Hallo Allerseits,
Bei Beschäftigungen bis zu 20 Stunden pro Woche muss man als Student keine Sozialversicherungsabgaben (Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung etc.) zahlen und ist weiterhin über die Studenten-Krankenversicherung versichert.
Wie sieht dies bei einem Vertretungsvertrag als Lehrer über z.B. 15 Schulstunden aus. Rein rechtlich gesehen müsste man doch dafür dann auch keine Sozialversicherungsabgaben zahlen, da es ja unter 20 Stunden ist, wenn man zeitgleich als Student eingeschrieben ist (z.B. im Rahmen einer Erweiterungsprüfung o.ä.) Aber man arbeitet ja eigentlich auf jeden Fall mehr als die 20 Stunden pro Woche?
Vielleicht kann mir im Forum jemand helfen und hat vielleicht sogar ein Vertretungsvertrag gehabt und war zeitgleich noch "offiziell" als Student eingeschrieben.
Viele Grüße,
Erik