprochen, und das ist ja auch nachvollziehbar, zumal man als Ausländer nochmal doppelt so stark beäugt wird. Bei Fotos, die in privater Atmosphäre geschossen wurden und vermutlich auch noch aus einigermaßen weit zurückliegender Vergangenheit stammen, kann ich das hingegen weniger nachvollziehen.
ZitatKünstlerische Aktaufnahmen sind keine Pornografie und du musst rechtlich nichts befürchten.
Naja, um genau diese geht es ja, bzw. um Unterwäsche, Bademode oder Motive aus dem Gothicbereich. Mit Pornographie hat das noch nichts zu tun.
Wie genau würde denn der Vorwurf der Eltern in deinem Beispiel lauten, Timm? Insbesondere im Zusammenhang mit der schlechten Note des Sohnes würde mich das interessieren.
Tja, irgendwie ganz schön ernüchternd, das Ganze.
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Wie genau die Lehrerin sich gezeigt haben soll, weiß ich nicht, das war nicht an meiner Schule, sondern ich habe es nur erzählt bekommen. Jedenfalls stand sie nicht oben ohne in der Klasse.
Die Sache mit dem Gefühl hatte ich so verstanden. Dir ist die Problematik, die entstehen könnte, ja durchaus bewusst, ich würde deswegen alleine schon darauf verzichten.
Aber: Das musst du natürlich selber wissen. -
Nur falls es jemanden interessiert: Die Aktaufnahmen habe ich mir nach einigem Abwägen aus dem Kopf geschlagen.
Von Bildern in Unterwäsche, Korsetts oder knappen Klamotten (die im Übrigen nur in der Minderheit neben normalen, "züchtigen" Bildern auf meiner Sedcard existieren) - insofern das Surrounding der Fotos stimmt und die Intention des Fotografen klar ist - bin ich aber nicht abgerückt. Im Moment ist es das Richtige; spätestens wenn ich mein Referendariat antrete, werde ich damit wohl aufhören. Sollte das dann mal irgendwer sehen, ist das Ganze nicht nur Freizeit sondern auch Vergangenheit.
Sollte trotzdem irgendwer aufgrund der Erkenntnis, dass Lehrer(innen) und Autoritätspersonen im Allgemeinen keine asexuellen Wesen sind, in eine Krise gestürzt werden, liegt das Problem nicht auf meiner Seite. -
wenn die bilder öffentlich werden ist man natürlich bei schülern und den meisten kollegen durch, zu recht.
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Aha.
Kannst du das zufällig auch noch begründen? -
Hallo ,
nun wurde so viel geredet , wo kann man denn Bilder sehen .
grüsse
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