Pausen – Arbeitszeitverordnung - Prüfungstage an Berufsschule

  • Folgende Situtation:


    7:45 Beginn des 90-minütigen Unterrichts. Dieser muss mir vorher beendet werden, da:


    Ab 9:00 Uhr Räume vorbereiten (DV), Prüfungssätze holen etc.


    Beginn der Prüfung: 10:00 Uhr, durchgehend bis 13:30 Uhr.
    Anschließend Prüfungssätze ins Sekretariat bringen, Raum abschließen usw.


    13:50 Beginn des 90-minütigen Nachmittagsunterrichts.


    Während der Prüfung: 2 x im ersten Drittel Springer, der jeweils für 5 Minuten hereingeschaut hat.


    D. h. keine längere Pause möglich.


    Ist so etwas zulässig? Wo kann man konkret nachlesen, WAS zulässig ist?


    (SL ist der wohl der Meinung, dass dies so korrekt ist.)


    Danke!!!

  • Dafür wäre das Bundesland wichtig. In NRW gilt die Arbeitszeitverordnung z.B. für Lehrer gar nicht. Wo kannst du das nachlesen? In der passenden Arbeitszeitverordnung deines Bundeslandes :)

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Der Sachverhalt ist nicht hinreichend genau beschrieben. Geht es darum, dass du Aufsicht bei den Prüfungen führen sollst und dass es zwischen Aufsicht und Unterricht keine Pausen gibt?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Die Arbeitszeitverordnung ist meines Wissens nicht für Lehrer gültig. So kam es daher bis jetzt z.B. zu folgenden Situationen:
    A)
    6:30-13:30 Sportfest
    13:30-16:30 Nachmittagsunterricht


    B)
    Abituraufsicht durchgehend 7:30-12:30 Uhr
    oder
    Vorabiaufsicht durchgehend 8:00-15:30 Uhr

  • Der TE hat noch bei keinem seiner Threads Nachfragen konkretisiert - da finde ich es immer schwer zu antworten.


    Was genau ist dein Problem? Deine Pausenzeiten? Die Länge der Arbeitszeit?


    Habt ihr bei Abschlussprüfungen nur eine Person im Raum? Bei uns müssen es immer zwei sein - auch wenn wir nur Kleingruppen haben.
    Es könnte ja was passieren und dann muss eine Person die Aufsicht gewährleisten und die andere Hilfe holen oder ähnliches.

  • Ich mutmaße mal, dass es dem TS darum geht, dass die meisten Arbeitnehmer nach soundsoviel Stunden Arbeit Anrecht auf eine soundsolange Pause haben, die maximale Arbeitszeit pro Tag und Woche etc. gesetzlich geregelt sind etc.


    Ich kann seinen Frust nachvollziehen

  • Der TE hat noch bei keinem seiner Threads Nachfragen konkretisiert - da finde ich es immer schwer zu antworten.

    Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich bei jemandem, der öfter so krude formuliert, tatsächlich um einen Lehrer handelt?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Wie das allgemeine Arbeitszeitgesetz gilt für Lehrer nicht? Ich dachte das gilt für jeden.


    Aufsicht durchgehend von 7:30 - 12:30 ist demnach in Ordnung (5 Stunden), von 8 - 15:30 (7,5 Stunden) dagegen nicht. Da stehen einem 15 Minuten Pause zu.


    In der Regel darf man 6 Stunden ohne Pause arbeiten, dann muss man 15 Minuten Pause haben.
    Bei einer Arbeitszeit von 8 Stunden muss man 30 Min. Pause haben.
    Bei einer längeren Arbeitszeit erhöht sich die Pausenzeit weiter.


    Ich hatte noch nie eine Situation, wo ich mehr als 5 Stunden durcharbeiten musste. Ein schriftliches Abitur dauert auch nicht länger. Bei so einer langen Vorabiaufsicht (wurden da mehrere Vorabis hintereinander geschrieben, oder wie kommt man da auf 7,5 Stunden?) würd ich ehrlich gesagt selber versuchen, einen Kollegen zu fragen, ob der mich in einer Pause mal kurz vertreten kann und das mit der SL absprechen. Natürlich ist es nicht so leicht, sowas immer von Vornherein in den Stundenplan zu planen, aber man kann sicherlich kollegial eine Lösung finden, notfalls übernehm ich für den Kollegen in der Woche drauf halt mal ne Aufsicht o.ä.
    Mal auf Toilette oder was essen muss ich ja an so einem Tag auch mal, das geht gar nicht so sehr um die Arbeitszeit...

  • Auch das Arbeitszeitgesetz gilt nicht für Beamte (s. §2 ArbZG), mit ein bisschen Dreherei kann die fehlende Geltung mit §19 ArbZG auch auf Angestellte übertragen werden...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

    • Offizieller Beitrag

    Die Arbeitszeitregelung wäre im Schulbetrieb auch in der Form nicht immer umsetzbar - selbst wenn sie dort Gültigkeit besäße.
    Man denke alleine an die Studien- und Klassenfahrten.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • In der Aufsicht arbeitet man sich ja nun wirklich nicht tot. Ich finde da kriegt man eher Boreout.

    Aufsicht erfordert ein hohes Maß an Aufmerksamkeit. Ganz so nebenbei geht das auch nicht. Aber selbst wenn, muss man zwischendrin mal aufs Klo.


    Die Arbeitszeitregelung wäre im Schulbetrieb auch in der Form nicht immer umsetzbar - selbst wenn sie dort Gültigkeit besäße.
    Man denke alleine an die Studien- und Klassenfahrten.

    Das ist natürlich auch ein interessanter Rechtsgrundsatz. Wenn man sich nicht die Mühe machen möchte, eine Regelung umzusetzen, lässt man sie einfach weg. Für Klassenfahrten ließe sich das natürlich umsetzen, man muss nur entsprechend viel Personal einplanen. Wenn man das nicht möchte, liegt das wohl daran, dass derlei Fahrten doch nicht so wichtig sind.


    Auch wenn jene Verordnung formal nicht gilt, gibt es doch Grenzen der Zumutbarkeit. Der Dienstherr hat ein Fürsorgepflicht. Umgekehrt haben auch die öffentlich Bediensteten Verpflichtungen. Wer z.B. einer bestimmten Belastung nicht standhält, ist verpflichtet eine Überlastungsanzeige zu stellen.



    SL ist der wohl der Meinung, dass dies so korrekt ist.

    Einfach. Er führt ja weder die Aufschten noch gibt er anschließend den Unterricht.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Die Arbeitszeitregelung wäre im Schulbetrieb auch in der Form nicht immer umsetzbar - selbst wenn sie dort Gültigkeit besäße.
    Man denke alleine an die Studien- und Klassenfahrten.

    Irgendwie einleuchtend, aber das lässt unseren Beruf irgendwie doch in Richtung Sklaverei rücken. :wink_1:

  • Die Arbeitszeitregelung wäre im Schulbetrieb auch in der Form nicht immer umsetzbar - selbst wenn sie dort Gültigkeit besäße.
    Man denke alleine an die Studien- und Klassenfahrten.

    Moin,


    warum soll das "nicht umsetzbar" sein? Nicht umsetzbar gibt es nicht. Will sagen: Dann müssen die Klassenfahrten eben so gestrickt werden, daß die Arbeitszeitregelungen eingehalten werden können. Klar würde das dann im Fall der Fälle bedeuten, daß man eine Klasse auf mehrtägiger Klassenfahrt nicht mit zwei Kollegen (von wegen männlich/weiblich) sondern mit insg. sechs Kollegen begleiten muß, weil die sich im 3-Schicht-Betrieb abwechseln müssen.


    Wenn es wirklich gewollt ist, wäre das die Lösung.


    Und ja, klar gilt für verbeamtete Lehrer das Arbeitszeitgesetz nicht, was aber gilt die die Europäische Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG), die in Deutschland auch schon lange für alle Beamte hätte umgesetzt werden müssen. Da die Umsetzungsfrist in nationales Recht schon lange abgelaufen ist, muß auf direkter Grundlage der Arbeitszeitrichtlinie geklagt werden.
    --> http://ec.europa.eu/social/mai…6&intPageId=205&langId=de


    Nur mal zu den Grundzügen:

    • maximale wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden
    • tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden am Stück (= Nachtruhe)
    • Ruhepause während der Schicht, wenn die tägliche Arbeitszeit 6 Stunden überschreitet
    • einen kompletten Ruhetag / Woche

    So, wer verklagt jetzt das Land NRW vor dem Europäischen Gerichtshof auf Umsetzung der Richtlinie? ;)

  • So, wer verklagt jetzt das Land NRW vor dem Europäischen Gerichtshof auf Umsetzung der Richtlinie?

    Das müüste jemand sein, in dessen Falle gegen die Richtlinie verstoßen wird. Da ich bisher ohne Klage ausreichende Regelungen vor Ort herstellen konnte, falle ich aus.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Jetzt mal ganz unabhängig von der Rechtslage... In der Aufsicht arbeitet man sich ja nun wirklich nicht tot. Ich finde da kriegt man eher Boreout.

    Find ich auch prinzipiell. Aber dennoch ist es nett, wann man in 5 Stunden dann doch mal auf Toilette gehen kann und da vielleicht mal 5 Minuten ein Kollege einspringt. Je nach Klasse kann auch Aufsicht anstrengend sein, ich saß jetzt z.B. in der ZP und musste wirklich ständig gucken, dass die nicht abgucken oder sonstwas machen, wenn ich mich z.B. Korrekturen widme. Und dann alle 5 Minuten: "Wie lange haben wir noch?" oder "Was soll ich bei der Aufgabe jetzt machen??" oder "Kann ich noch einen Klausurbogen haben?" etc...
    Und an Grundschulen gilt das mit dem Boreout auf keinen Fall in der Pausenaufsicht. ;)


    Umsetzbar finde ich eine vernünftige Pausenregelung schon. Meine Schule kriegts jedenfalls recht gut hin, da werden Ablösungen in den Klausurplan geplant und es gibt z.B. nur eine Pausenaufsicht pro Tag und keiner arbeitet länger als 6 Schulstunden hintereinander (wenn man 6 Stunden hat und danach auch noch welche, nimmt man automatisch die Mittagspause mit, die alle an der Schule haben bzw. ist es glaub ich sogar so, dass man dann noch irgendwann am Tag zusätzlich eine Freistunde hat, wenn man nicht grad vertreten muss).


    An meiner Refschule sah es manchmal mit den 11 Stunden Ruhephase mau aus, wenn ne Konferenz bis 21 Uhr ging...

Werbung